Prozessfinanzierung: Sicher durch den Prozess
Mit Prozessfinanzierung zum Recht
Sie haben einen Rechtsfall mit hohem Streitwert und berechtigten Rechtsansprüchen?
Die Prozesskosten überschreiten Ihre finanziellen Mittel? Zudem ist Ihnen das Kostenrisiko einer Prozessführung im Fall des Unterliegens zu groß?
Schieben Sie Ihre Bedenken auf Ihrem Weg zum Recht beiseite. Übertragen Sie das gesamte Prozessrisiko auf uns.
Als Prozessfinanzierer tragen wir für Sie grundsätzlich alle anfallenden Prozesskosten. Im Erfolgsfall erhalten wir nach vorrangiger Kostenerstattung eine faire Beteiligung. Verlieren Sie den Prozess, übernehmen wir prinzipiell zudem die Anwaltskosten der Gegenseite.
GEWINNEN SIE MIT DER LEGIAL DURCH ALLE INSTANZEN!
Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung
- Streitwert mind. 100.000 € – im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
- Erfolgsaussichten überwiegen deutlich
- Gesicherte Bonität des Beklagten
- Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar
Vorteile einer Prozessfinanzierung
- Verlässlichkeit bei der risikolosen Durchsetzung berechtigter Ansprüche
- Finanzielles Gleichgewicht gegenüber dem Anspruchsgegner
- Sicherheit ohne Kostenrisiko ab Vertragsschluss und auch bei Prozessverlust
- (Unternehmerische) Liquidität, die vor finanziellen Engpässen schützt
- Ausschließlich Erfolgsbeteiligung – ohne versteckte Zusatzkosten
- Unterstützende fachliche Expertise für Prozessanwälte
- Kompetente und vertrauensvolle Partnerschaft: 3 Partner = 1 Ziel
- Flexibel und lösungsorientiert bei den Finanzierungsmodellen
- Schnelle und verbindliche Finanzierung
Prozessfinanzierungs-Modell der LEGIAL
Schritt für Schritt zum Erfolg ohne Prozessrisiko:
- Erfüllung der Voraussetzungen
für eine Prozessfinanzierung - Schriftliche Finanzierungsanfrage
durch Anwalt/Insolvenzverwalter - Prüfung der Erfolgsaussichten
und Bonität des Klagegegners - Vertragsabschluss
als Finanzierungszusage - Vorfinanzierung
sämtlicher Prozesskosten - Erlösbeteiligung von 20 % bis 30 %
nach vorrangiger Kostenerstattung - Übernahme Bonitätsrisiko
nach erfolgloser Zwangsvollstreckung - Übernahme des Verlustrisikos
bei verlorenem Prozess
Weitere Details für:
Anwälte
Sie sind Anwalt und haben einen Fall mit einem Streitwert ab 100.000 €?
Verhelfen Sie Ihren Mandaten durch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung zu ihrem Recht.
Insolvenzverwalter
Sie sind Sach-, Eigen- oder Insolvenzverwalter und haben ein Verfahren mit einem Streitwert ab 50.000 €?
Nutzen Sie die Möglichkeit der Prozessfinanzierung, um auch Ansprüche mit niedrigeren Streitwerten zu verfolgen.
Anspruchsinhaber
Sie sind Unternehmer oder Privatperson mit Rechtsansprüchen, die Sie geltend machen wollen?
Informieren Sie sich über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung und wie Sie diese über Ihren Anwalt erhalten.
5 Gründe für eine Prozessfinanzierung
Ob als Anwalt, Unternehmer oder Privatperson: Es gibt einige gute Argumente für eine Prozessfinanzierung.
Die finanziellen Mittel des Mandanten sind limitiert? Der Gegner ist ein finanzstarkes Unternehmen?
Große Unternehmen stemmen einen kostspieligen Prozess und teure Anwälte meist problemlos.
- Die Prozessfinanzierung streckt finanzielle Mittel für die Kostenübernahme vor und deckt Prozessrisiken ab.
Das Prozesskostenrisiko erscheint Ihnen zu groß? Was passiert, wenn der Gegner trotz guter Chancen gewinnt?
Lagern Sie das Kostenrisiko aus.
- Die Prozessfinanzierung schützt vor unvorhersehbaren Risiken. Sie übernimmt sämtliche Prozesskosten und begleicht im Regelfall beim Unterliegen sogar die der Gegenseite.
Gibt es eine Option zur staatlichen Prozesskostenhilfe (PKH)? Wer zahlt eigentlich, bei einer Prozessniederlage?
Die Prozesskostenhilfe übernimmt beim Unterliegen vor Gericht ausschließlich die Kosten des klagenden Prozesskostenhilfe-Empfängers.
- Eine Prozessfinanzierung ist bei erfüllten Voraussetzungen möglich, auch wenn kein Anspruch auf PKH besteht. Dazu trägt sie in der Regel auch die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Prozess.
Die Rechtschutzversicherung zahlt nicht? Die einzuklagenden Ansprüche unterliegen dem Deckungsausschluss?
Die Rechtschutzversicherung greift, wenn Ansprüche versichert sind und auflaufende Prozesskosten unter der vertraglich vereinbarten Deckungssumme liegen.
- Die Prozessfinanzierung setzt nach Kostenübernahme keine Grenzen und trägt das volle Risiko.
Es fehlen genug Rücklagen, um zu prozessieren? Oder Sie wollen Prozesskostenrisiken auslagern und bilanzielle Rückstellungen vermeiden?
Prozesse sind teuer. Schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen oder gar einer Insolvenz.
- Die Prozessfinanzierung entlastet Ihre Bilanz und Sie bleiben liquide, selbst wenn Sie vor Gericht unterliegen.
Prozessfinanzierung: Ihr nächster Schritt
Setzen Sie Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.
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