Über den Anwalt zur Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung für Ihre Mandanten
Ihr Mandant hat einen berechtigten Rechtsanspruch mit hohem Streitwert? Trotz guter Erfolgsaussichten fehlen ihm jedoch die finanziellen Mittel?
DIE LÖSUNG: Eine sichere Finanzierungsoption für Ihre Mandantschaft, bei der Sie das Kostenrisiko auf unsere Schultern übertragen. So setzen Sie deren Ansprüche durch und profitieren zudem vom Know-how unserer Juristen.
SIE HABEN DEN FALL, WIR DIE MITTEL!
Voraussetzungen für Anwälte
Bei möglicher Prozessfinanzierung für die gerichtliche Durchsetzung eines privaten oder gewerblichen Anspruchs gilt:
- Mindeststreitwert 100.000 €
- Erfolgsaussichten überwiegen deutlich
- Gesicherte Bonität des Beklagten zu Beginn wie im laufenden Verfahren
- Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar
Vorteile für Anwälte auf einen Blick
- Service und Beratungsplus
gegenüber Mandanten, durch Hinweis auf Prozessfinanzierung - Umsatzerhöhung
durch finanzierte Verfahren in vielen Rechtsgebieten - Gebührenvorteil
durch zusätzliche 1,0-Gebühr nach RVG - Pünktliche und sichere Honorarzahlung
- Kostenlose Zweitmeinung
und Austausch zu komplexen Fällen - Generierung neuer Mandate
und Akquisemöglichkeiten durch Erfolgsgeschichten
Ablauf einer Prozessfinanzierung
Vorprüfung und Anfrage durch Sie als Anwalt
- Alle Informationen und Unterlagen zum Anspruch Ihres Mandanten liegen Ihnen vor?
- Die Finanzierungs-Voraussetzungen sind ebenso erfüllt?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf mit:
- schiftlicher Darstellung des Falles,
- aussagekräftigen Unterlagen zur Bewertung des Falles,
- persönlicher Einschätzung der Chancen und Risiken.
Kostenfreie Finanzierungsprüfung
- Ihre eingereichten Unterlagen durchlaufen den internen Risikofilter unserer Juristen.
- Ihr Fall wird dabei auf Finanzierbarkeit geprüft.
- Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine erste Rückmeldung.
Sie haben zwischenzeitlich Fragen oder möchten Unterlagen nachreichen?
Schritt für Schritt zum Vertrag
- Unsere Juristen messen der Klage deutlich überwiegende Erfolgsaussichten bei.
- Sie erhalten den Finanzierungsvertrag im Entwurf.
- Ihr Mandant unterzeichnet den finalen Vertrag und Sie senden ihn an uns zurück.
- Gegebenenfalls erfolgt durch uns eine zweite intensive und kostenlose Prüfung Ihrer Klage.
- Bestehen weiterhin Erfolgsaussichten, erhalten Sie unsere bindende Zusage zur Prozessfinanzierung.
Seite an Seite durch den Prozess
Mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Erfolg!
Ihr Mandatsverhältnis bleibt unverändert, denn "Herr des Verfahrens" sind Sie – auch mit Prozessfinanzierung.
- Sie haben die zentrale Schlüsselposition zwischen Ihrem Mandanten und uns dem Prozessfinanzierer.
- Während des gesamten Prozesses stehen wir im regelmäßigen Austausch und Ihnen mit unserer langjährigen juristischen Expertise zur Seite.
Bis zum Schluss risikolos vor Gericht
Das Verfahren ist beendet und was nun?
- Sie erhalten für Ihren Mandanten die Abrechnung über entstandene Kosten und Erträge.
- Sie verteilen die Erlöse gemäß den Vereinbarungen im Prozessfinanzierungsvertrag.
- Weigert sich der Gegner zu zahlen, tragen wir die Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Selbst bei einer Niederlage erstatten wir in der Regel die Kosten der Gegenseite.
Ihre Rolle als Rechtsanwalt
Während der Prozessfinanzierung sind Sie erste Kontaktperson und Mittler Ihres Mandanten sowie die zentrale Verbindung zu uns.
Vor Vertragsschluss:
- Sie weisen Ihre Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hin.
- Sie reichen für Ihren Mandanten die Finanzierungsanfrage mit allen relevanten Informationen bei uns ein.
Nach Vertragsschluss:
- Sie halten uns über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden.
- Sie übersenden uns zeitnah Dokumente und Informationen zum Verfahren, wie Schriftsätze, gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen, Terminsladungen, Protokolle, Gutachten u. ä.
Während des Verfahrens:
- Sie koordinieren sämtliche verfahrenswesentlichen Entscheidungen zwischen Ihrem Mandant und uns, sodass Prozesshandlungen einvernehmlich vorgenommen werden.
- Sie stimmen sich z. B. mit uns zu einem Vergleichsvorschlag, der Einlegung von Rechtsmitteln oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab.
Während und nach Abschluss des Verfahrens:
- Sie geben, die auf Ihrem Anderkonto eingehenden Finanzierungsgelder weiter für Vorschüsse, Prozesskosten, Gebühren und Ihr Honorar.
- Sie verteilen nach Prozessabschluss den erzielten Erlös, wie vertraglich vorgesehen, an Ihren Mandant und uns den Prozessfinanzierer.
- Sie leiten die von uns, soweit vertraglich vereinbart, übernommenen Kosten der Gegenseite weiter – sollte der Prozess verloren werden.
Nehmen Sie uns in Anspruch
Setzen Sie die Ansprüche Ihrer Mandanten vor Gericht durch!