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Der Rechtsanwalt und Notar wird 1961 in Berlin geboren.
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft
Selbstständiger Anwalt
Partner in der Kanzlei Hecker, Werner, Himmelreich
Bestellung zum Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Gründung der Kanzlei Stassen LLP
Am Kurfürstendamm lässt es sich leben. Und vor allem arbeiten. Schon die schwere Eingangstür der Nummer 188 mit schulterhoher Klinke ist eindrucksvoll. Mit Interesse entdeckt man die Schönheit dieses typischen Berliner Gründerzeitaltbaus: der alte Fahrstuhl, eine orginale Holztreppe. Im ersten Stock befinden sich die Räume der Kanzlei Hecker, Werner, Himmelreich – und Prof. Dr. Dieter Stassen. Ganz in Schwarz gekleidet, jedoch ohne Sakko und Krawatte, könnte der Mittvierziger mit den grauen Schläfen im dunkelblonden Haar leicht als Architekt oder Künstler durchgehen. Und im weitesten Sinne liegt man damit bei Notar und Rechtsanwalt Stassen gar nicht so falsch, wie die vielen Kunstwerke an den Wänden seines Büros zeigen.
An einem heißen Sonntagnachmittag im Jahr 1967, den der damals Sechsjährige wie so oft mit seiner Mutter im Büro verbringt, beschließt Dieter Stassen, Jura zu studieren: Von einem Geschäftsfreund der Mutter wird er ins Freibad gebracht – in einem offenen weißen Mercedes mit roten Ledersitzen. „Mutti, was macht der Mann eigentlich?“, wird er später fragen. Die Antwort lässt Stassen schon früh von seiner beruflichen Zukunft träumen, später wird daraus Wirklichkeit: Dieter Stassen wird Rechtsanwalt und Notar.
Während des Studiums in Berlin verfolgt Dieter Stassen eigentlich das Ziel, für das Auswärtige Amt tätig zu sein. Er lernt die nötigen Sprachen, absolviert Staatsrecht und auch das Höchstalter der Bewerbung von 32 Jahren hat er noch nicht überschritten, als er – während der Hochzeitsreise in Kuba – nachdenklich wird. Im Bus zum Flughafen in Havanna sondiert er bei seiner Frau die Lage: „Ist es wirklich das, was wir wollen? Wollen wir ständig unterwegs sein? Oder wollen wir lieber zu Hause bei unseren Freunden sein und viel reisen?“ Gemeinsam entscheiden sie sich für Letzteres.
„Wissen Sie, es gibt eigentlich wenige Gründerphasen in der Geschichte.“ Und die Zeit nach dem Fall der Mauer scheint für Dieter Stassen definitiv eine solche. So wagt er, obwohl er ein gutes Angebot in einer großen Kanzlei hatte, den Weg in die Selbstständigkeit. „Schließlich habe ich nicht die ganze Ausbildung gemacht, um mir dann sagen zu lassen, was ich zu tun oder zu lassen habe“, unterstreicht Dieter Stassen seine Entscheidung. Mit zwei Kollegen gründet er eine Kanzlei in Berlin in der Kudammseitenstraße.
In der neuen Kanzlei stellt sich schnell der Erfolg ein. Dieter Stassen verhandelt u. a. viel für die Treuhandanstalt, eine Anstalt, deren Aufgabe es war, volkseigene Betriebe der DDR nach Grundsätzen der Marktwirtschaft zu privatisieren. „Solche Sitzungen kann man sich heute nicht vorstellen: ein riesiger Saal, sechzig Kläger und ich hatte sechzig Mal Klageabweisung gegen die Beklagte Treuhandanstalt zu beantragen“, erinnert er sich. So konnte Dieter Stassen 60 Prozesse an nur einem Tag führen. „Naja und auch abrechnen“, ergänzt er.>
Als Dieter Stassen 1995 von Hecker, Werner, Himmelreich das Angebot bekommt, als Angestellter in die Kanzlei einzusteigen, wird er trotzdem nachdenklich. Die Selbstständigkeit läuft sehr gut, doch gelegentlich fühlt er sich als zweiter Sieger: „Schließlich kann man sich nicht in jedem Rechtsgebiet gut auskennen oder die Familie bleibt auf der Strecke und groß ist besser als klein.“ Erst als ihm die Kanzlei mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht jedoch 1996 die Partnerschaft anbietet, greift er zu. 1998 wird er dann bereits zum Vertrauensanwalt des Bund Deutscher Architekten, kurz BDA, ernannt.
Ich wollte mir nie sagen lassen, was ich zu tun oder zu lassen habe.
Im Jahr 2000 wird Rechtsanwalt Stassen schließlich auch zum Notar bestellt. Und es geht weiter. Als er einem Mandanten, einem namhaften Architekten, im Zuge des Falles das Rechtsgebiet erklärt, wird er vom damaligen Dekan der Fachhochschule Potsdam, heute Potsdam School of Architecture, gefragt: „Wollen Sie das nicht auch unseren Studenten erzählen?“
Motorradfahren in Osteuropa, jedes Jahr für ein bis zwei Wochen - ein Traum.
Stassen gefällt die Idee und er beginnt als Lehrbeauftragter. 2004 wird er zum Honorarprofessor ernannt, hält jedes Semester Baurechtsvorlesungen an der Hochschule, erklärt den Studenten, wie die HOAI, die Honorarordnung für Architekten, anzuwenden ist. Eine Aufgabe, die ihm sehr viel Spaß macht – vor allem, weil er merkt, dass die Studenten gerne kommen.
Viele Architekten, die sich in Dieter Stassens Berufsalltag an ihn wenden, haben ein Problem: Ihre Leistung ist erbracht, aber der Bauherr will nicht zahlen. Dabei stellt sich nicht selten heraus, dass die vom Architekten gelegte Rechnung gemessen an der HOAI viel zu niedrig ist. Woran liegt das? Sind Architekten nicht in der Lage, die HOAI richtig anzuwenden? „Architekten sind vom Markt getrieben und bieten deshalb ihre Leistung günstiger an, als es die HOAI vorgibt“, erklärt Stassen. Kommt es jedoch zu einer Klage, muss der zahlungsunwillige Bauherr die Verordnung fürchten. Wie im Fall jener Architekten, die von einer großen Baugesellschaft aus einem Projekt gemobbt werden. Als der Bauherr dann auch die gelegte Honorarrechnung nicht zahlen will, wenden sich die Architekten an Dieter Stassen. Seine Berechnung nach HOAI zeichnen ein völlig neues Bild: 70.000 Euro wachsen auf satte 3,7 Millionen Euro an. Und Dieter Stassen gewinnt den Fall.
Der Privatmensch Dieter Stassen ist wie der Berufsmensch vor allem eines: vielseitig. So zählen Golf, Motorradfahren, Reisen und Laufen genauso zu seinen Hobbys wie die Kunst. Einst hat er auch einem jungen kubanischen Künstler einen halbjährigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Doch eines steht für Dieter Stassen immer im Fokus: die Vereinbarkeit seiner Aktivitäten mit der Familie. Als er beispielsweise beginnt, mehr Zeit in das Golfspielen zu investieren, sucht er einen Weg, seine Frau und Kinder einzubeziehen: „Und jetzt spielen wir alle Golf.“ Heute geht er des Öfteren mit seiner Familie eine Runde und zeigt auch stolz die gerahmten Bilder seiner drei Kinder auf dem Schreibtisch.
„Motorradfahren in den alten Kulturlandschaften Osteuropas, jedes Jahr für ein bis zwei Wochen, das ist ein Traum“, verrät Dieter Stassen, der auch schon mitsamt Kindern und Freunden von Obersdorf über die Alpen nach Meran gewandert ist. „Aber wissen Sie, was für mich das größte Glück im Leben ist? Zu Hause zu sein, der Kamin knistert, der Hund liegt zu meinen Füßen, ich lese in der Zeitung – und kein Telefon klingelt.“
Schlecht vorbereitete (und in den Spezialbereichen zudem noch rechtunkundige) Richter, die mit sachfremden, meist auf Treu und Glauben beruhenden Erwägungen ihren eigenen Vorstellungen und Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen wollen.
Die ZPO-Novelle, mit der die Beschlusszuzrückweiung (3522 ZPO) wieder abgeschafft wird. Ansonsten wäre ein Bauvertragsgesetz für die Praxis auch ganz schön!
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die EU-Verordnung zur Abschaffung der Glühbirnen.