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Mann mit Aktentasche, steht hier symbolisch für einen Insolvenzverwalter
Infos & Vorteile

Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter

Gesichertes Verfahren durch Finanzierung

Geht es Ihnen auch so? Trotz aussichtsreichem Masseanspruch in einem vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren scheitern oft Verfahrenseröffnung oder Anspruchsdurchsetzung?
Möglicher Grund dafür ist u. a. ein voraussichtlich erfolgloser oder auch zurückgewiesener PKH-Antrag. Eine weitere Ursache ist häufig die fehlende Bereitschaft der Gläubiger, die gerichtliche Durchsetzung zu finanzieren. Zudem stellt sich in massereichen Verfahren die Frage, inwieweit die Auslagerung vorhandener Prozessrisiken auf Dritte zum Erhalt der Insolvenzmasse möglich ist.
Die Lösung: Mit einer Prozessfinanzierung eröffnen Sie sicher Insolvenzverfahren und erhöhen die Quoten der Gläubiger

Sie haben das Verfahren, wir unterstützen Sie finanziell!

Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.

Voraussetzungen für Insolvenzverwaltungen

Für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs im Insolvenzrecht gilt:

  • Ab 50.000 € Mindeststreitwert
  • Erfolgsaussichten überwiegen
  • Gesicherte Bonität des Beklagten
  • Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar

Unsere Leistungen für Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen

  • Juristische Zweitmeinung sowie Begleitung durch den gesamten Rechtsstreit
  • Soweit Bedarf: Empfehlung von Prozessanwälten
  • Vorgerichtliche Ermittlung von Ansprüchen
  • Kostenlose masseneutrale Anspruchsprüfung
  • Finanzierung aller geldwerten Ansprüche
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Ihre Vorteile

  • Gesicherte Verfahrenseröffnung
  • Finanzielle Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung
  • Sinnvolle Finanzierungsalternative zur PKH
  • Quotenschutz in massereichen Verfahren
  • Liquiditätssicherheit vorhandener Finanzmittel
  • Rechtliche Absicherung bei gewerblicher Prozessfinanzierung

Ablauf für Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterinnen

1

Vorprüfung und Anfrage

Alle Informationen und Unterlagen zum Anspruch liegen Ihnen vor? Die Finanzierungs-Voraussetzungen sind ebenso erfüllt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf mit: schriftlicher Darstellung des Falles, aussagekräftigen Unterlagen zur Bewertung des Falles, persönlicher Einschätzung der Chancen und Risiken.

Finanzierung anfragen
2

Kostenfreie Finanzierungsprüfung

Ihre eingereichten Unterlagen durchlaufen den internen Risikofilter unserer Juristen. Ihr Fall wird dabei auf Finanzierbarkeit geprüft. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine erste Rückmeldung. Sie haben zwischenzeitlich Fragen oder möchten Unterlagen nachreichen?

3

Der Weg bis zum Vertrag

Unsere Juristen messen der Klage deutlich überwiegende Erfolgsaussichten bei. Ihr Anwalt des Verfahrens erhält den Finanzierungsvertrag im Entwurf. Sie unterzeichnen das zum Tragen kommende Vertragswerk und senden es an uns zurück. In Einzelfällen veranlassen wir eine massekostenneutrale Zweitprüfung zu den Erfolgsaussichten. Wird unsere erste positive Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Zweitprüfung bestätigt, erhalten Sie unsere bindende Zusage zur Prozesskostenfinanzierung gem. den vorab verhandelten Bedingungen des Finanzierungsvertrages.

4

Durch den Prozess „Seite an Seite“

Mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Erfolg! Der von Ihnen beauftragte Prozessanwalt ist "Herr des Verfahrens" und für Sie erster Ansprechpartner. Während des gesamten Prozesses sind wir mit Ihrem Anwalt im regelmäßigen Austausch und involvieren Sie in die Kommunikation. Ihrem Anwalt und Ihnen stehen wir mit unserer juristischen Expertise stets zur Seite.

5

Risikolos bis zum Schluss

Das Verfahren ist beendet und was nun? Ihr Anwalt erhält die Abrechnung über entstandene Kosten und Erträge und sendet diese an Sie weiter. Ihr Anwalt oder Sie verteilen die Erlöse gemäß den Vereinbarungen im Prozessfinanzierungsvertrag. Weigert sich der Gegner zu zahlen, tragen wir die Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Bei einer Niederlage erstatten wir – soweit notwendig und vereinbart – die Kosten der Gegenseite.

Unsere Juristen und Juristinnen im Insolvenzrecht

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Leiter Prozessfinanzierung
Dr. Dirk Böttger
Philipp Huss, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Philipp Huss
Raik Nordhausen, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Raik Nordhausen
Wilhelm Heutz, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Wilhelm Heutz

Diese Ansprüche finanzieren wir

Alle geldwerten Ansprüche des Gemeinschuldners im Insolvenzrecht, wie bspw.:

  • Anfechtungsansprüche
  • Eigenkapitalersatzansprüche
  • Organhaftungsansprüche
  • Haftungsansprüche gegen Gesellschafter
  • Ansprüche auf (erneute) Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
  • Schadensersatzklagen
  • Rückübertragungen von Grundstücken/Gesellschaftsanteilen etc.
  • Sonstige Zahlungsansprüche

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Rufen Sie uns an: Mo-Fr. 9:00 -16:30
089 58808-60
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Unsere Experten und Expertinnen helfen Ihnen gerne weiter
Kontakt Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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