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  Portrait von Dr. Ruth Schultze-Zeu, Rechtsanwältin für Versicherungsrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Ruth Schultze-Zeu

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht · Medizinrecht
Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht · Medizinrecht · Versicherungsrecht
Dr. Schultze-Zeu, Manthei & Kollegen
Uhlandstraße 161
10719 Berlin
030 887191330

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Vita

Zur Person

14.01.1964

Geburt in Frankfurt am Main

September 1970

Umzug nach Berlin (West) und Einschulung in die französische Grundschule

Dezember 1982

Abitur

Studium

1983 bis 1984

Jurastudium in Tübingen - Aufenthalt 3 Semester

1984 bis 1985

Jurastudium an der FU Berlin - 2 Semester

Studium der Philosophie - 2 Semester

1985 bis 1986

Jurastudium in Genf - 2 Semester

Dezember 1990

1. Staatsexamen

1994

3 Semester Referendariat in St. Petersburg

Januar 1995

2. Staatsexamen

Beruflicher Werdegang

01. Juli 2001

Gründung der Kanzlei in Berlin Charlottenburg

01.01.2012

Sozietät mit dem Kollegen Rechtsanwalt Christoph Manthei

Portrait

Der erste Eindruck der Kanzlei in einem Charlottenburger Altbau ist familiär, ungezwungen und locker. Die Atmosphäre wird unterstützt durch eine unerwartete Begrüßung: Ein Hund beschnuppert uns freundlich, was von einem Besucher im Wartebereich lächelnd kommentiert wird „Der ist immer da, der gehört hier dazu“. Dann geht die Türe von Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu auf und wir werden wie durch einen energiegeladenen Wirbelwind in ihr Zimmer geweht.

Wer die Fachanwältin für Familien- und Arzthaftungsrecht treffen darf, wird sofort beeindruckt sein: Von ihrer rasanten Erzählweise, ihrer enthusiastischen Ausstrahlung und der Internationalität. 

Berlin, Genf, St. Petersburg – alles französisch?

Die Basis der gebürtigen Frankfurterin ist zwar stets Berlin, wo sie im Alter von sechs Jahren hinzieht. Dort verbringt sie zehn Jahre ihrer Schulzeit in einer französischen Schule, weil die Mutter ein Faible für Frankreich hat und selbst lange dort gelebt hat. Sämtliche Schulfächer werden auf Französisch unterrichtet, dabei erlernt die junge Schultze-Zeu die Fremdsprache so gut, dass sie sogar noch heute von Landsmännern für eine waschechte Elsässerin gehalten wird. Wer so eine Prägung erfährt, den interessiert verständlicherweise auch die Welt: Nach der mittleren Reife geht Ruth Schultze-Zeu für ein Austauschjahr in die USA. Zurück in Berlin absolviert sie das Abitur und entscheidet sich danach für ein juristisches Studium, das sie zunächst in Tübingen beginnt. Nach einer kurzen Zwischenstation in Berlin wird schließlich Genf ein ganzes Jahr lang ihre Wahlheimat. Dort gefällt es der auch philosophisch interessierten Juristin besonders gut, nicht zuletzt, weil sie dort in Literatur- und Philosophiekreisen verkehrt. Nach dem ersten Staatsexamen promoviert sie –wieder zurück in Berlin – im Erbrecht. Doch schon bald geht es wieder ins Ausland: Diesmal fasziniert Frau Schultze-Zeu St. Petersburg, wo sie drei Monate ihres Referendariats verbringt und Russisch lernt. 

Die Kritik der praktischen Vernunft in der Praxis.

Nach so vielen Stationen wird sie endlich sesshaft und fängt nach dem zweiten Saatsexamen 1996 in einer Berliner Kanzlei an, die neben dem Familienrecht hauptsächlich das Arzthaftungsrecht als Schwerpunkt hat. Nach kürzester Zeit ist der jungen Anwältin klar, dass sich im Arzthaftungsrecht genau die Materie findet, die es ihr ermöglicht, ihre ethischen Grundsätze zu leben. Geht es doch bei medizinischen Behandlungsfehlern stets um geschädigte Menschen, denen sie – zumindest in juristischer Hinsicht – helfen kann. Und so kommt ihre philosophische Einstellung zum Tragen: Nach eigenen Angaben versucht Frau Schultze-Zeu den Kant’schen Imperativ zu leben, die Moral, das Miteinander und Mitmenschliche sind der geradlinigen Anwältin sehr wichtig. Und so bringt sie es dann auf den Punkt: „Mein Beruf gibt mir die Möglichkeit, meine Bedürfnisse nach Gerechtigkeit und Fairness wirklich zu leben.“ 

Gleich zu Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit lernt sich Frau Schultze-Zeu schnell in die komplexe medizinische und rechtliche Thematik ein, um sich schließlich im Juli 2001 mit einer eigenen Kanzlei in Berlin-Charlottenburg selbstständig zu machen. Seitdem ist sie auf Familien- und Arzthaftungsrecht sowie alle Fälle rund um Personenschäden spezialisiert.

Mein Beruf gibt mir die Möglichkeit, meine Bedürfnisse nach Gerechtigkeit und Fairness wirklich zu leben.

Dogmatik als Basis für Entscheidungen.

Die Arbeitsweise von Frau Schultze-Zeu zeichnet sich vor allem durch Akribie und Dogmatik aus. Und so wundert es nicht, dass die Anwältin sich auch mit grundlegenden rechtswissenschaftlichen Themen ihrer Spezialisierung beschäftigt. Sie publiziert regelmäßig in einschlägigen juristischen Medien, wie z.B. der Zeitschrift „Versicherungsrecht“. Zuletzt hat sie dort über ein in der Bevölkerung häufig thematisiertes Problem geschrieben, das ihr aber in haftungsrechtlicher Hinsicht noch nicht ausreichend juristisch durchdacht erschien. Es geht um Haftungsansätze von Krankenhäusern bei den allseits gefürchteten Krankenhausinfektionen, die allein in Deutschland jährlich mehreren Tausend Menschen das Leben kosten. 

Die Aufsätze der Anwältin sind juristisch offenbar so fundiert, dass sie auch häufig zitiert werden. So begründete 2010 sogar der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung mit einem Beitrag der Fachanwältin: Die obersten Richter schlossen sich der Meinung Schultze-Zeus an, dass die Übertragung des Rechts auf Akteneinsicht des Patienten auf Krankenkassen möglich sei. Relevant wird dieser Aspekt, wenn Krankenkassen überprüfen, ob und in welcher Form ein ärztlicher Behandlungsfehler bei einem versicherten Patienten vorliegt. Grundsätzlich hat nämlich nur der Patient selbst das Recht auf Akteneinsicht. Nach nunmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung kann dieses Recht aber auf Krankenkassen übertragen werden, damit auch diese eine fehlerhafte Behandlung verifizieren können. Das geht natürlich nur, sofern der Patient die Schweigepflicht der behandelnden Ärzte aufhebt. Die interessante Thematik führte im Februar 2013 erneut zu einer noch viel weiteren Auslegung dieses Grundsatzes: Der BGH hat da nämlich entschieden, dass der Übergang des Rechts auf Akteneinsicht sogar dann auf die Krankenkassen übergeht, wenn der Patient zwischenzeitlich verstorben ist.

Der gute Anwalt muss den Sachverhalt kneten wie der Töpfer seinen Ton.

Wenn der Routineeingriff im Deasaster endet.

Frau Dr. Schultze-Zeu schreibt in der Theorie, wofür sich Anhaltspunkte in ihrer Rechtspraxis finden. So wie im Fall „Infektionsrisiko Krankenhaus“, in dem eine Frau aus Salzgitter sich wegen einer Fraktur des Sprunggelenks in einem gemeindlichen Krankenhaus behandeln ließ. Dort wurde sie nicht nur menschlich schlecht behandelt, sondern auch körperlich: Nach der durchgeführten Operation verblieb eine auffällige Rötung um das operierte Gebiet, die Frau wurde aber dennoch nach Hause entlassen. Als die Schmerzen nicht nachließen, wollte sie die Wunde im gleichen Krankenhaus nachbehandeln lassen, doch die Ärzte stempelten sie als Hypochonder ab. Die Wundrötung sahen sie zwar, aber Anlass für eine entsprechende Nachbehandlung, z.B. mit Antibiotika, sahen sie nicht. Wieder zu Hause entzündete sich die Wunde schließlich noch mehr und fing an zu eitern, zusätzlich wurden die Schmerzen immer stärker. So endete der zunächst harmlose Standardeingriff wieder im Krankenhaus, wo der Frau letztlich der Unterschenkel amputiert werden musste. 

Für die Anwältin ein ganz typischer Fall einer Krankenhausinfektion, was sie durch die genaue

Analyse der OP- und Behandlungsberichte feststellen konnte. Damit ließ sich einerseits belegen, dass die Infektion schon sehr früh entstanden sein musste, sodass die Annahme gerechtfertigt war, ein Krankenhauskeim sei während oder kurz nach der OP in die Wunde eingedrungen. Andererseits hatten die zuständigen Ärzte in der Nachbehandlung nichts dagegen unternommen. Im Prozess setzte Schultze-Zeu dann auf den Grundsatz der sog. „erleichterten Darlegungslast“, mit deren Hilfe Patienten solange recht mit der Einschätzung einer Verletzung der Hygienestandards behalten, bis der behandelnde Arzt das Gegenteil beweisen kann. Das gelang schlussendlich nicht und die Patientin erhielt Schadensersatz und Schmerzensgeld.



Die Genauigkeit von Frau Dr. Ruth Schultze-Zeu führte in diesem Fall sogar so weit, dass sie einen bis dato noch nicht erkannten Operationsfehler auf dem Röntgenbild entdeckte und nachweisen konnte. Nach Meinung der Anwältin hat ohnehin nur derjenige Anwalt eine Chance, „der den Sachverhalt knetet wie der Töpfer seinen Ton“, denn auf diese Weise bekäme er eine Fundgrube von Ansätzen, wie ein Behandlungsfehler darzulegen sei.

Powerfrau taucht ab.

Ihre Sechs- bis Sieben-Tage-Woche kann die Anwältin nur überstehen, weil sie sich für die Details ihrer Fälle wirklich interessiert. Sie übt ihren Beruf mit Herzblut aus und es wird ihr nicht zu viel, die Akten auch am Wochenende durchzuackern, um sie bestens strukturieren und aufbereiten zu können. Nur so ist es zu erklären, warum auch Mandanten schon mal sagen: „Frau Schultze-Zeu, Sie sind mein Engel.“ Doch obwohl die Anerkennung ihrer Arbeit die 49-Jährige trägt, will sie nun doch immer öfter mehr Zeit für sich privat beanspruchen. Schon schwärmt sie mit leuchtenden Augen von ihrer Lieblingsbeschäftigung: dem Lesen. Literaten wie Eugen Ruge, Tolstoi oder auch John Updike haben es der Anwältin angetan. „Ich liebe es, in eine andere Welt zu tauchen“, und das könne sie tatsächlich am besten durch das Lesen von Romanen. Zum Ausgleich zu ihrem anstrengenden Beruf träumt sie außerdem von Reisen, die sie gerne nach Italien und Frankreich unternimmt. Aber auch der Sport kommt nicht zu kurz, so bewegt sich die Anwältin in Berlin fast ausschließlich mit dem Fahrrad fort. Bei Wind und Wetter – Fahrrad fahren ist genau ihre Bewegung, auch im Urlaub: Schon drei Mal hat sie sich Teile Chinas per Fahrrad erschlossen. 

Und an freien Wochenenden taucht sie dann gerne ab in ihrer Ferienwohnung am Schwielowsee, in der Nähe von Berlin. Dort schaut sie dann gerne auch einfach nur aufs Wasser, entspannt sich und genießt die herrliche Ruhe.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Die mehrjährige Dauer eines Prozesses.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Ein Gesetz, wonach der geschädigte Patient im Arzthaftungsprozess den Gerichtsgutachter bestimmen ähnlich, so wie es im Sozialgerichtsprozess möglich ist.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Fällt mir nicht ein.

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