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Prozesskostenfinanzierung

Prozesskosten - wie wir dabei helfen können

Prozesskosten: Das Wichtigste in Kürze

Prozesskosten sind alle Kosten, die während eines Rechtsstreits vor Gericht entstehen. Darin enthalten sind die sogenannten Gerichtskosten, die beispielsweise in Form von Gebühren und Auslagen (Zeugen, Sachverständige) direkt für das Gerichtsverfahren anfallen. Hierzu zählen aber auch die Gebühren und Auslagen der auf Kläger- und Beklagtenseite tätigen Anwälte.

  • Streitwert
    Die Prozesskosten sind abhängig vom Wert der Angelegenheit - je höher der Streitwert desto höher die Gesamtkosten.
  • Übernahme der Kosten
    Meistens muss die unterliegende Partei eines Rechtsstreits die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt oder Anwältin.
  • Prozessfinanzierung
    Anwalts- und Gerichtskosten können so schnell die finanziellen Möglichkeiten der Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberinnen übersteigen. Mit einer Prozessfinanzierung der LEGIAL können Sie sich für Ihren Prozess absichern.
Eine Frau mit Handy in der Hand, freut sich über risikofreie Prozessfinanzierung

Wie kann ich meine Prozesskosten berechnen?

Wir haben eine Tabelle zur Berechnung Ihrer Prozesskosten erstellt. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die voraussichtlichen Prozesskosten eines Verfahrens, ohne Kosten für eine etwaige Beweisaufnahme (beispielsweise Sachverständigengutachten, Zeugenauslagen, Reisekosten, Abwesenheitsgeld). Sie finden hier beispielhafte Werte für den möglichen Streitwert, Gerichtsgebühren und auch die erwartbaren Gesamtkosten inklusive zweier Rechtsanwälte. Hier ein Auszug aus der Tabelle, der eine Auswahl der dargestellten Werte zeigt:

Woraus setzen sich Prozesskosten zusammen?

Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie hoch die Prozesskosten insgesamt ausfallen, gibt es nicht, da diese von mehreren Faktoren abhängig sind. Wichtig für die Berechnung der Prozessgebühr sind vor allem der Streitwert, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.

Der Streitwert bildet den wirtschaftlichen Wert einer Rechtssache vor Gericht ab. Bei Geldforderungen ist der Streitwert üblicherweise die in Streit stehende Summe. Die Gerichts- und Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert – je höher der Wert desto höher auch die anfallenden Kosten. Der Streitwert ist damit eine wichtige Größe zur Berechnung der Prozesskosten.

Für die Durchführung eines Prozesses erhebt das Gericht Gebühren. Jede gerichtliche Instanz verursacht Gebühren, deren Höhe je nach Verfahrensstufe variiert. Je höher die Instanz, desto höher sind die anfallenden Kosten. Im Zivilrechtsverfahren orientieren sich die einfachen Gerichtsgebühren in der Regel am Streitwert. Einem jeweiligen Streitwert ist eine sogenannte 1,0-Gebühr zugeordnet. In der ersten Instanz beträgt die Gebühr das Dreifache des einfachen Satzes, in einem Berufungsverfahren das Vierfache und in einer Revision das Fünffache des entsprechenden Streitwerts.

Wenn kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, berechnet der Anwalt oder die Anwältin die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert des Verfahrens und steigen mit der Höhe des Wertes. Eine Berechnung erfolgt hierbei nicht nach einer Formel, sondern den entsprechenden Gebührentatbeständen und zugeordneten Werten des RVG.

Prozesskostentabelle

Streitwert bis 1,0 Gebühr nach RVG Gerichtskosten 1. Instanz Gesamtkosten (inkl. Rechtsanwälte)
50.000 € 1.279 € 1.803 € 20.435,52 €
110.000 € 1.655 € 3.387 € 28.874,38 €
500.000 € 3.539 € 11.703 € 72.043,16 €
1.000.000 € 5.189 € 17.643 € 106.716,26 €

Wie wir Ihnen mit den Prozesskosten helfen können

Prozesskostenfinanzierung: Sicher durch den Prozess

Sie haben einen Fall mit einem Streitwert von über 100.000 €? Dann sichern Sie sich jetzt ab mit der Prozessfinanzierung von der LEGIAL. Wir übernehmen sämtliche Prozesskosten, selbst wenn Ihr Gegner trotz guter Chancen gewinnt. Im Erfolgsfall erhalten wir nach vorrangiger Kostenerstattung eine faire Beteiligung.

Klagen ohne Risiko

Mit der LEGIAL müssen Sie sich um Ihre Prozesskosten keine Gedanken machen. Ab der Finanzierungszusage übernehmen wir alle Kosten, die für den Rechtsstreit entstehen. Im Unterliegensfall übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite wie Kostenerstattungsansprüche und Zinsen.

All Ihre anfallenden Kosten finanzieren wir vor. Darunter fallen:

  • Gebühren für Ihren Anwalt oder Anwältin
  • Vorschüsse für das Gericht
  • Auslagen für Zeugen und Sachverständige
  • Vollstreckungskosten

Sie suchen einen Prozessfinanzierer?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung

Dr. Dirk Böttger

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Leiter Prozessfinanzierung
Mail senden prozessfinanzierung@legial.de Anrufen +49 89 58808-60

Unsere Erlösbeteiligung

Sofern Ihr Fall die nötigen Voraussetzungen erfüllt, tragen wir die gesamten Kosten des Prozesses. Als Gegenleistung wird die LEGIAL an Ihrem Erlös beteiligt: bis 500.000 € mit 30 %, für den 500.000 € übersteigenden Betrag mit 20 %.

Im Folgenden finden Sie die Varianten der Erlösbeteiligung.

1

Sie verlieren den Prozess – wir bezahlen

Das Gericht war nicht zu überzeugen, die Gegenseite gewinnt. Wir tragen trotzdem sämtliche Prozesskosten – Ihre und die des Anspruchsgegners.

2

Das Gericht spricht Ihnen einen Teil zu oder Sie schließen einen Vergleich

Die Vergleichssumme bzw. der Betrag aus dem teilweise gewonnenen Verfahren wird nach Abzug der Kosten vertragsgemäß aufgeteilt.

3

Sie gewinnen den Prozess

Frei nach Wilhelm Tell: Sie hatten Recht und scheuten keinen Gegner. Letzterer zahlt die gesamten Prozesskosten und erstattet uns die verauslagten Kosten. Der Erlös wird vertragsgemäß aufgeteilt und Sie erhalten 70 bis 80 % der erstrittenen Forderung.

4

Außergerichtliche Einigung und Mediation

In manchen Fallkonstellationen sind wir bereits vorgerichtlich eingeschaltet. Kommt es hier zu einer außergerichtlichen Einigung, reduziert sich unsere Erlösbeteiligung auf 20 %.

5

Alternative Konfliktlösungen

In bestimmten Fällen kann der Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens gelöst werden. Selbstverständlich finanziert und unterstützt die LEGIAL auch bei alternativen Konfliktlösungen (ADR = Alternative Dispute Resolution). Hier gilt auch unsere verminderte Erlösbeteiligung von 20 %.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Prozesskosten

Häufige Fragen

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Rahmen einer PKH werden zwar die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, bei einer Verbesserung der finanziellen Lage aber auch Rückzahlungen verlangt.
Prozessfinanzierung ist ein privates Modell, das unabhängig von der finanziellen Situation genutzt werden kann. Ein Finanzierer wie die LEGIAL trägt das volle Risiko und wird nur im Erfolgsfall beteiligt.

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.

Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen. Die LEGIAL trägt ab Klageeinreichung alle zur Rechtsdurchsetzung notwendigen Kosten begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren. Individualvereinbarungen sind möglich.

Risikolos vor Gericht gehen

Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
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