Paul W. Hertin wurde am 15.11.1940 in Bonn geboren.
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Innsbruck und Münster
Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Universität Münster
Referendariat beim Kammergerichtspräsidenten in Berlin
Rechtsanwalt in Berlin mit Spezialisierung auf Gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht
Lehrbeauftragter an der Universität der Künste
Honorarprofessor an der Universität der Künste (UdK, früher: Hochschule der Künste)
Fachbereich Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation
Mitglied im Fachausschuss Geistiges Eigentum im Deutschen Anwaltverein
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF)
Fachbereich Produktion, in Potsdam-Babelsberg
Es dürfte nicht viele Anwälte in Deutschland geben, die mit einem Lied auf den Lippen einen Sieg vor Gericht davongetragen haben. Ein solcher Fall freilich hat sich vor einigen Jahrzehnten etwa so zugetragen. Bei einem Verfahren, in dem es um den Plagiatsvorwurf eines Musikstückes geht, stimmt der den Kläger vertretende Anwalt eine Sequenz der urheberrechtlich geschützten Tonfolge an und kann auf diese Weise den Richter davon überzeugen, dass es sich bei dem zu Debatte stehenden Stück in der Tat um ein Plagiat handelt. Dieser Auftritt erregte damals deutschlandweit aufsehen, was sich am besten dadurch dokumentieren lässt, dass es der Sänger sogar bis ins Streiflicht der Süddeutschen Zeitung gebracht hat, in dem der Verfasser allen ans Herz legte, sich daran ein Beispiel zu nehmen und künftig mit mehr Muße an die Verfahren heranzugehen.
Diese ebenso witzige wie ungewöhnliche Episode ist keineswegs der Grund dafür, dass der singende Anwalt von damals heute zu den renommiertesten Vertretern seiner Zunft in Sachen Urheberrecht zählt. Nein, Paul Hertin hat sich diese Stellung durch eine Vielzahl von weiteren Verfahren, vor allem aber durch seine umfangreiche Publizitäts-Tätigkeit erarbeitet; seine Literaturliste ist länger als die mancher hauptamtlicher Lehrstuhlinhaber. Dabei sieht es zunächst gar nicht danach aus, als würde er sich überhaupt einmal auf juristischem Terrain tummeln. Denn eigentlich will der Gymnasiast Paul Arzt werden, genauer gesagt Internist. Da aber der Vater eine Fabrik besitzt, kommt der Familienrat und damit auch Paul Hertin zu der Auffassung, dass es besser sei, Jura zu studieren.
Diese Entscheidung fällt während der letzten beiden Jahre seiner Schulzeit, die er im Jesuiten-Internat in Bad Godesberg absolviert. Dort wächst mit ihm ein hervorragender Leichathlet und Fußballer heran. Die 100 Meter läuft er in 10,7 Sekunden, die lange Sprintdistanz – 200 Meter – bewältigt er in 22,0 Sekunden. Mit beiden Zeiten ragt er weit über seine Internatsschule hinaus und damit in die deutsche Bestenliste hinein. In Freiburg bringt er es zum Uni-Meister auf beiden Strecken. Klar, dass man einen solch schnellen Mann auch in der Fußballmannschaft der Schule braucht, zumal er als Mittelstürmer auch noch bemerkenswerte technische Fähigkeiten besitzt.
Neben dem Sport ist die Musik die zweite große Leidenschaft des jungen Paul Hertin. An der Schule lernt er Klavier und Cello, schon mit 26 Jahren leistet er sich von seinem sauer Ersparten einen Bösendorfer Flügel. Da lebt er bereits in Berlin, ist verheiratet und promoviert, Vater einer Tochter, als er eines Tages eine Anzeige liest, in der die in Fachkreisen hoch geschätzte Kanzlei Nordemann einen jungen Anwalt für die Sparte Urheberecht sucht. Dort bewirbt er sich, bekommt die Stelle und kann sich fortan so verwirklichen, wie er sich dies gewünscht hatte, wo sich Neigung und Beruf auf das Ideale ergänzen: als Jurist mit Bezug zu Kunst und Kultur.
Wie sehr ihn diese Konstellation ausfüllt, merkt man spätestens, wenn er im Gespräch mit dem Chronisten einige Takte von Mambo Nr. 5 auf den Tisch klopft, mit dem ihn ein noch immer laufender Prozess verbindet. Oder wenn von all den vielen interessanten Leuten die Rede ist, die er in seinem Berufsleben seither getroffen hat – Verleger, Schriftsteller, Komponisten, Interpreten. Mit Stolz verweist er auf die lange Reihe von Büchern in seiner häuslichen Bibliothek mit den Widmungen der Autoren, die er irgendwann erfolgreich vertreten hat. Beispielsweise von Günter Grass, der ihm eines seiner Bücher geschenkt und darin vermerkt hat: „Viel sachliches Vergnügen bei weiteren Hahnenkämpfen“. Oder auf ein Autogramm von Heinrich Böll, den er in jungen Berufsjahren gegen die BZ vertreten hat, weil diese ihn in die kommunistische Ecke zu schieben versucht hatte. Was er aber nie wollte, war eine Spezialisierung auf jenes „Promi-Recht“, wie es immer wieder in den bunten Blättern zu lesen ist, wenn Sternchen S. den Regisseur Y. in der Öffentlichkeit ohrfeigt. „Dazu müsste man ein begeisterter Partygänger sein, und das bin ich nun wirklich nicht“, sagt Hertin.
Prof. Paul W. Hertins Literaturliste ist länger als die mancher hauptamtlicher Lehrstuhlinhaber.
Aus der Kanzlei Nordemann ist nun über die Jahre hinweg die Kanzlei Hertin geworden, mit heute fünf Rechtsanwälten und drei Patentanwälten. „So aufgestellt, können wir alles aus einer Hand bieten, gewerblichen Rechtschutz in Form von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Wir sind keine Großkanzlei, sondern eher eine Boutique, ein kleiner, spezieller Laden, der all diese Gebiete beackert“, so resümiert Hertin.
Was nun seine anwaltliche Tätigkeit betrifft, so finden sich in den Verfahren immer wieder prominente Namen. Zum Beispiel der von Dieter Bohlen, der beschuldigt worden war, einige seiner Musikstücke seien Kopien anderer.
Paul Hertin wurde beauftragt, die vier oder fünf Stücke zusammen mit einem Sachverständigen zu untersuchen, und kam zu dem Ergebnis, dass es sich in der Tat um Plagiatsfälle handelte. Dieser Fall machte damals Schlagzeilen, wurde auch von SAT 1 in der Sendung Akte aufgegriffen, wo man Hertin am Klavier sitzend und den Fall kommentierend erleben konnte.
Ich will jungen Musikern die Gelegenheit geben, mit gestandenen Profis aufzutreten.
Ein anderer, spektakulärer Fall, in dem Hertin zugunsten von Künstlern wohlstandsmehrend tätig war, handelt von einem bemalten Stück der Berliner Mauer, die noch vor der Wiedervereinigung von Leuten rund um den geschickten DDR-Finanzbeschaffer Alexander Schalk-Golodkowski herausgeschnitten wurde und nach Monte Carlo zur Versteigerung geschafft wurde. Insgesamt erzielte die Auktion damals sage und schreibe 1,8 Millionen Mark, die der im Staatsbesitz befindlichen Außenhandelsbank und damit der Bundesrepublik Deutschland zuflossen. Nun war aber auf dem Mauerstück ein Kunstwerk zu sehen, gemalt von den beiden Künstlern Kiddy Citny und Thierry Noir, die ihre Ansprüche auf einen Teil der Summe über Paul Hertin geltend zu machen versuchten. In einem Verfahren, das neun Jahre dauerte und zwischenzeitlich auch den Bundesgerichtshof beschäftigte, bekam Hertin mit seiner Klage gegen das Finanzministerium als Eigentümer der Bank Recht. Der damalige Finanzminister Theo Waigel musste – sinnbildlich – an die beiden Maler insgesamt 700 000 Mark überweisen, weil Hertin ihre Urheberrechte an dem Mauerstück belegen konnte.
Hertin wäre aber nicht er selbst, wenn ihn nicht über seine forensische Tätigkeit hinaus weitere publizistische Ambitionen begleiten würden. Derzeit ist es ein neuer Kommentar zum Urheberrecht, den er sich vorgenommen hat. Wo und wann immer es geht, versucht er jedoch das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Wenn er zum Beispiel einen prominenten Geiger vertritt, dann kommt es schon einmal vor, dass er ihm kein Honorar berechnet, sondern ihn stattdessen zu einem Konzert in den Kreis bittet, in dem er nach wie vor Cello spielt und der hin und wieder bei irgendwelchen Ereignissen im privaten Bereich kammermusikalisch auftritt. Denn eines seiner Ziele ist es, junge Musiker zu fördern, indem er ihnen die Gelegenheit gibt, zusammen mit gestandenen Profis aufzutreten. Und wenn bei all den Aktivitäten dann noch Zeit bleibt, dann steht nach wie vor Körperertüchtigung auf dem Programm, beim Joggen beispielsweise oder im Fitnessstudio. Auch Radtouren gehören dazu, ebenso wie im Winter einige Skitage im herrlichen Lech am Arlberg. Dort wie auch zu Hause verschönt dann ein gepflegter Rotwein den Feierabend, am liebsten französischer Provenienz.
Die überlange Dauer von Berufungsverfahren (an bestimmten Oberlandesgerichten) und Prozessverfahren generell bei Verwaltungs- und Finanzgerichten (das läuft auf Rechtsverweigerung hinaus).
Ein Gesetz, durch welches die Verabschiedung überflüssiger Gesetze und Verordnungen unter strengste Strafe gestellt wird.
§ 287 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO: Eine vorangestellte Güteverhandlung in einem Zivilprozess ohne Auseinandersetzung in der Streitsache macht erfahrungsgemäß keinen Sinn. Das Nichterscheinen der Prozessparteien dient häufig einer Versachlichung der Erörterung und hat nach meinen Erfahrungen noch niemals zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens geführt.