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  Portrait von Jörn Vinnen, Rechtsanwalt für Familienrecht, LEGAL IMAGE

Jörn Vinnen

Rechtsanwalt, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachanwalt für Erbrecht · Familienrecht
Rechtsgebiete: Erbrecht · Familienrecht
Schneider Stein & Partner
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
040 3574720

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Vita

ZUR PERSON

Joern Vinnen wird 1967 in Hoya/Weser in Niedersachsen geboren.

STUDIUM

Ab 1987

Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück, Leiden (Niederlande) und Göttingen.

1993

Erstes Staatsexamen

Referendariat in Hamburg, Celle und Taipeh

1995

Zweites Staatsexamen

BERUFLICHER WERDEGANG

1995

Selbstständiger Rechtsanwalt

1998

Fachanwalt für Familienrecht

Seit 2000

Wechsel zu Schneider Stein & Partner in Hamburg

2006

Fachanwalt für Erbrecht

2009

Vorsitzender des Fachausschusses Erbrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer

Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV

Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten

Portrait

Kennen Sie Krocket?

Muss nicht sein, denn man kann nicht gerade behaupten, dies sei eine Massensportart, obwohl es so mancher Elternteil mit seinem Nachwuchs schon gespielt hat. Man braucht dazu einen hölzernen Schläger, der wie ein etwas zierlich geratener Vorschlaghammer aussieht. Mit diesem dirigiert man dann pfundschwere  Kugeln über einen Parcours, der mit allerlei Toren versehen ist. Will man Krocket sportlich betreiben und nicht nur als familiären Zeitvertreib, dann braucht man viel Geschick, Konzentration und Ballgefühl.



Wie wir darauf kommen? Nun, vor uns sitzt der Vorsitzende des Deutschen Krocket-Bundes, Jörn Vinnen, der in höchsten Tönen von dieser Freizeitbetätigung schwärmt. Leider aber kommt er bei Weitem nicht so oft dazu, wie er gerne möchte. Denn sein Beruf als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht nimmt ihn zu sehr in Anspruch. Und da er sich außerdem noch als Testamentsvollstrecker betätigt und Mitglied in einigen juristischen Vereinigungen ist, nimmt es nicht Wunder, dass dieses Hobby meist zu kurz kommt.

Wenn Jörn Vinnen heute auf die frühen Jahre zurückblickt, dann sieht er sich schon als Fünfjährigen in einem Gerichtssaal sitzen. Dorthin hat ihn nämlich sein Vater, seines Zeichens ebenfalls Rechtsanwalt, mitgenommen, wenn gerade niemand anderer auf ihn aufpassen konnte.  Das hat ihn geprägt, hat in ihm den Entschluss reifen lassen, Jura studieren zu wollen - wenngleich er auch historisch interessiert war und sich eine wissenschaftliche Laufbahn in dieser Richtung hätte vorstellen können. Auch mit dem diplomatischen Dienst hat er geliebäugelt und während der Referendarzeit vier Monate bei der Deutschen Außenhandelskammer in Taipeh zugebracht, wo er mit Handelsrecht befasst war. Gesiegt hat aber schließlich der Wunsch, sich zugunsten von Menschen engagieren zu wollen, so, wie dies als Anwalt eben möglich ist. Nach seinem zweiten Examen 1995 folgte ein Zwischenspiel in der Kanzlei seines Vaters, im Jahr 2000 schließlich bezog er bei Schneider Stein & Partner am Hamburger Gänsemarkt sein Büro, zunächst als Fachanwalt für Familienrecht. Später absolvierte er dann auch noch die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht.

Schon mit fünf Jahren hat mich mein Vater, selbst Rechtsanwalt und Notar, mit zu Gericht geschleppt.

Wie er zu seinem Fachgebiet Familienrecht gekommen ist?

„Ich war immer schon der Meinung, dass die Probleme einer Familie einen höheren Stellenwert haben als irgendwelche geschäftlichen Vorgänge, mit denen man es in anderen Fachbereichen zu tun hat“, sagt Vinnen. Hier geht es stets um existenzielle Probleme, hier lassen sich Schicksale von Menschen und Familien beeinflussen und die Aufgabe, verantwortlich mit zu gestalten reizt ihn. Schließlich bedrückt ihn, dass bei den jährlich etwa 300 000 Eheschließungen so viele Beteiligte „gar nicht wissen, was sie da tun“, so Vinnen. Seiner Meinung nach wäre es eine verdienstvolle Aufgabe beispielsweise der Kirchen, Scheidungen vorzubeugen und sich um Aufklärung zu bemühen, den Menschen ein für die Ehe taugliches Konfliktlösungsverhalten für typische eheliche Probleme nahezubringen. Dass eheliche Zerwürfnisse und die danach folgende Scheidung oft beide Teile in die Armut treiben, weil die verfügbaren Mittel zwar für einen gemeinsamen Haushalt gut ausreichen, nicht aber für zwei getrennte, stellt seiner Meinung ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ein Problem, dem man insbesondere als Familienrechtler nicht gleichgültig gegenüberstehen könne.

Und so sehen mitunter die Fälle aus, die auf seinem Tisch landen. Ein Ehepaar führt einen richtigen „Rosenkrieg“, in dem Vinnen schon einmal die Frau vertreten hat. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde über eine große Lagerhalle gestritten, die der Ehefrau gehörte und in der sich die Wohnung einer gemeinsamen Tochter des Paares befand. Der Mann hatte Ansprüche darauf erhoben und eine Übertragung angestrebt, konnte damit aber nicht durchdringen. In engem zeitlichen Zusammenhang zu diesem Streit wurde die Halle eines Nachts angezündet und brannte völlig ab. Die Tochter, die zu diesem Zeitpunkt glücklicherweise in Urlaub war, äußerte daraufhin der Polizei gegenüber den Verdacht, der Vater könnte die Halle in Brand gesteckt haben. Dieser war darüber so erbost, dass er der Tochter testamentarisch den Pflichtteil entzog - eine stattliche Summe.

Das Landgericht gab ihm zunächst Recht, Vinnen aber zog mit seiner Mandantin vor das Oberlandesgericht Schleswig – und gewann den Prozess. Dies mithilfe der D.A.S.-Prozessfinanzierung, die eingesprungen war, weil die Mandantin nicht über die nötigen Mittel verfügte, die ein solches Verfahren erfordert. Für Vinnen ist diese Art der Finanzierung insofern ein kaum zu unterschätzendes Element, als es in vielen Fällen, in denen die materiellen Voraussetzungen höchst unterschiedlich sind, für eine Art von Waffengleichheit sorgt.

Krocket entschleunigt mein Leben.

Wenn man Vinnens Vorstellungen folgt, dass seine Tätigkeit auch einen Bezug zu sozialtherapeutischen Maßnahmen hat, dann versteht man, wie zufriedenstellend es sein muss, wenn ein ursprünglich verfahrener Fall sich dennoch zum Guten wendet. So wie es bei einem Ehepaar war, das sich über lange Zeit hinweg über den Besitz wertvoller Antiquitäten gestritten hatte und es nicht zuletzt deshalb zur Scheidung kam. Einige Jahre später erkrankte der Ehemann schwer an Krebs. Unter dem Eindruck dieses Schicksals gestand er seiner Exfrau, dass er sie im Rahmen der Scheidung über den angeblichen Verlust der Antiquitäten getäuscht hatte, und bat sie um Verzeihung. Drei Tage vor seinem Tod heirateten die beiden wieder, der gemeinsame Sohn wurde als Erbe eingesetzt und die Frau, die Vinnen über die Jahre hinweg vertreten hatte, erhielt ihren nicht unbeachtlichen Pflichtteil. 



Solcherlei Betreuung von Mandanten bildet zwar den Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit, doch obliegt ihm in seiner Sozietät Schneider Stein & Partner auch noch anderes. Wie in einem Unternehmen muss auch in einer Kanzlei, in der insgesamt zwölf Anwälte tätig sind, jemand die Geschäftsführung besorgen und sich um  Zahlen, Technik und die Positionierung der Kanzlei kümmern. Jörn Vinnen macht dies gerne. Er steht dazu, dass die Kanzlei sich auch künftig ausschließlich auf ihre hohe familien- und erbrechtliche Kompetenz konzentriert und sich dabei moderner Technik bedient. Erleichtert wird ihm der Job dadurch, dass unter den Kollegen ein ausgesprochen freundschaftlicher Ton herrscht. Diese exklusive Ausrichtung auf  nur zwei Rechtsgebiete war nicht unumstritten;  Kurz nach seinem Wechsel zu Schneider Stein & Partner im Jahr 2000 gab es Stimmen, die dem Experiment, sich auf nur wenige Spezialgebiete zu konzentrieren, keine Überlebenschance einräumen wollten. Sie alle sind jedoch durch die Praxis eines Besseren belehrt worden: Die Zahl der beschäftigten Anwälte hat sich seit dem Eintritt Vinnens in die Kanzlei glatt verdoppelt. Großen Anteil daran hat die Tatsache, dass zum Beispiel rein wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien häufig die an sie herangetragenen Familien- und Erbauseinandersetzungen an Schneider Stein & Partner weitergeben, weil sie sich selbst damit nicht befassen können oder wollen.

Wer einen so ausgefüllten beruflichen Alltag hat wie Jörn Vinnen, der braucht dringend etwas, das Ruhe und Beschaulichkeit vermittelt. Und so schließt sich der Kreis wiederum beim Krocket, von dem Vinnen sagt, dass das Spiel „das Leben entschleunigt“. Dazu trägt auch maßgeblich bei, dass er sesshaft geworden ist, nicht mehr in dem Maß auf Achse, wie er es in jüngeren Jahren war, als er zum Beispiel zur Marine ging, weil er viel von der Welt sehen wollte. In dieses Bild passt dann auch, dass er seine Frau in Rom kennengelernt hat. Zwei Kinder im schulpflichtigen Alter tun ein Übriges für die Sesshaftigkeit. Was wiederum nicht heißt, dass er nicht Hamburg auch mal gerne den Rücken kehrt, um nach Österreich in die Berge zu fahren. Oder nach Norwegen, wo es ihn vor allem – als gebürtiger Hanseat natürlich per Schiffsreise- zum Skifahren hinzieht, weil es dort nicht das in den Alpen übliche Gedränge an den Liften gibt. Die Seele baumeln lassen – das ist es, was Jörn Vinnen hier wie da sucht.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Grundlos lange Verfahrensdauer: Justice delayed is justice denied

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Ein Gesetz zur Abschaffung überflüssiger Gesetze.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 1319 BGB ist einer meiner Favoriten und betrifft eine geradezu alltägliche Situation. Er lautet: "Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann (wegen Mehrehe) aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte."

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