- Inkasso
-
Inkasso für Insolvenzverwalter

Inkasso für Insolvenzverwalter

Zeit sparen und in wichtige Aufgaben investieren
Mahnungen schreiben, Schuldner anrufen, Schulden eintreiben – effizientes Forderungsmanagement kostet Insolvenzverwaltungen viel Zeit. Zeit, die Sie sich mit der LEGIAL sparen und in neue Aufgaben investieren können. Ab 100 Debitorenforderungen bearbeiten wir Ihre Inkassoverfahren. In unserem umfassenden Forderungsmanagement nutzen wir eine eigene Software. So bearbeiten wir größere Forderungsmengen schnell, effizient und ohne Arbeitsaufwand für Sie.
Effizient und automatisiert: Was unser Mengeninkasso besonders macht
-
ProzessautomatisierungGrößere Forderungsmengen werden automatisch und effizient von unserer Software zu uns weitergeleitet.
-
BedarfsgerechtTrotz Automatisierung wird jede Forderung den Anforderungen entsprechend bearbeitet.
-
Langjährige ExpertiseSeit 25 Jahren werden wir unserem Motto „Mit Anspruch. Für Anspruch.“ gerecht.
-
Imageschonende LösungsfindungAuch bei einem Mengeninkasso bieten wir Schuldnern ein faires Inkassoverfahren. So bleibt Ihr Image erhalten.
-
Schneller technischer SupportEs gibt ein Problem? Wir sind direkt für Sie da!
Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Die LEGIAL steht Ihnen beratend zur Seite. Schreiben Sie uns:
Die LEGIAL in Zahlen
Fair und effizient: Die LEGIAL als seriöses Inkassounternehmen
Unser Forderungsmanagement entdeckenKontakt zu unseren Inkasso-Expertinnen und -Experten



Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns!
Häufige FragenUnsere Dienstleistung des Mengeninkassos bieten wir Insolvenzverwaltern in Verfahren mit einer Vielzahl von Debitorenforderungen (ab 100 Stück) an. Das ist bei Ihnen nicht der Fall? Kein Problem! In einem Gespräch mit einem Experten finden wir die optimale Lösung für Sie.
Mengeninkasso oder Masseninkasso bezeichnet eine Form des Inkassoverfahrens, bei der wir eine große Anzahl von Forderungen in einem Sammelverfahren bearbeiten. Von diesem Service profitieren vor allem größere Unternehmen und Insolvenzverwaltungen.
Bei der Gebührenregelung orientieren wir uns am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zudem können unterschiedliche Vergütungsmodelle zugunsten der Masse bzw. den Gläubigern individuell vereinbart werden.