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Ein Mann bei der digitalen Unterschrift eines Dokumentes auf einem Tablet
Prozesskostenfinanzierung

Prozesskosten - wie wir dabei helfen können

Prozesskosten: Das Wichtigste in Kürze

Prozesskosten sind alle Kosten, die während eines Rechtsstreits vor Gericht entstehen. Darin enthalten sind die sogenannten Gerichtskosten, die beispielsweise in Form von Gebühren und Auslagen (Zeugen, Sachverständige) direkt für das Gerichtsverfahren anfallen. Hierzu zählen aber auch die Gebühren und Auslagen der auf Kläger- und Beklagtenseite tätigen Anwälte.

  • Streitwert
    Die Prozesskosten sind abhängig vom Wert der Angelegenheit - je höher der Streitwert desto höher die Gesamtkosten.
  • Übernahme der Kosten
    Meistens muss die unterliegende Partei eines Rechtsstreits die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt oder Anwältin.
  • Prozessfinanzierung
    Anwalts- und Gerichtskosten können so schnell die finanziellen Möglichkeiten der Anspruchsinhaber und Anspruchsinhaberinnen übersteigen. Mit einer Prozessfinanzierung der LEGIAL können Sie sich für Ihren Prozess absichern.
Eine Frau mit Handy in der Hand, freut sich über risikofreie Prozessfinanzierung

Wie kann ich meine Prozesskosten berechnen?

Wir haben eine Tabelle zur Berechnung Ihrer Prozesskosten erstellt. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die voraussichtlichen Prozesskosten eines Verfahrens, ohne Kosten für eine etwaige Beweisaufnahme (beispielsweise Sachverständigengutachten, Zeugenauslagen, Reisekosten, Abwesenheitsgeld). Sie finden hier beispielhafte Werte für den möglichen Streitwert, Gerichtsgebühren und auch die erwartbaren Gesamtkosten inklusive zweier Rechtsanwälte.

Prozesskostentabelle (exemplarischer Auszug)

Streitwert bis 2,5 RA Gebühren 3,0 Gerichtsgebühren Gesamtkostenrisiko 1. Instanz
50.000 € 3.828,83 € 1.803 € 9.460,66 €
100.000 € 4.947,43 € 3.387 € 13.281,86 €
500.000 € 10.552,33 € 11.703 € 32.807,66 €
1.000.000 € 15.461,08 € 17.643 € 48.565,16 €

Woraus setzen sich Prozesskosten zusammen?

Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie hoch die Prozesskosten insgesamt ausfallen, gibt es nicht, da diese von mehreren Faktoren abhängig sind. Ausgangspunkt für die Berechnung ist stets der Streitwert des Verfahrens. Von ihm leiten sich die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ab.

Der Streitwert bildet den wirtschaftlichen Wert einer Rechtssache vor Gericht ab. Bei Geldforderungen ist der Streitwert üblicherweise die in Streit stehende Summe. Die Gerichts- und Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert – je höher der Wert desto höher auch die anfallenden Kosten. Der Streitwert ist damit eine wichtige Größe zur Berechnung der Prozesskosten.

Für die Durchführung eines Prozesses erhebt das Gericht Gebühren. Jede gerichtliche Instanz verursacht Gebühren, deren Höhe je nach Verfahrensstufe variiert. Je höher die Instanz, desto höher sind die anfallenden Kosten. Im Zivilrechtsverfahren orientieren sich die einfachen Gerichtsgebühren in der Regel am Streitwert. Einem jeweiligen Streitwert ist eine sogenannte 1,0-Gebühr zugeordnet. In der ersten Instanz beträgt die Gebühr das Dreifache des einfachen Satzes, in einem Berufungsverfahren das Vierfache und in einer Revision das Fünffache.

Wenn kein Stundensatz vereinbart wurde, berechnet der Anwalt oder die Anwältin die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert des Verfahrens und steigen mit der Höhe des Wertes. Die Berechnung erfolgt hierbei nach den entsprechenden Gebührentatbeständen und zugeordneten Werten des RVG.


Klagen ohne Risiko

Sie haben einen Fall mit einem Streitwert von über 100.000 €? Dann sichern Sie sich jetzt ab mit der Prozessfinanzierung von der LEGIAL. Mit uns müssen Sie sich um Ihre Prozesskosten keine Gedanken machen.

Ab der Finanzierungszusage übernehmen wir alle Kosten, die für den Rechtsstreit entstehen. Im Unterliegensfall übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite wie Kostenerstattungsansprüche und Zinsen.

All Ihre anfallenden Kosten finanzieren wir vor. Darunter fallen:

  • Gebühren für Ihren Anwalt oder Anwältin
  • Vorschüsse für das Gericht
  • Auslagen für Zeugen und Sachverständige
  • Vollstreckungskosten

Unsere Erlösbeteiligung

Als Gegenleistung wird die LEGIAL an Ihrem Erlös beteiligt: bis 500.000 € mit 30 %, für den 500.000 € übersteigenden Betrag mit 20 %.

Im Folgenden finden Sie die Varianten der Erlösbeteiligung.

1

Sie verlieren den Prozess – wir bezahlen

Das Gericht war nicht zu überzeugen, die Gegenseite gewinnt. Wir tragen trotzdem sämtliche Prozesskosten – Ihre und die des Anspruchsgegners.

2

Das Gericht spricht Ihnen einen Teil zu oder Sie schließen einen Vergleich

Die Vergleichssumme bzw. der Betrag aus dem teilweise gewonnenen Verfahren wird nach Abzug der Kosten vertragsgemäß aufgeteilt.

3

Sie gewinnen den Prozess

Frei nach Wilhelm Tell: Sie hatten Recht und scheuten keinen Gegner. Letzterer zahlt die gesamten Prozesskosten und erstattet uns die verauslagten Kosten. Der Erlös wird vertragsgemäß aufgeteilt und Sie erhalten 70 bis 80 % der erstrittenen Forderung.

4

Außergerichtliche Einigung und Mediation

In manchen Fallkonstellationen sind wir bereits vorgerichtlich eingeschaltet. Kommt es hier zu einer außergerichtlichen Einigung, reduziert sich unsere Erlösbeteiligung auf 20 %.

5

Alternative Konfliktlösungen

In bestimmten Fällen kann der Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens gelöst werden. Selbstverständlich finanziert und unterstützt die LEGIAL auch bei alternativen Konfliktlösungen (ADR = Alternative Dispute Resolution). Hier gilt auch unsere verminderte Erlösbeteiligung von 20 %.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Prozesskosten

Häufige Fragen

Als Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.

Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen. Die LEGIAL trägt ab Klageeinreichung alle zur Rechtsdurchsetzung notwendigen Kosten begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren. Individualvereinbarungen sind möglich.

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Rahmen einer PKH werden zwar die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, bei einer Verbesserung der finanziellen Lage aber auch Rückzahlungen verlangt.
Prozessfinanzierung ist ein privates Modell, das unabhängig von der finanziellen Situation genutzt werden kann. Ein Finanzierer wie die LEGIAL trägt das volle Risiko und wird nur im Erfolgsfall beteiligt.

Die Prüfung des Falles im Hinblick auf seine Finanzierungsmöglichkeit (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt aufbereitet und bei uns gestellt wird. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetztes ist unseren Unternehmensjuristen von Gesetzes wegen weder eine Mandatsübernahme, noch eine anwaltliche Prüfung des Falles gestattet. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin. Wir weisen darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin mit Kosten verbunden ist, die zunächst von Ihnen zu tragen sind – und wenn wir den Fall nicht übernehmen, auch bei Ihnen verbleiben. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten in unseren Schwerpunktgebieten (Arzthaftungs-, Erb- und Insolvenzrecht) behilflich.

Risikolos vor Gericht gehen

Setzen Sie Ihre Ansprüche risikolos vor Gericht durch. Die LEGIAL ist einer der größten Prozessfinanzierer in Deutschland.

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
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