- Prozess finanzieren
- Prozessfinanzierung
-
Prozessfinanzierung für Anwälte

Prozessfinanzierung für Ihre Mandanten
Sie gewinnen in jedem Fall
Ihr Mandant hat einen berechtigten Anspruch mit hohem Streitwert? Trotz guter Erfolgsaussichten fehlen ihm jedoch die finanziellen Mittel?
Die Lösung: Prozessfinanzierung als risikolose Finanzierungsoption, bei der der Anspruchsinhaber sein Kostenrisiko auf uns überträgt. So setzen Sie die Ansprüche Ihrer Mandantschaft durch und profitieren zudem vom Know-how unserer Inhouse-Juristen.
Sie haben den Fall, wir die Mittel!
Setzen Sie die Ansprüche Ihrer Mandanten risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.
Voraussetzungen für Anwälte und Anwältinnen
für eine Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung eines privaten oder gewerblichen Anspruchs:
- Mindeststreitwert 100.000 €
- Deutlich überwiegende Erfolgsaussichten
- Gesicherte Bonität des Beklagten zu Beginn wie im laufenden Verfahren
- Gerichtsstand in Deutschland und deutsches Recht anwendbar
Unsere Leistungen für Anwälte und Anwältinnen
-
Kostenfreie Prüfung der Finanzierungsanfrage
-
Kostenlose Risikoanalyse
-
Fachliche Unterstützung durch erfahrene Inhouse-Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
-
Vorfinanzierung der Anwaltskosten
-
Vorfinanzierung sämtlicher Prozesskosten
-
Verantwortungsvolle und kundenorientierte Zusammenarbeit
Vorteile für Anwälte und Anwältinnen auf einen Blick
- Service und Beratungsplus gegenüber Mandanten, durch Hinweis auf Prozessfinanzierung
- Umsatzerhöhung durch finanzierte Verfahren in vielen Rechtsgebieten
- Gebührenvorteil durch zusätzliche 1,0-Gebühr nach RVG
- Pünktliche und sichere Honorarzahlung
- Kostenlose Zweitmeinung und Austausch zu komplexen Fällen
- Generierung neuer Mandate und Akquisemöglichkeiten durch Erfolgsgeschichten
Ablauf einer Prozessfinanzierung
Ihre Rolle als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin
Während der Prozessfinanzierung sind Sie erste Kontaktperson und Mittler Ihres Mandanten sowie die zentrale Verbindung zu uns.
Vor Vertragsschluss:
- Sie weisen Ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hin.
- Sie reichen für Ihren Mandanten die Finanzierungsanfrage mit allen relevanten Informationen bei uns ein.
Nach Vertragsschluss:
- Sie halten uns über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden.
- Sie übersenden uns zeitnah Dokumente und Informationen zum Verfahren, wie Schriftsätze, gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen, Terminsladungen, Protokolle, Gutachten u. ä.
Während des Verfahrens:
- Sie koordinieren sämtliche verfahrenswesentlichen Entscheidungen zwischen Ihrem Mandant und uns, sodass Prozesshandlungen einvernehmlich vorgenommen werden.
- Sie stimmen sich z. B. mit uns zu einem Vergleichsvorschlag, der Einlegung von Rechtsmitteln oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab.
Während und nach Abschluss des Verfahrens:
- Sie geben, die auf Ihrem Anderkonto eingehenden Finanzierungsgelder weiter für Vorschüsse, Prozesskosten, Gebühren und Ihr Honorar.
- Sie verteilen nach Prozessabschluss den erzielten Erlös, wie vertraglich vorgesehen, an Ihren Mandant und uns den Prozessfinanzierer.
- Sie leiten die von uns, soweit vertraglich vereinbart, übernommenen Kosten der Gegenseite weiter – sollte der Prozess verloren werden.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch!


