Innovative Kooperation
LEGIAL & Die Techniker erleichtern Zugang zur Prozessfinanzierung
Die Scheu vor einem Prozess
Liegt ein Behandlungsfehler vor oder vermutet man diesen, ist es oft schwer, sich in den Wirren der Emotionen, der Zukunftsangst und der Rechtssicherheit zurecht zu finden. Die erste Anlaufstelle für Betroffene oder deren Angehörige ist oftmals ihre gesetzliche Krankenkasse.
Und genau hier setzen wir mit unserer exklusiven Kooperation mit der „Die Techniker“ an. Denn liegt nach Prüfung der Krankenkasse tatsächlich ein Behandlungsfehler vor, verringern wir die Hemmschwelle, berechtigte Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen!
Nicht entmutigen lassen!
In Zusammenarbeit mit uns bietet die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten eine Prozessfinanzierung zu besonderen Bedingungen an. So können wir Anspruchsinhabern gemeinsam die Angst vor der finanziellen Belastung eines Gerichtsprozesses nehmen – unabhängig davon, wie lange sich dieser hinziehen mag.
Wir sind stolz auf diese Partnerschaft und überzeugt, dass sie einen bedeutenden Mehrwert für die Mitglieder der Krankenkasse schafft.
Für detaillierte Informationen zu den speziellen Konditionen und Voraussetzungen steht Ihnen Rechtsanwältin Ilona Ahrens, unsere Expertin für Prozessfinanzierung im Arzthaftungs- und Versicherungsrecht, gerne zur Verfügung.
Sie möchten mehr über uns als DIE PROZESSFINANZIERER erfahren?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!