Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig mit Schwerpunkt Kulturrecht
Justitiarin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Intendanten am Landestheater Altenburg
Justitiarin der Rechtsabteilung der Universität Leipzig
Gründung der eigenen Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeits- und Verkehrsrecht sowie Interessenschwerpunkt Arzthaftungsrecht
Zulassung am OLG Dresden
Erwerb des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“
Erwerb des Titels „Fachanwältin für Verkehrsrecht“
Die Filmklappe fällt: Szene 1/Take 1, Auftritt Frau Tatjana Hunger. Im engen schwarzen Wollkleid, die lockigen Haare perfekt arrangiert, betritt die Rechtsanwältin die Suite in Dresden, die wir für die LEGAL IMAGE Interviews gemietet haben. Der glamouröse Auftritt – perfekt bis zum letzten Detail – könnte schon im Vorfeld verraten, was einst Tatjana Hungers Berufswunsch gewesen ist, bis schlussendlich alles ganz anders kam.
Eigentlich will Tatjana Hunger Schauspielerin werden. Doch im ehemaligen Osten ist das gar nicht so einfach – schließlich blickt die Staatssicherheit mit Argusaugen auf ihre Mitbürger. So entscheidet sich Tatjana Hunger doch für einen anderen Weg: Dazu dient ihr der Vater, ein Gerichtsmediziner, als Inspiration. Denn für die junge Leipzigerin steht schnell fest, welcher Teil in der Berufbezeichnung ihres Vaters für sie selbst überhaupt nicht in Frage kommt: Mediziner. Sie konzentriert sich lieber im weiten Sinne auf den anderen Teil: das Gericht.
Also beginnt Tatjana Hunger im Jahr 1985 in Leipzig Jura zu studieren. Und empfindet es als sehr politisch – zu viel Druck wird ihrer Meinung nach auf die Studenten ausgeübt. So gibt es für sie durchaus auch Zeiten, in denen sie das Studium gar nicht zu Ende machen möchte. Doch schließlich entscheidet sie sich doch dafür und konzentriert sich auf Kulturrecht an der Fakultät für Kulturwissenschaften. Nach dem Abschluss des Studiums bekommt sie auch Angebote von der Stadt – doch als man ihr als Auflage den Parteieintritt nennt, lehnt sie dankend ab. Schließlich beginnt sie beim Landestheater Altenburg als Justiziarin – um danach als juristische Mitarbeiterin an die Uni Leipzig zurückzukehren.
Die Eigenschaften eines guten Anwalts sind Einfühlungsvermögen, Geduld und Fachwissen - gepaart mit ein wenig schauspielerischem Talent.
Nach dem Mauerfall muss die junge Juristin zwar ein wenig umlernen, aber nicht allzu viel – schließlich wurde auch zu DDR-Zeiten nicht nur einseitig unterrichtet. Außerdem nutzt die Rechtsanwältin ihre Zeit als juristische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig und besucht nebenher Vorlesungen, hört viele Gast-Dozenten aus dem ehemaligen Westen. Doch der Run westlicher Juristen in den Osten sieht die Rechtsanwältin nicht nur positiv – so haben es manche, mit gerade einmal vier Punkten im Staatsexamen, im Osten sogar zu einer Richterstelle gebracht.
Auch wenn es nichts mit dem Beruf geworden ist – ganz ohne schauspielerisches Talent kommt man auch als Rechtsanwältin nicht weit, ist sich zumindest Tatjana Hunger sicher. Gepaart mit psychologischem Einfühlungsvermögen, viel Geduld und natürlich fundiertem Fachwissen kann man dann von einem richtig guten Anwalt sprechen. Sie selbst findet schließlich den Weg in die Selbstständigkeit – erst mit Kommilitonen, dann alleine. Heute besteht die Kanzlei Hunger & Kollegen mit Schwerpunkt Verkehrs- und Arbeitsrecht aus zwei Anwälten. Doch auch wenn der Tätigkeitsschwerpunkt in anderen Rechtsbereichen liegt, so ist zumindest der Interessensschwerpunkt in einem anderen zu finden: dem Arzthaftungsrecht.
Tatjana Hunger kommt auf einen Fall zu sprechen, der sie besonders bewegt hat. Ein Mann Anfang 40 wird mit Übelkeit, Kribbeln in den Armen und Ausfallserscheinungen in ein Kreiskrankenhaus eingeliefert. Die Diagnose der Ärzte: Gallenkolik. Der Mann wird mit Schmerzmitteln zugepumpt und erst einmal zehn Stunden liegen gelassen. Bei der Morgenvisite erleidet er schließlich einen Krampfanfall. Wieder vergeht wertvolle Zeit, bis endlich – nach zwei weiteren Stunden – eine Computertomographie, ein CT, gemacht wird. Endlich wird eine Aortendissektion – eine Aufspaltung der Wandschichten der Hauptschlagader – diagnostiziert. Zu spät: Durch die dadurch verursachte Minderdurchblutung des Rückenmarks ist es bereits zu einer Querschnittslähmung gekommen. Ein schweres Schicksal für die Familie – der ehemalige Monteur ist berufsunfähig und von heute auf morgen mittellos. Ein Verfahren gegen das Krankenhaus, das den Mann offensichtlich völlig falsch behandelt hat bzw. nicht behandelt hat, scheint unmöglich. Tatjana Hunger arbeitet unentgeltlich und weil die ganze Familie ihres Mandanten zusammenlegt, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden:
Der Verdacht der falschen Behandlung wird darin bestätigt und so trägt die Rechtsanwältin den Fall an die Prozessfinanzierung heran. Diese übernimmt – vorausgesetzt der Fall hat eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit – das gesamte Kostenrisiko des Prozesses. Als Gegenleistung erhält sie einen Anteil am Prozesserlös. Und Tatjana Hungers Mandant hat Glück: die D.A.S. Prozessfinanzierung gibt grünes Licht. Das Urteil steht zwar bis heute noch aus, die Erfolgsaussichten sind aber sehr gut.
Durch Yoga findet sie auch im Alltag Inseln der Ruhe.
Der zweite Fall, von dem uns Tatjana Hunger erzählt, mutet besonders kurios an. Eine Frau erleidet nach einem Autounfall eine Amnesie – sie kann sich also an den Hergang des Unfalls überhaupt nicht mehr erinnern. Doch ihr wird vorgeworfen in einem Überholmanöver einen anderen, ihr entgegenkommenden Fahrer leicht verletzt zu haben. Sie selbst wird bei dem Unfall schwer verletzt, erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma und sitzt heute die meiste Zeit im Rollstuhl. Doch trotz Amnesie kann sich Tatjana Hungers Mandantin nicht vorstellen, überholt zu haben und ein Gutachten bestätigt schließlich, dass der Unfallhergang so nicht gewesen sein kann. Schließlich stellt sich heraus, dass Hungers Mandantin auf ihrer Spur verblieben und der andere, leicht verletzte Fahrer überholt hat. Kurz vor der Verjährung wird das Verfahren noch einmal aufgerollt – mit überraschender Wendung: Der einzige Zeuge des Unfallherganges – ein LKW-Fahrer, der die beiden Fahrzeuge allein aufgrund der Farben unterschieden hat – stellt sich als farbenblind heraus. Und Tatjana Hungers Mandantin erhält von der Versicherung 900.000 Euro.
Wenn man die Anwältin fragt, was sie gerne tut, wenn sie nicht arbeitet, entfährt ihr erst einmal die Frage: „Ja, wann arbeite ich denn nicht?!“ Schließlich hat sie die letzten Jahre immer nur fünf Tage am Stück Urlaub. Mehr geht nicht – denn sonst wartet das pure Chaos, wenn sie zurückkehrt. Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass sich die Rechtsanwältin vor allem eines wünscht: einmal drei ganze Wochen Erholung. Dann würde sie wohl auf die Seychellen reisen. Doch eine solche Auszeit bleibt vorerst ein Traum und so sucht sich die Rechtsanwältin in ihrem Alltag eine Insel der Ruhe – mithilfe von Yoga. Jeden Tag eine Stunde – das wirkt wahre Wunder, schwört Tatjana Hunger. Bevor wir uns jetzt mit einem Sonnengruß nach Indien verabschieden, darf aber eines nicht unerwähnt bleiben: Tatjana Hunger ist nicht nur Yogi – sie schreibt auch für ihr Leben gerne, hat schon so manche Kurzgeschichte aus der Tierwelt zu Papier gebracht. Wir wünschen ihr weiterhin viel Inspiration – vielleicht helfen der tierlieben Tatjana Hunger dabei ja auch ihre beiden zehnjährigen Kater.
Die kritiklose Übernahme gutachterlicher Feststellungen und Wertungen durch die Gerichte.
Dies ist zwar kein Gesetz, aber für die Betroffenen dennoch dringend notwendig: Ein Tarifvertrag zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte im öffentlichen Dienst.
Unsinnig ist immer eine Vorschrift ohne Sanktion.