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Portrait von Dr. Rudolf Dobmeier, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Rudolf Dobmeier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsgebiete: Insolvenzrecht
Schott Dobmeier Kiesslich Rechtsanwälte GbR
Prüfeninger Str. 20
93049 Regensburg
0941 2303 910

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Vita

ZUR PERSON

Dr. Rudolf Dobmeier, geboren 1970, verheiratet, zwei Kinder

STUDIUM

1990 bis 1996

Studium an der Universität Regensburg

1997 bis 1999

Referendarszeit in Nürnberg, Regensburg, Weiden

2004

Promotion

BERUFLICHER WERDEGANG

Ab 1999

Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Allgemeinkanzlei

Ab 2003

Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Insolvenzverwalterkanzlei

Seit 2004

Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Seit 2005

Lehrauftrag für Insolvenzrecht an der Universität Regensburg
 

Seit 2006

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ab 2007

Selbständige Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Seit 2012

Tätigkeit als Insolvenzverwalter in der Sozietät Schott Dobmeier Kießlich

 

Portrait

Gut gelaunt und mit einem strahlend blauen Hemd bekleidet betritt Dr. Rudolf Dobmeier, Fachanwalt für Insolvenzrecht, die Räume der LEGIAL AG. Der kräftige Händedruck des groß gewachsenen Anwalts verrät uns gleich zu Beginn: Wir haben es hier mit einem Mann zu tun, der mitten im Leben steht, der wirkt, als könne und wolle er anpacken. Dr. Dobmeier lacht viel, er spricht bayerischen Dialekt und seine Augen blitzen sehr wach hinter der blau umrandeten Brille. Wir setzen uns zum Interview und schon verwandelt sich der Anwalt in einen ernsthaften, besonnen wirkenden Menschen, der mit klarer und sonorer Stimme spricht.

Vom Allgemeinen ins Spezielle.

Nach einem kurzen Ausflug in das Studium der Slawistik, entscheidet sich der Student Rudolf Dobmeier schon bald für einen Wechsel und beginnt 1991 in Regensburg mit dem Fach Jura. Ohne weitere Umwege absolviert er sein Examen in der Stadt seines Lebensmittelpunktes, verbringt das Referendariat in Nürnberg, Weiden und Regensburg, bevor er 1999 in Neumarkt in der Oberpfalz als Rechtsanwalt in einer kleinen Kanzlei anfängt.
Die 3 ½ Jahre dort empfindet Herr Dobmeier als die Lehrjahre, die er benötigt, um sich darüber klar zu werden, dass er auf Dauer kein Allgemeinanwalt bleiben mag. Er will sich auf ein Fach spezialisieren und sucht sich nach einigen Überlegungen das Insolvenzrecht heraus. Zu ihm als Person passe seiner Ansicht nach „der Spagat zwischen anspruchsvoller Juristerei und Pragmatismus“. Außerdem sei „das Interessante am Insolvenzrecht, dass man sehr schnell Entscheidungen treffen muss. Ein guter Insolvenzverwalter darf keine Angst vor Entscheidungen haben“.
So wechselt er 2003 in eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei in Regensburg, in der er vier Jahre lang intensiven Einblick in die Materie erhält, was ihn für seine Selbstständigkeit, die er im Jahr 2007 beginnt, wappnet. Schon während der Zeit in der Kanzlei erwirbt Dobmeier einerseits den Fachanwaltstitel im Insolvenzrecht und wird andererseits immer häufiger als Insolvenzverwalter bestellt. Heute verteilt sich seine Arbeit auf ca. 80 Prozent Insolvenzverwaltungen und etwa 20 Prozent Sanierungen und Beratungen.

Obwohl aller Anfang als Einzelkämpfer schwer ist, bereut Dr. Dobmeier den Schritt in die Selbstständigkeit im Rückblick nicht: Heute führt er zusammen mit seinen beiden Partnern eine Kanzlei mit mittlerweile 13 Anwälten und rund 20 weiteren Angestellten.

Keine Angst vor der Insolvenz.

Dr. Dobmeier räumt in unserem Gespräch gleich mit mehreren Missverständnissen in Bezug auf das Insolvenzrecht auf: Zum einen hätte seiner Ansicht nach die Bevölkerung einen falschen Blick auf die Insolvenzverwalter, weil die Presseberichterstattung häufig nur über große Firmeninsolvenzen berichteten. Dabei seien Großinsolvenzen eher die Ausnahme. Viel verbreiteter seien Insolvenzen im Mittelstand und bei Kleinunternehmen, die Hauptklientel seiner Kanzlei.

Zum anderen gäbe es nach Meinung von Dr. Dobmeier aber auch auf Unternehmerseite große Missverständnisse mit der Insolvenz eines Unternehmens an sich: „Viele Unternehmensinhaber scheuen den Schritt in die Insolvenz und zögern die Insolvenzanmeldung viel zu lange hinaus. Das hat oft fatale Folgen. Dabei bietet das Insolvenzrecht echte Sanierungsmöglichkeiten. So kann ein Unternehmen vom sog. Insolvenzgeld profitieren, das für drei Monate den Lohn der Beschäftigten sichert und dem Unternehmen in dieser Zeit mehr Raum zur Lösungsfindung seiner Probleme gibt. Liegen die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung vor, bleibt der Unternehmer sogar „Chef im Ring“. Zudem gäbe es Instrumente wie die übertragende Sanierung, in der das noch vorhandene Vermögen auf eine neue Gesellschaft übertragen wird. Das helfe häufig, Unternehmen zu retten. Stattdessen verbänden aber die meisten mit der Insolvenz immer die Zerschlagung oder die Beendigung eines Unternehmens. Die Folge des Hinauszögerns einer Anmeldung führe dann leider häufig wirklich zu einer Zerschlagung.

Früh handeln und finanziell beweglich bleiben.

Dr. Dobmeier gibt daher den betroffenen Unternehmern den Tipp, „sich frühzeitig Rat von außen einzuholen und mit den Gläubigern das Gespräch zu suchen”. Ein anderer wichtiger Punkt sei aber auch, dass Unternehmen in jeder Situation versuchen sollten, finanziell flexibel zu bleiben. Statt – was häufig vorkomme – das gesamte Privatvermögen zum Löcherstopfen zu verwenden, sollten Unternehmensinhaber sich lieber eine gewisse finanzielle Manövrierfähigkeit bewahren. Nur so sei es noch möglich, zielführende Sanierungsgespräche mit Lieferanten und Gläubigern zu führen. Denn mit einer gewissen finanziellen Flexibilität könne der Unternehmer einen eigenen Sanierungsbeitrag leisten, den die Gläubiger schlichtweg erwarten. Eine Sanierung würde aber schwierig, wenn der Gläubiger den Eindruck gewönne, dass er als einziger über einen Forderungsverzicht einen Sanierungsbeitrag leisten solle bzw. müsse.

Ich verstehe mich nicht als Insolvenzverwalter, der in einem Unternehmen alle Mitarbeiter entlässt, das Licht ausschaltet und zusperrt.

Besonderheiten bei Insolvenzen von Selbstständigen und Freiberuflern.

Relativ häufig in Dr. Dobmeiers Praxis kämen nach seinen Angaben Insolvenzen von selbstständigen Einzelunternehmern vor. Solche Fälle seien insoweit sehr interessant, da sie einige Besonderheiten aufwiesen, wie im Fall eines insolvent gegangenen Bäckers: Dieser hatte trotz aller finanziellen Rettungsversuche für seine Bäckerei Insolvenz beantragen müssen. Dr. Dobmeier wurde zum zuständigen Insolvenzverwalter bestellt und stand nach der Verfahrenseröffnung vor der typischen Entscheidung, die es nur bei selbstständigen Einzelunternehmern gebe: entweder das Unternehmen auf Rechnung und Risiko der Insolvenzmasse fortzuführen oder den Geschäftsbetrieb des Unternehmens freizugeben.

Ein Waldlauf vor der Arbeit schärft die Sinne und bereitet mich ideal für den Tag vor.

Die Freigabe als neue Chance.

Die Freigabe des Geschäftsbetriebes sei nach Aussagen Dr. Dobmeiers in solchen Fällen eher die Regel und immer dann angebracht, wenn das Risiko zu hoch erscheine, dass die Insolvenzmasse mit neuen Schulden belastet werden könnte. Der echte Clou am Instrument der Freigabe im Insolvenzrecht sei nämlich, dass der Unternehmer sein Unternehmen weiterführen kann, ohne dass die Fortführung durch die alten Verbindlichkeiten belastet wird. Die Altverbindlichkeiten werden dann nur über die sich aus dem Insolvenzverfahren ergebende Quote befriedigt. Die Freigabe des Betriebes sei nach Ansicht Dr. Dobmeiers also eine echte Chance für den Inhaber, das Unternehmen doch noch zum Erfolg zu führen. Im Falle des Bäckerbetriebes hoffe Dr. Dobmeier, dass er diese Option ergreife und ihm dieser Weg gelänge.
Der Anwalt mag nach eigenen Aussagen diese Art der Unternehmensrettung – gerade bei Selbstständigen gehe es ja schließlich um die gesamte finanzielle Existenz. Für Dr. Dob-meier gilt jedenfalls ein Motto: „Die Insolvenz ist nicht das Ende aller Tage, vielmehr sollten betroffene Unternehmer die Insolvenz als Instrument zur Sanierung ins Kalkül ziehen. Oftmals muss dann auch nicht zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden.”

Reden und anpacken.

Und noch eine Ansicht, die den Blick Dobmeiers auf seine Arbeitseinstellung prägt: „Ich verstehe mich nicht als Insolvenzverwalter, der in einem Unternehmen alle Mitarbeiter entlässt, das Licht ausschaltet und zusperrt. Das wäre für mich viel zu langweilig.” Vielmehr sei es gerade der Kontakt mit den Menschen unterschiedlicher Herkunft, der ihn so sehr interessiere. Das Gespräch mit Unternehmern zu führen, ihnen Mut zu machen, sich gemeinsam mit ihnen vor die Belegschaft zu stellen, die richtigen Worte und Lösungen zu finden und sie auf die Zeiten der Krise einzuschwören: Das seien die Facetten seines Berufes, die ihm wirklich Spaß machten.

Früh im Wald, später auf dem Platz.

Dr. Rudolf Dobmeier hat einen gefüllten Terminkalender, genießt es aber auch, die Angebote der geliebten Stadt Regensburg zu nutzen. Die kostbare freie Zeit, die ihm bleibt, widmet der Anwalt am liebsten seiner Frau und den beiden Kindern. Mit den Sprösslingen spielt er leidenschaftlich gerne Fußball – wie auch mit seinen Freunden im ortsansässigen Fußballclub. Hier engagiert er sich auch ehrenamtlich als Abteilungsleiter. Selbst spielt er noch aktiv bei den „Alten Herren“. Ruhe und Zeit für sich alleine findet der Anwalt aber auch noch bei regelmäßigen Waldläufen: „Ein Waldlauf vor der Arbeit schärft die Sinne und bereitet mich ideal auf den Tag vor.”

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Wenn Richter unsere Rechtsausführungen in Insolvenzanfechtungsklagen nicht lesen, da sie die Anfechtung für ungerecht und damit für unbegründet halten.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Verständliche Steuergesetze wären schon nicht schlecht.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Als Fachidiot würde ich den § 26 Abs. 4 InsO nennen. Der scheint mir nicht ganz zu Ende gedacht.

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