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Eine Frau mit Handy in der Hand, freut sich über risikofreie Prozessfinanzierung
Vorteile & Ablauf

Prozessfinanzierung für Anspruchsinhaber

Sicherheit statt Risiko - mit der LEGIAL

Sie haben einen Rechtsstreit – für einen Gerichtsprozess fehlt Ihnen jedoch das Geld oder Ihre Liquidität wäre gefährdet? Ferner greift weder Ihre Rechtsschutzversicherung noch wird Ihnen staatliche Prozesskostenhilfe gewährt?

Prozesskosten sind oft erschreckend hoch und neben den bestehenden Streitigkeiten eine zusätzliche Belastung. Viele Betroffene finden sich daher oftmals schweren Herzens mit Ungerechtigkeiten ab, trotz berechtigter Ansprüche.

Die Lösung: Lagern Sie Ihr Prozessrisiko aus! Setzen Sie Ihren Anspruch einfach im Rahmen einer Prozessfinanzierung durch. Wir übernehmen Ihr komplettes Kostenrisiko und unterstützen zudem Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin mit unserer juristischen Expertise.

Wichtig: Die Anfrage für eine Prozessfinanzierung fällt in den Aufgabenbereich Ihres Anwalts oder Ihrer Anwältin – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer. Sprechen Sie sich aus diesem Grund zuerst mit Ihrem anwaltlichen Berater/Ihrer anwaltlichen Beraterin ab, dann unterstützen wir Sie gerne!

Voraussetzungen für Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberin

Für die gerichtliche Durchsetzung eines privaten oder gewerblichen Anspruchs gilt:

  • Ab 100.000 € Streitwert
  • Ihr Anwalt oder Anwältin rät zur Klage
  • Gesicherte Bonität des Beklagten zu Beginn wie im laufenden Verfahren
  • Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar

Unsere Leistungen für Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberinnen

  • Kostenlose Prüfung Ihrer Anfrage & Bonität des Anspruchsgegners
  • Vorfinanzierung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
  • Juristische Begleitung des Gerichtsverfahrens
  • Übernahme der Auslagen für Zeugen und Sachverständige
  • Unterstützung des mandatierten Anwalts
  • Bereitstellung von Vollstreckungskosten

Vorteile für Sie als Anspruchsinhaber oder Anspruchsinhaberin

  • Klagen ohne Risiko – auch im Fall einer Niederlage
  • Geringe Belastung – emotional und finanziell
  • Chancengleichheit vor Gericht gegenüber dem Gegner
  • Schutz vor Liquiditätsengpässen
  • Bilanzielle Entlastung bei Unternehmen
  • Steuervorteil durch Geltendmachung der Erlösbeteiligung
  • Stressfreie Abwicklung durch Ihren Rechtsanwalt und unsere erfahrenen Inhouse-Anwälte

Ablauf einer Prozessfinanzierung

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Sie haben einen erfolgsversprechenden Fall

Die Prozessfinanzierung als Alternative! Die Kosten des Prozesses können oder mögen Sie nicht selbst tragen? Ihre Rechtsschutzversicherung greift nicht? Staatliche Prozesskostenhilfe wird Ihnen nicht gewährt? Informieren Sie sich über mögliche Fälle, die wir finanzieren.

Rechtsgebiete & Beispielfälle
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Sie benötigen einen Anwalt oder eine Anwältin

Prozessfinanzierung stressfrei! Fragen Sie Ihren Anwalt nach einer Prozessfinanzierung. Die Korrespondenz vor und während der Finanzierung erfolgt ausschließlich zwischen Ihrem Anwalt und der LEGIAL.

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Ihr Anwalt nimmt Kontakt zur LEGIAL auf

Kommt Ihr Fall generell für eine Finanzierung infrage? Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin prüft die Voraussetzungen. Sind die Voraussetzungen gegeben? Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin übersendet die Darstellung des Falles.

Finanzierung anfragen
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Kostenfreie Prüfung Ihres Rechtsfalles

Vertrauen Sie den Experten der LEGIAL! Prüfung der Voraussetzungen und Erfolgsaussichten des Falles durch unsere erfahrenen Rechts- & Fachanwälte. Schnelle erste Einschätzung binnen zwei Wochen. Fundierte und kostenfreie Zweitmeinung mit unseren Prüfungsergebnissen.

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Abschluss des Prozessfinanzierungs-Vertrages

Der Risikofilter unserer Expert/-innen hat Ihren Fall als erfolgsversprechend eingestuft: Die Finanzierung Ihres Falles ist möglich. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag im Entwurf. Der Finanzierungsvertrag wird zwischen Ihnen (Anspruchsinhaber) und der LEGIAL geschlossen.

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Seite an Seite durch den Rechtsstreit

Zwei starke Partner: Ihr Anwalt ist „Herr des Verfahrens“ und erster Ansprechpartner für Sie. Die LEGIAL finanziert alle anfallenden Gerichts- und Prozesskosten. Unsere Juristen tauschen sich regelmäßig mit Ihrem Anwalt aus und unterstützen ihn mit Erfahrung und fachlichem Know-how.

Infos zu Prozesskosten
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Zum guten Schluss

Sie gewinnen den Prozess oder schließen einen Vergleich: Ihr Anwalt erhält unsere Abrechnung über Kosten und Erträge. Ihr Anwalt veranlasst die vertragsgemäße Kostenerstattung und Erlösverteilung. Im Falle einer Niederlage: Sie bezahlen nichts! Wir tragen – soweit vertraglich vereinbart – auch die Prozesskosten der Gegenseite.


Sie haben den Anspruch, wir die finanzielle Unterstützung!

Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann sich über unser Formular jederzeit an uns wenden.

FAQ Prozessfinanzierung

Häufige Fragen

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.

Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.

Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.

Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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