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Häufige Fragen zum Thema Inkasso beauftragen

Häufige Fragen

Eine Forderung darf an ein Inkassounternehmen übergeben werden, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist, also eine gesetzte Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Vor der Übergabe sollte der Gläubiger mindestens eine Mahnung versandt haben, um den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.

Jeder Gläubiger, sei es ein Unternehmen oder Selbstständiger kann uns als Inkassobüro beauftragen, um offene Forderungen einzutreiben und einen eigenen Liquiditätsengpass zu verhindern.

In der Regel trägt der Schuldner die Inkassokosten (auch Inkassogebühren genannt), wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, offene Forderungen einzutreiben. Dies ist gesetzlich vorgesehen, um dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise keine rechtliche Grundlage für die Forderung vorliegt oder die Inkassogebühren unangemessen hoch sind.

Rolf Wulle, Vorstand
Nico Marquardt  Leiter Vertrieb
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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