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Prozessfinanzierung
29.11.2024
Behandlungsfehler in deutschen Kliniken und Praxen

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlichte am 22. August 2024 seine Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung 2023. Demnach hat dieser im vergangenen Jahr bundesweit 12.438 fachärztliche Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. 

In jedem 4. Fall (3.160 Fälle) wurde in den Gutachten ein Behandlungsfehler mit Schaden bestätigt, durch die Patientinnen und Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt sind. In jedem 5. Fall (2.679 Fälle) war der Fehler auch kausal für den erlittenen Schaden, welches Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist.

Dunkelziffer deutlich höher

Diese Zahlen entsprechen aber nicht dem tatsächlichen Geschehen. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, erläutert Dr. Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Fachleute gehen davon aus, dass es in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen zu Fehlern und vermeidbaren Schäden kommt. Demnach sind jedes Jahr 168.000 Patientinnen und Patienten davon betroffen.  Die Experten gehen von ca. 17.000 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen aus.“

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Besonders gravierend: Never Events

Sogenannte Never Events sind Schadensereignisse, die eigentlich nie passieren dürften. Dazu gehören schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen von Patientinnen und Patienten, die zu schweren Schäden führen können. In der Jahresstatistik 2023 wurden 151 Fälle (2022: 165) dieser Art registriert.  

© Medizinischer Dienst

Rund 30 Prozent aller Vorwürfe betreffen Orthopädie und Unfallchirurgie

Sieht man sich die Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe auf Fachgebiete an, kann man erahnen, dass oftmals auch sehr schwerwiegende und dauerhafte Schäden entstanden sind, die das Leben der Betroffenen grundlegend verändern. Gerade in den Fachgebieten der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Geburtshilfe sind die Folgen einer Schädigung für die Zukunft der Betroffenen oftmals gravierend.

Bei vorliegenden Anhaltspunkten, wie ein medizinisches Gutachten, welches einen Behandlungsfehler bestätigt, ist anzuraten, auch die juristische Seite durch einen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen, um abzuklären, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Wo kommen wir ins Spiel?

Unser Arzthaftungsteam, bestehend aus Ilona Ahrens, Sabine Latzel und Sandra Peters, kennt diese Fälle und auch die Schwierigkeiten der Finanzierung bei der Geltendmachung möglicher Behandlungsfehler – sei es im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich. Insbesondere bei schweren Schädigungen mit hohen Schadensersatzforderungen besteht bei der Durchsetzung dieser Ansprüche auch ein hohes finanzielles Risiko, basierend auf eigenen und gegnerischen Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Ein solches Risiko können und wollen viele Geschädigte in ihrer Situation oftmals nicht übernehmen. 

An dieser Stelle helfen wir als Prozessfinanzierer mit einem Expertenteam im Arzthaftunsgrecht weiter. Ab einem Streitwert von 100.000 € prüfen wir die Fälle und deren Erfolgsaussichten. Sehen wir überwiegende Chancen auf einen positiven Ausgang einer juristischen Durchsetzung der Ansprüche, bieten wir die Übernahme der Prozessrisiken gegen Erhalt einer prozentualen Beteiligung an.

Sie möchten mehr über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung erfahren?

Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Sabine Latzel, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Unsere Experteninnen der Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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