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Finanzierungsanfrage
Jetzt Finanzierung anfragen
Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihrer berechtigten Rechtsansprüche
Übersenden Sie uns mit Ihrer Finanzierungsanfrage die schriftliche Darstellung Ihres Falls.
Bitte beachten Sie:
- Streitwert mind. 100.000 € - im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
- Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
- Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Falles
- Einen Klageentwurf oder ein Kurzgutachten
- Die außergerichtliche Korrespondenz (z. B. das Anspruchsschreiben)
- Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners (falls vorhanden)
- Sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)
Prozessfinanzierung anfragen
Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.
Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.
Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Anwalt oder der Anwältin des Mandanten. Die LEGIAL ist jedoch während des gesamten Verfahrens über alles zu informieren. Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin entbindet seinen Anwalt oder seine Anwältin daher von der Schweigepflicht und trägt ihm/ihr entsprechende Informationspflichten auf: So stehen wir während des gesamten Rechtsstreits in regelmäßigem Austausch zueinander.


