Roland Uphoff wird am 9. April 1964 in Lippstadt/Westfalen geboren.
Absolvent der einstufigen Juristenausbildung an der Universität Bielefeld
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landgericht Bonn
Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Korioth und Assmann, Bonn sowie Rechtsanwaltskanzlei Buschbell, Düren
dreimonatiges DAAD-Forschungsstipendium an der University of Michigan, Ann Arbor/USA zum Thema „Michigan sentencing guidelines und deutsche Strafzumessung“
Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Korioth, Hennef
selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht in Bonn
Zulassung zum OLG Köln
Vorsitzender des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe
Fachanwalt für Medizinrecht
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin
Abschluss des Master-Studiengangs „Medizin-Ethik-Recht“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und zum Tragen des Titels "M.mel" berechtigt.
Lehrbeauftragter des Instituts für Medizin-und Gesundheitsrechts, Universität Bremen
Autor regelmäßiger Artikel in der Fachzeitschrift „Kinderkrankenschwester“ Fachzeitschrift für eine eigenständige Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Referent für Weiterbildungsveranstaltungen des Kreißsaal ABC
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., Sindelfingen
Wer ein schwerstbehindertes Kind sieht, bekommt nur einen sehr oberflächlichen Eindruck von dem Leid, das ein solches Schicksal auslöst – bei dem Kind selbst und bei der Familie, in die es hineingeboren wurde. Viele familiäre Bande sind dadurch zerrissen, dort, wo sie halten, lastet ein enormer psychischer und nicht selten auch physischer Druck auf der häuslichen Gemeinschaft.
Dies sind die Szenarien, in denen sich Roland Uphoff in seiner Kanzlei für Geburtsschadensrecht und Arzthaftung in Bonn tagtäglich bewegt.
Wer sich mit ihm unterhält, der erfährt in engagierten Worten, was es bedeutet, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt bei der Geburt etwas schiefgelaufen ist, welche Belastungen den davon betroffenen Menschen auferlegt werden – und wie problematisch es mitunter sein kann, bei den Gerichten zumindest jene Geldmittel zugesprochen zu bekommen, die notwendig sind, um allen Beteiligten ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.
Beispielsweise im Fall des heute siebenjährigen Jonah. Die Schwangerschaft der Mutter verlief ohne Zwischenfälle, doch waren einige Risiken nicht zu übersehen, so unter anderem eine Übergewichtigkeit sowie erhöhte Zuckerwerte. Die Tatsache, dass der berechnete Geburtstermin beträchtlich überschritten war, nahm niemand im Krankenhaus offensichtlich ernst, mit der Folge, dass die Herzfrequenz des Kindes stark eingeschränkt war. Die Hebamme rief den Arzt viel zu spät, auch der Kaiserschnitt dauerte noch wesentlich länger als normal. Die Folge: Jonah hatte im Mutterleib zu wenig Sauerstoff erhalten, es kam zu Einblutungen im Gehirn und damit zu schwersten Schädigungen.
Mit Roland Uphoff kämpft einer der erfahrensten Juristen auf diesem Gebiet für Jonah und seine Mutter: er fordert die Summe von 500 000 Euro als Schmerzensgeld so, wie er es bereits im Fall des elfjährigen Jonas getan hat – und vor dem Oberlandgericht Stuttgart erreicht hat. Eine stolze Summe, aber, so Uphoff: "Für schwerstbehinderte Kinder ist das zu wenig. Ich meine, man sollte bei geringen Schädigungen die Summen verringern, aber bei den schwersten Fällen noch einiges drauflegen."
Zu uns kommen die Mandanten mit ihrem Wichtigsten - ihren Kindern.
Bei Roland Uphoffs Schilderungen merkt man, dass er jeden seiner Fälle mit Empathie begleitet, dass es ihm nicht nur um einen juristischen Sachverhalt wie auf anderen Rechtsgebieten geht. "Wir regulieren hier nicht Blechschäden. Zu uns kommen die Mandanten mit ihrem Wichtigsten, nämlich ihren Kindern."
So steht für ihn und seine vier angestellten Anwälte im Vordergrund, sich in die Menschen hineinzuversetzen, mit ihnen zu fühlen und dennoch jene Distanz zu wahren, die in einem juristischen Verfahren notwendig ist - das erfordert viel Fingerspitzengefühl.
Der Weg Uphoffs zu einem der angesehensten Fachanwälte im Arzthaftungsrecht war ein ganz klassischer: Studium in Bielefeld, Promotion, Berufseinstieg in einer Bonner Kanzlei, wo er gleich zu Beginn seiner Tätigkeit mit dem Arzthaftungsrecht in Berührung kam. Schon in diesem frühen Stadium war er von der Hilfsbedürftigkeit dieser Menschen tief betroffen. 1998 dann schließlich begann er die Laufbahn eines selbstständigen Anwalts. Dazwischen lag noch ein Forschungsstipendium an der University of Michigan, Ann Arbor, USA.
Die Besonderheit dieses Fachgebiets ist sicherlich, dass man sich in der Medizin ebenso gut auskennen muss wie auf dem einschlägigen Rechtsgebiet. In seinem Büro in der Bonner Heinrich-von-Kleist-Straße stehen im Bücherregal denn auch die neuesten medizinischen Titel. Er braucht die gleiche Fachliteratur wie ein Arzt. "Vor Gericht kann ein Anwalt in dieser Materie nur bestehen, wenn er versteht, was ein Sachverständiger sagt – oder auch nicht sagt." Solches Verständnis vermisst Uphoff mitunter bei den Richtern. Nur allzu häufig kommt es vor, dass ein Vorsitzender blind den Sachverständigen folgt, mangels entsprechender Kenntnisse. Deshalb wäre es seiner Meinung nach an der Zeit, auch bei den Kammern für Arzthaftungsrecht bei den Landgerichten medizinische Fortbildungen sicherzustellen.
Und er fordert noch eine weitere dringende Veränderung in der Rechtsprechung: die von Gericht zu Gericht so unterschiedlichen Entscheidungen hinsichtlich der Höhe der Entschädigungen. Es ist niemandem zu erklären, so Uphoff, warum bei gleich gelagerten Fällen mit ähnlichen Behinderungsbildern derart unterschiedliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzbeträge von den Landgerichten zugesprochen werden.
Mit dem Rennrad in die Natur - eine Stunde vor und eine nach dem Bürotag.
Hier gelte es, vergleichbare Sachverhalte zu schaffen und damit eine Vereinheitlichung der Entschädigung zu erreichen.Aber auch an der finanziellen Ausgestaltung der Pflege gibt es aus Uphoffs Sicht viel zu verbessern.
So ist es nach seinen Worten ein Unding, dass für die Pflege eines schwerstbehinderten Kindes in einer Pflegeeinrichtung 5000 bis 6000 Euro monatlich aufgewendet werden, dass aber bei einer häuslichen Pflege durch die Eltern lediglich sechs bis sieben Euro pro Stunde vergütet werden. Deshalb rät Uphoff auch seinen Mandanten, die sich für die häusliche Pflege entschließen, die intensive Betreuung erfordert, drei Pfleger im Schichtdienst zu beschäftigen. Diese werden nämlich von den Versicherungen anstandslos bezahlt.
Die wesentliche Strategie, wie man seinen Mandanten am besten vertritt, ist für ihn die Offenheit in allen aufkommenden Situationen. Dazu gehört beispielsweise, vor den Gerichtsterminen, die er in ganz Deutschland hat, auch mit den Richtern das Gespräch zu suchen, um damit Vertrauen und Verständnis zu schaffen. Dazu gehört ferner, dass man einen medizinischen Sachverständigen, den man für den Patienten gebeten hat, ein Gutachten zu schreiben, beim Gericht ankündigt und ihn nicht erst im Gerichtstermin präsentiert. Wichtig für ihn ist auch, den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zu überrumpeln, sondern zu überzeugen. Deshalb konfrontiert er ihn nicht mit seinen Fragen in der Verhandlung, sondern formuliert sie vorher schriftlich und gibt ihm damit Gelegenheit, sich darauf vorzubereiten. Was er im Lauf seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Anwalt für Geburtsschadensrecht erlebt hat, das bringt ihn zu Faustregeln, die er so formuliert: Für die Geburt sollte man, wenn immer möglich, eine große Klinik mit entsprechend vielen Geburtsfällen aufsuchen. Wann immer es nämlich zu Komplikationen kommt, sind kleinere Kliniken oder gar sogenannte Geburtshäuser vor allem personell weniger gut gerüstet. Wichtig ist, dass beispielsweise zu jeder Tages- und Nachtzeit ein entsprechender Facharzt sofort verfügbar ist. Gäbe es in Deutschland eine Zentralisierung der Geburtshilfe wie in Skandinavien, so wäre so manche Schädigung zu vermeiden.
Und wie verarbeitet man das ganze Leid, das einem im Berufsalltag begegnet? Für Roland Uphoff gibt es da ein Rezept und das heißt: Mit dem Rennrad hinausfahren in die Natur, sich den Wind um die Nase wehen lassen, sich körperlich fordern, eine Stunde vor oder nach dem Bürotag. Eines seiner Prinzipien: Er arbeitet nicht am Wochenende, trifft sich gerne mit Freunden oder besucht mit seiner Frau regelmäßig aktuelle Kunstausstellungen. Sein besonderes Interesse gilt dabei der Fotografie.
Die unterschiedliche Bemessung des Schmerzensgeldes bei Gesundheitsschäden in der Justiz ist rechtsstaatlich bedenklich und unbedingt regelungsbedürftig. Es kann nicht sein, dass Patienten mit ähnlichen Behinderungen bei unterschiedlichen Gerichten in Deutschland unterschiedliche Schmerzensgelder erhalten.
Dass weiterhin überlegte "Patientenschutzgesetz", in dem die Beweismöglichkeiten und die prozessualen Rechte des Patienten gestärkt werden.
§ 522 ZPO: Die Beschlussverwerfung im Berufungsverfahren ist in Arzthaftungssachen unerträglich und abzuschaffen.