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Zufriedene Frau vor einem Bürogebäude, weil ihr Prozess finanziert werden kann
Risikolos vor Gericht

Prozessfinanzierung – Klagen ohne Kostenrisiko

Damit Recht nicht an Geld scheitert.

Sie haben einen Fall mit hohem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen? Die Prozesskosten überschreiten Ihre finanziellen Mittel? Zudem ist Ihnen das Kostenrisiko einer Prozessführung im Fall des Unterliegens zu groß?

Keine Sorge: Die LEGIAL übernimmt die Kosten Ihres Rechtsstreits. Als finanzkräftiger Prozessfinanzierer tragen wir für Sie grundsätzlich alle anfallenden Prozesskosten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte vor Gericht oder im Rahmen einer Mediation durchzusetzen. Im Erfolgsfall erhalten wir – nach vorheriger Kostenerstattung – eine faire Beteiligung am Erlös. Verlieren Sie den Prozess, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung mit der LEGIAL

  • Streitwert mind. 100.000 € – im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
  • Erfolgsaussichten überwiegen deutlich
  • Bonität des Beklagten ist gesichert
  • Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar

Vorteile einer Prozessfinanzierung

für Anspruchsinhaber (Unternehmen und Privatpersonen):

Lagern Sie das Kostenrisiko aus: Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Prozesskosten. Selbst wenn der Gegner trotz guter Chancen gewinnt – die LEGIAL begleicht im Unterliegensfall auch die Kosten der Gegenseite.

Ihr Gegner ist finanzstark und Ihnen wirtschaftlich überlegen? Diese stemmen einen kostspieligen Prozess und teure Anwälte und Anwältinnen meist problemlos. Als Prozessfinanzierer streckt die LEGIAL die finanziellen Mittel für die Kostenübernahme vor und deckt Prozessrisiken ab.

Eine Prozessfinanzierung ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe (PKH) besteht. Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer auch die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Prozess. Im Rahmen einer PKH hingegen, werden im Falle des Unterliegens vor Gericht ausschließlich die Kosten des klagenden Prozesskostenhilfe-Empfängers übernommen.

Bei einer Prozessfinanzierung sind bei der Kostenübernahme keine Grenzen gesetzt. Die Rechtschutzversicherung etwa zahlt nur, wenn Ansprüche versichert sind und auflaufende Prozesskosten innerhalb der vertraglich vereinbarten Deckungssumme liegen.

Prozesse sind teuer. Schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen oder gar einer Insolvenz. Als Prozessfinanzierer entlastet die LEGIAL Ihre Bilanz und Sie bleiben liquide, selbst wenn Sie vor Gericht unterliegen.

Ablauf einer Prozessfinanzierung

1

Vorliegen der Voraussetzungen

Streitwert von mind. 100.000 €, sehr gute Erfolgsaussichten und eine gesicherte Bonität des Beklagten

2

Schriftliche Finanzierungsanfrage

durch Anwalt/-in oder Insolvenzverwalter/-in

3

Prüfung der Erfolgsaussichten

kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen

4

Vertragsabschluss

als Finanzierungszusage

5

Vorfinanzierung

sämtlicher Prozesskosten

6

Erlösbeteiligung

von in der Regel 20 % bis 30 % nach vorrangiger Kostenerstattung

7

Übernahme des Bonitätsrisikos

nach erfolgloser Zwangsvollstreckung

8

Übernahme des Verlustrisikos

bei verlorenem Prozess

Unsere Experten und Expertinnen der Prozessfinanzierung sind für Sie da

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Leiter Prozessfinanzierung
Dr. Dirk Böttger
Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Ilona Ahrens
Arzthaftungsrecht
Sandra Peters
Raik Nordhausen, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Raik Nordhausen
Philipp Huss, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Philipp Huss
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Erbrecht
Birte Anderson
Wilhelm Heutz, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Wilhelm Heutz
Sabine Latzel, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Sabine Latzel

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Prozessfinanzierung

Häufige Fragen

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Rahmen einer PKH werden zwar die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, bei einer Verbesserung der finanziellen Lage aber auch Rückzahlungen verlangt.
Prozessfinanzierung ist ein privates Modell, das unabhängig von der finanziellen Situation genutzt werden kann. Ein Finanzierer wie die LEGIAL trägt das volle Risiko und wird nur im Erfolgsfall beteiligt.

Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.

Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.

Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.

Prozessfinanzierung anfragen

Setzen Sie aussichtsreiche Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.

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