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Häufige Fragen (FAQ)

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Inkasso

Erklärung & Ablauf des Inkassoverfahrens

Ein Gläubiger verlangt von einer anderen Partei (dem Schuldner) Geld oder eine andere Leistung. Er hat das Recht, die Erfüllung der vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Verpflichtung vom Schuldner zu verlangen.

Ein Schuldner schuldet einer Person oder einem Unternehmen (dem Gläubiger) eine bestimmte Summe Geld oder eine andere Leistung, die er vertraglich oder durch gesetzliche Regelungen begleichen muss.

Ein Inkassoschreiben zu ignorieren, ist keine gute Idee. Zuerst entstehen dadurch weitere Mahnungen, dann negative Einträge bei der Schufa, ein gerichtliches Mahnverfahren und letztendlich eine Zwangsvollstreckung. Dabei steigen auch die Kosten, die ein Schuldner übernehmen muss.

Der einfachste Weg, aus einem Inkassoverfahren herauszukommen, ist die Zahlung der offenen Forderung. Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie offen mit dem Inkassounternehmen kommunizieren. Häufig lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren.

In jedem unserer Mahnschreiben setzen wir eine Zahlungsfrist, in der Regel beträgt diese 14 Tage. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug.

Faires Inkasso

Auf ein Inkasso nicht zu reagieren, hat mehrere Folgen und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Häufig kommt es allerdings zu einem Eintrag in die Schufa, einer Kostensteigerung und einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Welche Inkassokosten bei einem Auftrag anfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es können Inkassogebühren, Gerichtskosten und weitere Auslagen entstehen. Die Kosten können als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

Grundsätzlich kann jeder Gläubiger ein Inkasso beauftragen. Voraussetzung ist eine Zahlungsaufforderung, die auch nach einer Mahnung nicht durch den Schuldner beglichen wurde.

Forderungsmanagement

Bereits ab einer offenen Forderung mit mindestens 100 Euro unterstützt die LEGIAL Ihr Unternehmen. Sparen Sie sich den Mahnaufwand. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir eine schnelle Lösung finden.

Forderungsausfälle belasten Ihr Unternehmen und mindern den wirtschaftlichen Erfolg. Dabei bezeichnet Forderungsmanagement den Umgang mit dem Zahlungsverzug seitens des Kunden. Dazu gehört unter anderem das Schreiben von Zahlungsaufforderungen, die Kommunikation mit dem Schuldner und die Überprüfung von Rechnungen sowie Zahlungsfristen. Immer mit dem Ziel, Liquiditätsengpässe innerhalb des Unternehmens zu vermeiden.

Die Kosten für ein Forderungsmanagement bei der LEGIAL hängen von der Menge der Forderungen und dem zugehörigen Aufwand ab. In der Gebührenregelung richten wir uns nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet: Hat das Verfahren Erfolg, erhalten Sie als Auftraggeber 100 Prozent der Hauptforderung und der Schuldner übernimmt die Inkassokosten. Haben Sie weitere Fragen zu unserem Forderungsmanagement? Schreiben Sie uns.

Ein Forderungsmanager überwacht und verwaltet die offenen Forderungen eines Unternehmens. So stellt er sicher, dass dessen Liquidität bestehen bleibt. Dazu zählt auch die faire Kommunikation mit Schuldnern, die Vereinbarung von Ratenzahlungen, Zahlungserinnerungen und die Überprüfung der Zahlungseingänge auf den Konten des Unternehmens.

Inkasso beauftragen

Eine Forderung darf an ein Inkassounternehmen übergeben werden, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist, also eine gesetzte Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Vor der Übergabe sollte der Gläubiger mindestens eine Mahnung versandt haben, um den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.

Jeder Gläubiger, sei es ein Unternehmen oder Selbstständiger kann uns als Inkassobüro beauftragen, um offene Forderungen einzutreiben und einen eigenen Liquiditätsengpass zu verhindern.

In der Regel trägt der Schuldner die Inkassokosten (auch Inkassogebühren genannt), wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, offene Forderungen einzutreiben. Dies ist gesetzlich vorgesehen, um dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise keine rechtliche Grundlage für die Forderung vorliegt oder die Inkassogebühren unangemessen hoch sind.

Inkasso für Insolvenzverwalter

Unsere Dienstleistung des Mengeninkassos bieten wir Insolvenzverwaltern in Verfahren mit einer Vielzahl von Debitorenforderungen (ab 100 Stück) an. Das ist bei Ihnen nicht der Fall? Kein Problem! In einem Gespräch mit einem Experten finden wir die optimale Lösung für Sie.

Mengeninkasso oder Masseninkasso bezeichnet eine Form des Inkassoverfahrens, bei der wir eine große Anzahl von Forderungen in einem Sammelverfahren bearbeiten. Von diesem Service profitieren vor allem größere Unternehmen und Insolvenzverwaltungen.

Bei der Gebührenregelung orientieren wir uns am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zudem können unterschiedliche Vergütungsmodelle zugunsten der Masse bzw. den Gläubigern individuell vereinbart werden.

Inkasso für Unternehmen

Ob Inkasso für Kleinunternehmer oder Mengeninkasso: Sobald eine offene Forderung besteht und sich der Schuldner in Verzug befindet, können Sie einen Inkassodienstleister beauftragen. Die LEGIAL bietet Ihnen ab diesem Zeitpunkt bereits Unterstützung innerhalb des Mahnprozesses an. Wir übernehmen dabei direkt die Kommunikation mit dem Schuldner.

Unserer Erfahrung nach lohnt es sich so früh wie möglich, das Inkassoverfahren auszulagern. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Wir übernehmen das Inkasso für kleine Unternehmen bereits ab der ersten offenen Forderung ab mindestens 100 Euro.

Inkassokosten bei der LEGIAL fallen je nach Größe des Verfahrens unterschiedlich aus. In der Gebührenregelung richten wir uns nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet: Hat das Verfahren Erfolg, erhalten Sie als Auftraggeber 100 % der Hauptforderung und der Schuldner übernimmt die Inkassokosten. Haben Sie weitere Fragen zu den Kosten eines Inkassos für kleine Unternehmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schreiben Sie uns.

Inkassoauftrag einreichen

Unserer Erfahrung nach lohnt es sich so früh wie möglich, das Inkassoverfahren auszulagern. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Wir übernehmen das Inkasso für kleine Unternehmen bereits ab der ersten offenen Forderung ab mindestens 100 Euro.

Sie können sich bereits ab einer offenen Forderung im Wert von mindestens 100 Euro an die LEGIAL wenden. Dabei unterstützen wir Kleinunternehmer, Mittelständler, große Firmen und Insolvenzverwalter in ihren Verfahren.

Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, fallen unterschiedliche Kosten an. Meist trägt der Schuldner die Gebühren für das Verfahren. Dies ist gesetzlich vorgesehen, um dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise keine rechtliche Grundlage für die Forderung vorliegt oder die Kosten des Inkassos unangemessen hoch sind.

Liquiditätsengpässe

Ein Liquiditätsengpass beschreibt eine Situation, in der ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Privatperson nicht über genügend „flüssige“ Mittel verfügt, um kurzfristige finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.

Liquiditätsengpässe können mit einer sinnvollen Liquiditätsplanung vermieden werden. Dazu zählt unter anderem ein professionelles Forderungsmanagement und ein guter Steuerberater. Das entbindet Sie aber nicht davon, selbst den Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu bewahren.

Ein Liquiditätsengpass kann durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite, Factoring oder den Verkauf von Vermögenswerten überbrückt werden. Hilfreich sind auch die Optimierung des Forderungsmanagements und die Verlängerung von Zahlungszielen. Kostenreduzierende Maßnahmen wie die Kürzung unnötiger Ausgaben oder Personalmaßnahmen tragen ebenfalls zur Liquiditätssteigerung bei.

Mengeninkasso

Ob Kleinunternehmer oder großes Unternehmen: Bereits ab einer offenen Forderung von mindestens 100 Euro beginnen wir mit dem Eintreiben von Schulden. Dank unserer effizienten Software und vollautomatisierten Kommunikation sind wir auch in der Lage, große Forderungsmengen zu bearbeiten. Unser Mengeninkasso startet ab 100 Forderungen und 100€ Mindesthöhe je Forderung.

Mengeninkasso oder Masseninkasso bezeichnet eine Form des Inkassoverfahrens, bei der wir eine große Anzahl von Forderungen in einem Sammelverfahren bearbeiten. Von diesem Service profitieren vor allem größere Unternehmen und Insolvenzverwaltungen.

Die Kosten richten sich bei der LEGIAL nach dem Umfang des Inkassoverfahrens. In der Gebührenregelung orientieren wir uns an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet: Hat das Verfahren Erfolg, erhalten Sie als Auftraggeber 100 % der Hauptforderung und der Schuldner übernimmt die Inkassokosten.

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Prozessfinanzierung

Ablauf

Nein. Vergleichsverhandlungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Anspruchsinhaber und seinem Rechtsanwalt geführt. Für Fälle, in denen darüber keine Einigung erzielt werden kann, behält sich die LEGIAL vertraglich das Recht vor, die Annahme eines vom Gericht oder der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlages zu begehren. Möchte der Mandant den Prozess alleine weiterführen, hat er die LEGIAL so zu stellen, als ob der Vergleich angenommen worden wäre. Der durch die Weiterführung des Prozesses erstrittene, eventuell höhere Betrag, steht dem Mandanten dann alleine zu.

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Eine Kündigung erfolgt im Regelfall nicht während einer laufenden Instanz. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.

Mandant und Anwalt führen den Prozess grundsätzlich ohne einen Hinweis auf die LEGIAL. Die Offenlegung der Prozessfinanzierung könnte sich möglicherweise nachteilig auf den Prozess auswirken, wenn beispielsweise das Gericht unterstellt, der Mandant bediene sich nur deshalb eines Prozessfinanzierers, weil er selbst nicht in ausreichendem Maße an den Prozesserfolg glaubt.

Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Anwalt oder der Anwältin des Mandanten. Die LEGIAL ist jedoch während des gesamten Verfahrens über alles zu informieren. Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin entbindet seinen Anwalt oder seine Anwältin daher von der Schweigepflicht und trägt ihm/ihr entsprechende Informationspflichten auf: So stehen wir während des gesamten Rechtsstreits in regelmäßigem Austausch zueinander.

Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.

Kosten

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Rahmen einer PKH werden zwar die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, bei einer Verbesserung der finanziellen Lage aber auch Rückzahlungen verlangt.
Prozessfinanzierung ist ein privates Modell, das unabhängig von der finanziellen Situation genutzt werden kann. Ein Finanzierer wie die LEGIAL trägt das volle Risiko und wird nur im Erfolgsfall beteiligt.

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.

Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen. Die LEGIAL trägt ab Klageeinreichung alle zur Rechtsdurchsetzung notwendigen Kosten begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren. Individualvereinbarungen sind möglich.

Rechtsgebiete

Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.

Vorteile

Anspruchsinhaber und Anspruchshaberinnen können durch Prozessfinanzierung ohne finanzielles Risiko klagen, selbst wenn der Fall am Ende nicht zu ihren Gunsten entschieden wird. Diese Möglichkeit entlastet sie nicht nur finanziell, sondern reduziert auch die emotionale Belastung, die ein Rechtsstreit häufig mit sich bringt. Zudem sorgt die Prozesskostenfinanzierung für Chancengleichheit vor Gericht, insbesondere wenn der Gegner über größere finanzielle Ressourcen verfügt.

Anwälte und Anwältinnen können ihren Mandanten und Mandantinnen einen zusätzlichen Service und ein Beratungsplus bieten, indem sie auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung hinweisen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Mandanten und Mandantinnen umfassender zu unterstützen und gleichzeitig die Attraktivität ihrer Kanzlei zu erhöhen. Darüber hinaus profitieren Anwälte und Anwältinnen von einer Umsatzerhöhung, da finanzierte Verfahren in vielen Rechtsgebieten durchgeführt werden können. Ein weiterer Vorteil ist die pünktliche und sichere Honorarzahlung, die für zusätzliche Planungssicherheit sorgt.

Sie gewährleistet Insolvenzverwaltern und Insolvenzverwalterinnen die gesicherte Eröffnung von Verfahren und stellt finanzielle Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen bereit. Dadurch wird die Durchsetzung von Rechten auch in finanziell angespannten Situationen ermöglicht.

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Schulden bezahlen

Post erhalten?

Sie haben Ihre Forderung noch immer nicht beglichen. Nun droht Ihnen die Zwangsvollstreckung mit unangenehmen Folgen, z. B. einem Eintrag im zentralen gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Gerichtsvollzieher wegen eines Zahlungsvorschlags in Verbindung.

Ihre Forderung wurde bereits bei Gericht anhängig gemacht. Hierdurch und vor allem durch eine mögliche Zwangsvollstreckung entstehen für Sie hohe weitere Kosten.

Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags mit uns in Verbindung. Am Telefon können wir das weitere Vorgehen besprechen und so die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie vermeiden.

Auf ein Inkasso nicht zu reagieren, hat mehrere Folgen und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Häufig kommt es allerdings zu einem Eintrag in die Schufa, einer Kostensteigerung und einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Schuldner Fragen

Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen des Verfahrens und den Namen/Ort des zuständigen Insolvenzgerichts mit.

Sie haben Leistungen und/oder Waren von unserem Auftraggeber bezogen. Wir sind mit der Einziehung der unbezahlten Rechnung beauftragt. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag oder kontaktieren Sie unseren Schuldner-Service. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Bitte kontaktieren Sie uns umgehend wegen eines Antrags auf Ratenzahlungsvereinbarung.

Ein Gläubiger verlangt von einer anderen Partei (dem Schuldner) Geld oder eine andere Leistung. Er hat das Recht, die Erfüllung der vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Verpflichtung vom Schuldner zu verlangen.

Ein Schuldner schuldet einer Person oder einem Unternehmen (dem Gläubiger) eine bestimmte Summe Geld oder eine andere Leistung, die er vertraglich oder durch gesetzliche Regelungen begleichen muss.

Ihnen ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt worden? Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags telefonisch mit uns in Verbindung.

Wenn Sie jetzt nicht reagieren, können sich für Sie äußerst unangenehme Konsequenzen ergeben. Melden Sie sich schnell bei uns – im gemeinsamen Gespräch finden wir sicherlich eine für alle tragbare Lösung.

In der Regel trägt der Schuldner die Inkassokosten (auch Inkassogebühren genannt), wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, offene Forderungen einzutreiben. Dies ist gesetzlich vorgesehen, um dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise keine rechtliche Grundlage für die Forderung vorliegt oder die Inkassogebühren unangemessen hoch sind.

Der einfachste Weg, aus einem Inkassoverfahren herauszukommen, ist die Zahlung der offenen Forderung. Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie offen mit dem Inkassounternehmen kommunizieren. Häufig lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren.

In jedem unserer Mahnschreiben setzen wir eine Zahlungsfrist, in der Regel beträgt diese 14 Tage. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug.

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Über die LEGIAL

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Noch Fragen? Wir sind für Sie da!

Falls Sie keine passende Antwort gefunden haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Rolf Wulle, Vorstand
Nico Marquardt  Leiter Vertrieb
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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