Zum Inhalt springen
Eine lächelnde Frau mit verschränkten Armen - Beispielhaft für eine Anwältin
Leistungen & Vorteile für Anwälte und Anwältinnen

Prozessfinanzierung für Ihre Mandanten

Sie gewinnen in jedem Fall

Ihr Mandant hat einen berechtigten Anspruch mit hohem Streitwert? Trotz guter Erfolgsaussichten fehlen ihm jedoch die finanziellen Mittel?

Die Lösung: Prozessfinanzierung als risikolose Finanzierungsoption, bei der der Anspruchsinhaber sein Kostenrisiko auf uns überträgt. So setzen Sie die Ansprüche Ihrer Mandantschaft durch und profitieren zudem vom Know-how unserer Inhouse-Juristen.

Sie haben den Fall, wir die Mittel!

Setzen Sie die Ansprüche Ihrer Mandanten risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.

Voraussetzungen für Anwälte und Anwältinnen

für eine Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung eines privaten oder gewerblichen Anspruchs:

  • Mindeststreitwert 100.000 €
  • Deutlich überwiegende Erfolgsaussichten
  • Gesicherte Bonität des Beklagten zu Beginn wie im laufenden Verfahren
  • Gerichtsstand in Deutschland und deutsches Recht anwendbar

Unsere Leistungen für Anwälte und Anwältinnen

  • Kostenfreie Prüfung der Finanzierungsanfrage
  • Kostenlose Risikoanalyse
  • Fachliche Unterstützung durch erfahrene Inhouse-Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
  • Vorfinanzierung der Anwaltskosten
  • Vorfinanzierung sämtlicher Prozesskosten
  • Verantwortungsvolle und kundenorientierte Zusammenarbeit

Vorteile für Anwälte und Anwältinnen auf einen Blick

  • Service und Beratungsplus gegenüber Mandanten, durch Hinweis auf Prozessfinanzierung
  • Umsatzerhöhung durch finanzierte Verfahren in vielen Rechtsgebieten
  • Gebührenvorteil durch zusätzliche 1,0-Gebühr nach RVG
  • Pünktliche und sichere Honorarzahlung
  • Kostenlose Zweitmeinung und Austausch zu komplexen Fällen
  • Generierung neuer Mandate und Akquisemöglichkeiten durch Erfolgsgeschichten

Ablauf einer Prozessfinanzierung

1

Vorprüfung und Anfrage durch Sie als Anwalt oder Anwältin

Alle Informationen und Unterlagen zum Anspruch Ihres Mandanten liegen Ihnen vor? Die Finanzierungs-Voraussetzungen sind ebenso erfüllt? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf mit schriftlicher Darstellung des Falles, aussagekräftigen Unterlagen zur Bewertung des Falles, persönlicher Einschätzung der Chancen und Risiken.

Finanzierung anfragen
2

Kostenfreie Finanzierungsprüfung

Ihre eingereichten Unterlagen durchlaufen den internen Risikofilter unserer Juristen und Juristinnen. Ihr Fall wird dabei auf Finanzierbarkeit geprüft. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine erste Rückmeldung. Sie haben zwischenzeitlich Fragen oder möchten Unterlagen nachreichen?

3

Schritt für Schritt zum Vertrag

Unsere Juristen und Juristinnen messen der Klage deutlich überwiegende Erfolgsaussichten bei. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag im Entwurf. Ihr Mandant unterzeichnet den finalen Vertrag und Sie senden ihn an uns zurück. Gegebenenfalls erfolgt durch uns eine zweite intensive und kostenlose Prüfung Ihrer Klage. Bestehen weiterhin Erfolgsaussichten, erhalten Sie unsere bindende Zusage zur Prozessfinanzierung.

4

Seite an Seite durch den Prozess

Mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Erfolg! Ihr Mandatsverhältnis bleibt unverändert, denn "Herr des Verfahrens" sind Sie – auch mit Prozessfinanzierung. Sie haben die zentrale Schlüsselposition zwischen Ihrem Mandanten und uns dem Prozessfinanzierer. Während des gesamten Prozesses stehen wir im regelmäßigen Austausch und Ihnen mit unserer langjährigen juristischen Expertise zur Seite.

Ihre Ansprechpartner
5

Bis zum Schluss risikolos vor Gericht

Das Verfahren ist beendet und was nun? Sie erhalten für Ihren Mandanten die Abrechnung über entstandene Kosten und Erträge. Sie verteilen die Erlöse gemäß den Vereinbarungen im Prozessfinanzierungsvertrag. Weigert sich der Gegner zu zahlen, tragen wir die Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Selbst bei einer Niederlage erstatten wir in der Regel die Kosten der Gegenseite.

Ihre Rolle als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin

Während der Prozessfinanzierung sind Sie erste Kontaktperson und Mittler Ihres Mandanten sowie die zentrale Verbindung zu uns.

Vor Vertragsschluss:

  • Sie weisen Ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hin.
  • Sie reichen für Ihren Mandanten die Finanzierungsanfrage mit allen relevanten Informationen bei uns ein.

Nach Vertragsschluss:

  • Sie halten uns über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden.
  • Sie übersenden uns zeitnah Dokumente und Informationen zum Verfahren, wie Schriftsätze, gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen, Terminsladungen, Protokolle, Gutachten u. ä.

Während des Verfahrens:

  • Sie koordinieren sämtliche verfahrenswesentlichen Entscheidungen zwischen Ihrem Mandant und uns, sodass Prozesshandlungen einvernehmlich vorgenommen werden.
  • Sie stimmen sich z. B. mit uns zu einem Vergleichsvorschlag, der Einlegung von Rechtsmitteln oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab.

Während und nach Abschluss des Verfahrens:

  • Sie geben, die auf Ihrem Anderkonto eingehenden Finanzierungsgelder weiter für Vorschüsse, Prozesskosten, Gebühren und Ihr Honorar.
  • Sie verteilen nach Prozessabschluss den erzielten Erlös, wie vertraglich vorgesehen, an Ihren Mandant und uns den Prozessfinanzierer.
  • Sie leiten die von uns, soweit vertraglich vereinbart, übernommenen Kosten der Gegenseite weiter – sollte der Prozess verloren werden.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch!

Rufen Sie an: Mo-Fr von 08:00 bis 16:30 Uhr
089 58808-60
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Holen Sie sich die Meinung unserer Experten und Expertinnen dazu!
Ansprechpartner kontaktieren
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Kontakt aufnehmen
Wie können wir Ihnen helfen?