- Prozess finanzieren
-
Prozessfinanzierung - sicher und risikolos

Prozessfinanzierung – Klagen ohne Kostenrisiko
Damit Recht nicht an Geld scheitert.
Sie haben einen Fall mit hohem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen? Die Prozesskosten überschreiten Ihre finanziellen Mittel? Zudem ist Ihnen das Kostenrisiko einer Prozessführung im Fall des Unterliegens zu groß?
Keine Sorge: Die LEGIAL übernimmt die Kosten Ihres Rechtsstreits. Als finanzkräftiger Prozessfinanzierer tragen wir für Sie grundsätzlich alle anfallenden Prozesskosten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte vor Gericht oder im Rahmen einer Mediation durchzusetzen. Im Erfolgsfall erhalten wir – nach vorheriger Kostenerstattung – eine faire Beteiligung am Erlös. Verlieren Sie den Prozess, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung mit der LEGIAL
- Streitwert mind. 100.000 € – im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
- Erfolgsaussichten überwiegen deutlich
- Bonität des Beklagten ist gesichert
- Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar
Vorteile einer Prozessfinanzierung
für Anspruchsinhaber (Unternehmen und Privatpersonen):
Lagern Sie das Kostenrisiko aus: Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Prozesskosten. Selbst wenn der Gegner trotz guter Chancen gewinnt – die LEGIAL begleicht im Unterliegensfall auch die Kosten der Gegenseite.
Ihr Gegner ist finanzstark und Ihnen wirtschaftlich überlegen? Diese stemmen einen kostspieligen Prozess und teure Anwälte und Anwältinnen meist problemlos. Als Prozessfinanzierer streckt die LEGIAL die finanziellen Mittel für die Kostenübernahme vor und deckt Prozessrisiken ab.
Eine Prozessfinanzierung ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe (PKH) besteht. Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Prozess. Im Rahmen einer PKH hingegen, werden im Falle des Unterliegens vor Gericht ausschließlich die Kosten des klagenden Prozesskostenhilfe-Empfängers übernommen.
Bei einer Prozessfinanzierung sind bei der Kostenübernahme keine Grenzen gesetzt. Die Rechtschutzversicherung etwa zahlt nur, wenn Ansprüche versichert sind und auflaufende Prozesskosten innerhalb der vertraglich vereinbarten Deckungssumme liegen.
Prozesse sind teuer. Schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen oder gar einer Insolvenz. Als Prozessfinanzierer entlastet die LEGIAL Ihre Bilanz und Sie bleiben liquide, selbst wenn Sie vor Gericht unterliegen.
Ablauf einer Prozessfinanzierung
Unsere Experten und Expertinnen der Prozessfinanzierung sind für Sie da
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Prozessfinanzierung
Häufige FragenDie Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Rahmen einer PKH werden zwar die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, bei einer Verbesserung der finanziellen Lage aber auch Rückzahlungen verlangt.
Prozessfinanzierung ist ein privates Modell, das unabhängig von der finanziellen Situation genutzt werden kann. Ein Finanzierer wie die LEGIAL trägt das volle Risiko und wird nur im Erfolgsfall beteiligt.
Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.
Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.
Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.
Prozessfinanzierung anfragen
Setzen Sie aussichtsreiche Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.
Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten und Expertinnen auf


