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Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter

Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter
Gesichertes Verfahren durch Finanzierung
Geht es Ihnen auch so? Trotz aussichtsreichem Masseanspruch in einem vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren scheitern oft Verfahrenseröffnung oder Anspruchsdurchsetzung?
Möglicher Grund dafür ist u. a. ein voraussichtlich erfolgloser oder auch zurückgewiesener PKH-Antrag. Eine weitere Ursache ist häufig die fehlende Bereitschaft der Gläubiger, die gerichtliche Durchsetzung zu finanzieren. Zudem stellt sich in massereichen Verfahren die Frage, inwieweit die Auslagerung vorhandener Prozessrisiken auf Dritte zum Erhalt der Insolvenzmasse möglich ist.
Die Lösung: Mit einer Prozessfinanzierung eröffnen Sie sicher Insolvenzverfahren und erhöhen die Quoten der Gläubiger
Sie haben das Verfahren, wir unterstützen Sie finanziell!
Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.
Voraussetzungen für Insolvenzverwaltungen
Für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs im Insolvenzrecht gilt:
- Ab 50.000 € Mindeststreitwert
- Erfolgsaussichten überwiegen
- Gesicherte Bonität des Beklagten
- Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar
Unsere Leistungen für Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen
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Juristische Zweitmeinung sowie Begleitung durch den gesamten Rechtsstreit
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Soweit Bedarf: Empfehlung von Prozessanwälten
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Vorgerichtliche Ermittlung von Ansprüchen
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Kostenlose masseneutrale Anspruchsprüfung
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Finanzierung aller geldwerten Ansprüche
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Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Ihre Vorteile
- Gesicherte Verfahrenseröffnung
- Finanzielle Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung
- Sinnvolle Finanzierungsalternative zur PKH
- Quotenschutz in massereichen Verfahren
- Liquiditätssicherheit vorhandener Finanzmittel
- Rechtliche Absicherung bei gewerblicher Prozessfinanzierung
Ablauf für Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterinnen
Unsere Juristen und Juristinnen im Insolvenzrecht
Diese Ansprüche finanzieren wir
Alle geldwerten Ansprüche des Gemeinschuldners im Insolvenzrecht, wie bspw.:
- Anfechtungsansprüche
- Eigenkapitalersatzansprüche
- Organhaftungsansprüche
- Haftungsansprüche gegen Gesellschafter
- Ansprüche auf (erneute) Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
- Schadensersatzklagen
- Rückübertragungen von Grundstücken/Gesellschaftsanteilen etc.
- Sonstige Zahlungsansprüche
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!


