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Prozessfinanzierung für Anspruchsinhaber

Prozessfinanzierung für Anspruchsinhaber
Sicherheit statt Risiko - mit der LEGIAL
Sie haben einen Rechtsstreit – für einen Gerichtsprozess fehlt Ihnen jedoch das Geld oder Ihre Liquidität wäre gefährdet? Ferner greift weder Ihre Rechtsschutzversicherung noch wird Ihnen staatliche Prozesskostenhilfe gewährt?
Prozesskosten sind oft erschreckend hoch und neben den bestehenden Streitigkeiten eine zusätzliche Belastung. Viele Betroffene finden sich daher oftmals schweren Herzens mit Ungerechtigkeiten ab, trotz berechtigter Ansprüche.
Die Lösung: Lagern Sie Ihr Prozessrisiko aus! Setzen Sie Ihren Anspruch einfach im Rahmen einer Prozessfinanzierung durch. Wir übernehmen Ihr komplettes Kostenrisiko und unterstützen zudem Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin mit unserer juristischen Expertise.
Wichtig: Die Anfrage für eine Prozessfinanzierung fällt in den Aufgabenbereich Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer. Sprechen Sie sich aus diesem Grund zuerst mit Ihrem anwaltlichen Berater/Ihrer anwaltlichen Beraterin ab, dann unterstützen wir Sie gerne!
Voraussetzungen für Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberin
Für die gerichtliche Durchsetzung eines privaten oder gewerblichen Anspruchs gilt:
- Ab 100.000 € Streitwert
- Ihr Anwalt oder Anwältin rät zur Klage
- Gesicherte Bonität des Beklagten zu Beginn wie im laufenden Verfahren
- Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar
Unsere Leistungen für Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberinnen
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Kostenlose Prüfung Ihrer Anfrage & Bonität des Anspruchsgegners
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Vorfinanzierung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
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Juristische Begleitung des Gerichtsverfahrens
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Übernahme der Auslagen für Zeugen und Sachverständige
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Unterstützung des mandatierten Anwalts
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Bereitstellung von Vollstreckungskosten
Vorteile für Sie als Anspruchsinhaber oder Anspruchsinhaberin
- Klagen ohne Risiko – auch im Fall einer Niederlage
- Geringe Belastung – emotional und finanziell
- Chancengleichheit vor Gericht gegenüber dem Gegner
- Schutz vor Liquiditätsengpässen
- Bilanzielle Entlastung bei Unternehmen
- Steuervorteil durch Geltendmachung der Erlösbeteiligung
- Stressfreie Abwicklung durch Ihren Rechtsanwalt und unsere erfahrenen Inhouse-Anwälte
Ablauf einer Prozessfinanzierung
Sie haben den Anspruch, wir die finanzielle Unterstützung!
Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann sich über unser Formular jederzeit an uns wenden.
FAQ Prozessfinanzierung
Häufige FragenDie intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:
- Allgemeines Zivilrecht
- Architekten(-honorar)recht
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Zugewinnausgleich)
- Insolvenzrecht
- Kapitalanlagerecht
- Urheberrecht
- Vertriebsrecht
- Versicherungsrecht
Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.
Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.
Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.