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Jens-Dietrich Sprenger wurde 1965 in Mainz geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder
Studium der Rechte in Mainz und als EU-Stipendiat in Glasgow / UK (1990/1991)
Erstes juristisches Staatsexamen
Referendariat OLG Koblenz – währenddessen Assistenz bei Prof. Dr. Teichmann und Prof. Dr. Hepting beide Johannes Gutenberg Universität in Mainz
Wahlstation in Chicago/ USA bei US-Tochter des deutschen Industrieversicherers HDI
Zweites juriastische Staatsexamen
Der Weg vom Bahnhof Sinzing bei Regensburg bis zur Kanzlei von Jens-Dietrich Sprenger dauert knapp zehn Minuten und führt entlang an einem kleinen Nebenfluss der Donau, vorbei an mittelalterlichen Mauern. Das Büro liegt auf dem Gelände einer alteingesessenen Schnupftabakfabrik – idyllisch plätschert das Wasser vor dem modernisierten Bau durch eine antike Schleuse. Im Kontrast zur historischen Fabrik präsentiert sich dann der Empfangsraum: Hier hängen riesige Fotografien der berühmten Wolkenkratzer New Yorks.
Der sympathische Rechtsanwalt erwartet uns in seinem Büro – mit Kaffee und Croissants – und schon sind wir mitten im Gespräch.
Dem gebürtigen Mainzer ist seit der elften Schulklasse klar, dass er Anwalt werden möchte. Ihn fasziniert das kontrastreiche Spektrum der Juristerei: Die Arbeit scheint ihm einerseits seriös und ruhig, andererseits aber auch viel lebhafter und näher an der Realität als viele andere Berufe. Immerhin sind viele Urteile für die Betroffenen schicksalsrelevant und entscheiden mitunter über ihre wirtschaftliche Existenz. Bevor Herr Sprenger sein Jurastudium in Mainz beginnt, absolviert er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der Debeka – ein früher Einstieg in sein heutiges Spezialgebiet des Versicherungsrechts. Nach verkürzter Lehrzeit studiert er Jura und findet daneben schnell einen Nebenjob bei Professor Dr. Arndt Teichmann, dem Herausgeber des bekannten Jauernig-Kommentars.
Doch, und das zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben, verspürt Jens-Dietrich Sprenger immer wieder den Drang, ins Ausland zu gehen: Als die EU im Rahmen des Studiums ein Jahres-Stipendium für Glasgow ausschreibt, bewirbt er sich und erhält einen der begehrten Plätze. Noch heute schwärmt er von der schönen Zeit, die zudem sehr lehrreich war – insbesondere in juristischer Hinsicht, denn es ging ja um ein völlig anderes Rechtssystem.
Sein Referendariat verbringt er hauptsächlich am Landgericht Mainz, doch in der Wahlstation zieht es ihn in die USA, nach Chicago. Der damals größte Industrieversicherer Deutschlands sucht einen Referendar für das dortige Industriegeschäft. Das spricht Jens-Dietrich Sprenger sofort an – schließlich ist es der erste Schritt in die juristisch internationale Wirtschaftswelt. Drei intensive Monate verbringt er in den USA: „Ich fand es sehr spannend, in einer fremden Sprache und einem fremden Rechtskreis zu arbeiten und dabei die Versicherungsthematik im Industrieversicherungsbereich kennenzulernen.“ Daneben begeistert ihn die Schönheit der Stadt Chicago, deren Skyline Jens-Dietrich Sprenger als die womöglich Schönste der Welt bezeichnet.
Auch nach dem Examen will Rechtsanwalt Sprenger seine Kenntnisse im Versicherungsrecht, am besten international, weiter vertiefen – so passt das von der Allianz ausgeschriebene Trainee-Programm wie die Faust aufs Auge: Drei intensive Jahre lang wird er ausgebildet und von der Schadenregulierung über die Produktentwicklung bis hin zur Schulung international tätiger Mitarbeiter eingesetzt: „Diese Schule hat mich fit gemacht – beruflich, aber auch im Umgang mit anderen Kulturen – im dritten Ausbildungsjahr ging es nach New York und Toronto.“ Nach zwei weiteren Jahren im Versicherungskonzern soll er für die Allianz die Leitung der Rechtsabteilung in Ostasien mit Sitz in Singapur übernehmen. Doch wie es der Zufall will, bekommt er zu dieser Zeit auch ein Angebot von Clifford Chance aus London, der damals größten Kanzlei der Welt, um dort als Versicherungsrechtler zu arbeiten. Viereinhalb Jahre entwickelt er für diese Lawfirm in der Dependance in Düsseldorf Versicherungsprodukte, verhandelt Großschäden und gestaltet Verträge. Als er dann aber einen Lehrauftrag von der Uni Münster erhält und den postgraduierten Studiengang zum Master of Insurance Law – LL.M. – absolviert, trennen sich die Wege zwischen ihm und Clifford Chance einvernehmlich.
Das Umfeld beeinflusst das Denken.
Bevor der Anwalt beschließt, sich selbstständig zu machen, kommt eine große Versicherungsmakler AG mit Sitz in Regensburg auf ihn zu und stellt ihn als Geschäftsführer und Chef-Syndikus ein. Nach sehr erfolgreichen vier Jahren zieht es ihn zurück zur Anwaltschaft, und so eröffnet er gemeinsam mit seiner Ehefrau Uta Sprenger-Waßmann, Fachanwältin für Familienrecht, ganz bewusst seine eigene Kanzlei in dem kleinen Ort Sinzing, in der Nähe seines Wohnortes. „Das Umfeld beeinflusst das Denken“, sagt der 48-Jährige. Und da er auch am Wochenende oft arbeitet, ist es ihm heute besonders wichtig, kurze Wege zur Kanzlei zu haben. Für Jens-Dietrich Sprenger bedeutet das ein Gewinn an Lebenszeit. Die Reduktion auf ein kleines Team gibt dem Anwalt heute die Möglichkeit, sich vollständig auf seine Spezialisierung zu konzentrieren: Neben dem Versicherungsrecht, gepaart mit dem damit eng zusammenhängenden Vertriebsrecht, ist Jens-Dietrich Sprenger heute einer der namhaftesten Experten für Haftungs-, Personenschadens- und Kapitalmarktrecht.
Dass er dabei auch externe Experten involviert, ist Teil seines Konzeptes. So verstärkt u.a. Dr. iur. Reinhard Schwarz, ehemals Mitglied der Allianz Versicherungs-AG und ehemaliges Mitglied des Vorstands der Allianz Global Corporate & Specialty, sein Team heute als Off Counsel.
Mit viel Feingefühl sowie der Wahl der richtigen Mittel kann Herr Sprenger in folgendem Fall auch nach vielen Jahren für Gerechtigkeit bei seinen Mandanten sorgen: Vor 22 Jahren wird in Polen ein Auto von einem Zug erfasst, der Wagen noch 50 Meter mitgeschleift. Der Beifahrer des PKW erleidet dabei schwere Verletzungen und liegt neun Monate lang im Koma. Die Familie des Geschädigten erhebt Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers auf Schmerzensgeld – und, was viel schwerwiegender ist – auf die Folgekosten, die durch den Unfall verursacht werden:
Wenn ich solche Botschaften übermitteln darf, weiß ich, warum ich Jurist geworden bin.
Verdienstausfall, Unterhalt, behindertengerechter Umbau des Hauses und unterstützende Versorgung des Geschädigten bis zum Lebensende.
Die dafür haftende Versicherungsgesellschaft will dieses lebenslange Kostenrisiko minimieren und bietet drei Jahre nach dem Unfall einen Vergleich an. Besprochen und mündlich verhandelt wird mit dem Anwalt des Geschädigten ein Vergleich im Hinblick auf das Schmerzensgeld. Doch im niedergeschriebenen Vertragstext werden überraschend auch alle Folgekosten geregelt. Die Unterschriften beider Parteien haben damit weitreichende Auswirkungen, werden damit doch für den unabsehbaren Gesamtschaden endgültige Regelungen getroffen. Als Jens-Dietrich Sprenger der Fall zugetragen wird, nimmt er sich der Sache sofort an. Solche Ungerechtigkeit, auch nach so langen Jahren, darf so nicht stehen bleiben. Eine Klage macht aus seiner Sicht angesichts des Kostenrisikos für die Familie zunächst keinen Sinn, und so wendet er sich persönlich an den Vorstandsvorsitzenden der Versicherung des Gegners. In einem Schreiben begründet er die Wiederaufnahme des Falles mit dem Grundsatz, dass eine Falschbezeichnung in Form eines redaktionellen Fehlers nicht schadet, wenn beide Parteien nachweislich das Gleiche wollten. Denn hier sind diese beim Vergleich davon ausgegangen, sich über die Höhe des Schmerzensgeldes zu einigen und nicht über den Gesamtschaden. Der Versicherer zeigt sich einverstanden, die Akten erneut zu öffnen. Schnell und unkompliziert einigt man sich nach über 20 Jahren darauf, der Familie des Geschädigten 250.000 Euro zu zahlen. „Wenn ich solche Botschaften übermitteln darf, weiß ich, warum ich Jurist geworden bin.“
Bei anderen Fällen, gerade in der Industrie, muss er häufig einen langen Atem beweisen und mit harten Bandagen kämpfen, wie der zweite – noch nicht abgeschlossene Fall – zeigt: Hier vertritt er ein griechisches Schifffahrts-Rettungsunternehmen, das dafür zuständig ist, leck geschlagene oder zerbrochene Öltanker zu bergen und zu retten. Das Unternehmen hat bei einem Einsatz vor der algerischen Küste einen zerbrochenen Tanker geborgen, abgeschleppt und dafür sieben Millionen Euro aufgewendet. Das Geld möchte es von der Deutschen Versicherungswirtschaft ersetzt haben, bei der der griechische Tanker solche Unfälle versichert hat. Diese aber zeigt sich stur und zahlt, trotz eines ersten Schlichterspruches, der die Versicherung zur Zahlung auffordert, bis heute nicht.
Anwalt Sprenger wird Durchhaltevermögen beweisen – aber er ist sich sicher, dass die Versicherung die gesamte Summe zahlen muss, weil keiner der vorgebrachten Gründe haltbar ist. Immerhin liegt schon ein sogenannter „Arbitration Award“ von Lloyds aus London zu diesem Fall vor. Er hat Erfahrung mit solchen Großschäden und weiß, dass es in diesen finanziellen Dimensionen häufig um ein taktisches Hinauszögern von Zahlungen geht. Jens-Dietrich Sprenger will diesen hochspannenden Fall erfolgreich abschließen und seinen Mandanten vor erheblichem finanziellem Schaden bewahren.
Sein Privatleben ist Jens-Dietrich Sprenger sehr wichtig. Besonders freut es ihn, seine beiden Kinder für Karate begeistert haben zu können – er selbst war früher Mitglied der Karate-Nationalmannschaft und mehrfach Deutscher Meister. Heute trainiert der Anwalt Kinder und Erwachsene in Sinzing. Auch seine Neugier für andere Länder ist immer noch groß – was früher aber pure Reiselust war, ist heute vielmehr dem Wunsch gewichen, seinen Kindern die Welt zu zeigen. So geht die Familie gerne auf Reisen, beispielsweise nach Griechenland, Frankreich oder Italien. Eine besondere Bedeutung hat dabei Rom – die Ewige Stadt verbindet der Anwalt mit seiner Studentenzeit, in der er als Reiseführer tätig war. So schön das Leben in Sinzing also ist, im Herzen ist und bleibt Jens-Dietrich Sprenger ein Kosmopolit.
Das größte Ärgernis im Justizalltag sind wohl die Auswirkungen der Gebührengesetze. Mittlerweile ist es so, dass der Anwalt mehr verdient, wenn er einen Vergleich schließt, statt für seine Mandantschaft ein zusprechendes Urteil zu erstreiten. Der Anwalt ist deshalb immer häufiger geneigt, was auch von der Justiz sehr stark unterstützt wird, einen Vergleich auch in aussichtsreichen Prozessen zu schließen. Es findet eine tatsächliche Vergleichshascherei statt, die zwischen Anwälten und Gericht gelegentlich auch zu Lasten der Mandantschaft betrieben wird. Wir distanzieren uns von solchem Verhalten und werden auch weiterhin bei starken Rechtspositionen unserer Mandanten uns solchen Entwicklungen verschließen. Es ist grundsätzlich unser Interesse, die Interessenwahrnehmung unserer Mandanten so zu strukturieren, dass man möglichst Prozesse vermeidet. Sind diese jedoch erforderlich, so geht es um die Interessenwahrnehmung und nicht um die monetäre Optimierung eines Prozesses für den Anwalt. Es tut dem Rechtswesen nicht gut, dass der Anwalt, der die Interessen seiner Mandantschaft zumindest teilweise im Wege eines Vergleichs preisgibt, besser honoriert wird. Ich empfinde es deshalb auch als äußerstes Ärgernis, dass insbesondere von Seiten der Gerichte stets sehr vehement auf den Abschluss von Vergleichen gedrängt wird, auch dann, wenn die Sach- und Rechtslage doch relativ klar und eindeutig ist.
Ein wirklich ersehntes Gesetz wäre eine klare Regelung zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte. Wir erleben es immer wieder, dass wir in sehr großvolumigen Schadenfällen mandatiert werden (Wirtschaftsrecht/Versicherungsrecht) und dann der Erfolg des Mandats nicht zuletzt auch davon abhängt, dass man einen sehr großen und intensiven Arbeitsaufwand leistet. In solchen Fällen ist es insbesondere für die Mandantschaft gut, wenn man Erfolgshonorare vereinbaren kann, weil dann eine sogenannte Win-Win-Situation geschaffen werden kann. Wir hatten das in einem Großschadenfall. Es ging um einen versunkenen Tanker an der algerischen Küste, ein Fall, bei dem wir eine solche Vergütungsvereinbarung für eine griechische Gesellschaft in deutscher Sprache einer Rechtsanwaltskammer vorlegten und dort um Prüfung der Rechtmäßigkeit baten. Man mag es kaum glauben, aber eine belastbare Auskunft haben wir hierzu nicht erhalten. Es wurde lediglich gesagt, dass eine Vergütungsvereinbarung dann nicht zu beanstanden sei, wenn sie in Einklang mit der gesetzlichen Regelung steht. Mit solchen Ausweichmanövern wird die Qualität der anwaltlichen Arbeit erheblich gefährdet, da insbesondere bei großvolumigen Mandanten, die erheblichen Arbeitsaufwand erfordern, die Qualität nur dann sichergestellt werden kann, wenn auch die Verdienstseite abgesichert ist. Dies sollte durch die Ermöglichung von auskömmlichen Erfolgshonoraren machbar sein, die Gesetzgebung ist jedoch der Zeit etwas hinterher.
Die unsinnigste Rechtsvorschrift in unserem Land dürfte die Gelblichtphase an einer Ampel sein. Wenn bei einer Gelblichtphase an den Ampeln alle stehen bleiben, ist dies genauso wenig zielführend, wie wenn alle – was sie eigentlich dürften – bei Gelb losführen. Es reicht, wenn man weiß, dass man bei Rot stehen bleibt und bei Grün fährt. Übergangslösungen beseitigen keine Probleme, sondern schaffen solche. Dies gilt auch für die Gelblichtphase an einer Ampel.