Marcel Vachek wird am 21. Juni 1968 in Düsseldorf geboren.
Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau (8 Semester)
Abschluss 1. Juristisches Staatsexamen mit Bayerischem Prädikat
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München;
Abschluss 2. Juristisches Staatsexamen mit Bayerischem Prädikat
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau, Lehrstuhl für Europarecht
Promotion über das Religionsrecht der Europäischen Union (summa cum laude)
Rechtsanwalt in Kanzlei Prinz v. Croy, Passau
Schwerpunkte: Arzthaftungsrecht und allgemeines Schadensrecht
Mitbegründer von „Christ und Jurist“
Rechtsanwalt in Kanzlei Wolter, Passau
Schwerpunkte: Medizinrecht und Steuerrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Vertrauensanwalt des Medizinrechts-Beratungsnetzes der Stiftung Gesundheit
Gründung der eigenen Kanzlei
Schwerpunkte: Arzthaftungsrecht (Patientenseite), Verdienstausfallschaden
Redaktionsleitung der Fachzeitschrift „Pflege in Bayern“
Fachanwalt für Medizinrecht (1. Rechtsanwalt in Niederbayern)
Ganz plötzlich ist es da, drängt sich einem ohne Vorwarnung in den Kopf: das Bild von Clark Kent alias Superman. Die dunklen Haare, die Brille, die weißen, makellos erscheinenden Zähne – versteckt sich unter dem Anzug vielleicht sogar der unverwechselbare blaue Anzug mit dem rot-goldenen Emblem? Bevor die Gedankenspiele nun völlig aus dem Ruder laufen, gilt es zurück auf den Boden der Tatsachen zu kommen – der da in München ist und eben nicht in Metropolis. Deshalb sitzt uns natürlich auch nicht Clark Kent gegenüber, sondern vielmehr Marcel Vachek. Und das ist gut so – schließlich will die LEGAL IMAGE Redaktion nicht nur einen Superhelden, sondern einen versierten Rechtsanwalt vorstellen.
„Ich bin der große Außenseiter in meiner Familie“, erklärt Marcel Vachek gleich zu Beginn des Interviews. Doch ehe nun Mitleid aufkeimt, liefert er die Erklärung auf dem Fuß: Alle Mitglieder seiner Familie sind Techniker – Vater und Bruder sind Ingenieure, ja selbst die Schwester ist mit einem Ingenieur verheiratet. Doch für Vachek ist dies nie eine Option: Von seinen Eltern und auch seinem Großvater – einem Baptistenpastor und Missionar – christlich stark geprägt, treibt ihn mehr die Suche nach der Gerechtigkeit. So wählt er eine Studienrichtung, die seiner Meinung nach am besten dazu passt: die Rechtswissenschaften. „Öffne deinen Mund für die Stummen, für den Rechtsanspruch der Schwachen“, zitiert der Rechtsanwalt einen Spruch Salomons aus der Bibel. Kein Wunder, dass Marcel Vachek gemeinsam mit Kommilitonen vor ungefähr 25 Jahren die christliche Studentengruppe „Wendepunkt“ und zehn Jahre später mit zwei anderen Juristen die Vereinigung „Christ und Jurist“ gründet, in der er auch heute noch aktives Mitglied ist.
Das Studium beginnt der gebürtige Düsseldorfer in Passau. Zügig hat er alle Prüfungen absolviert, will eigentlich ins Ausland und sich anschließend durch ein Repetitorium auf das bevorstehende 1. Staatsexamen vorbereiten. Doch dann kommt es anders: Ihm bietet sich die Möglichkeit des damals neu eingeführten „Freischusses“ – hier können Studenten bereits nach acht Semestern ohne Risiko zum Staatsexamen antreten: Fällt man durch, gilt die Prüfung als nicht unternommen und alle regulären Antrittsmöglichkeiten sind noch vorhanden. Marcel Vachek fackelt also nicht lange und tritt zur Prüfung an: mit Erfolg. Sein Referendariat verbringt er dann im Oberlandesgerichtsbezirk München, absolviert schließlich auch sein 2. Staatsexamen und widmet sich während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht auch noch seiner Promotion.
Öffne deinen Mund für die Stummen, für den Rechtsanspruch der Schwachen.
Marcel Vachek hält es mit Alexander von Humboldt, der Passau einst als eine der sieben schönsten Städte der Welt betitelte: Auch nach dem Studium bleibt er in der Stadt, wo Donau, Inn und Ilz zusammenfließen. 1999 steigt er hier als Rechtsanwalt in die Kanzlei Wolter ein und betreut Fälle mit den Schwerpunkten Medizin- sowie Steuerrecht. 2003 gründet er seine eigene Kanzlei und ist „nebenbei“ noch als kaufmännischer Leiter einer Seniorenresidenz tätig. Außerdem ist er Chefredakteur einer Zeitschrift für Pflegerecht. Ob sich doch die Superman-Gene bemerkbar machen? Spaß beiseite, auch einem Marcel Vachek wird die berufliche Doppelbelastung langsam aber sicher zu viel. Er beendet seine Tätigkeit für die Seniorenresidenz und konzentriert sich fortan ausschließlich auf das Arzthaftungsrecht – vertritt jedoch nur mehr die Patientenseite. Die Festlegung auf ausschließlich die Seite der Patienten ist für ihn – vor allem im Hinblick auf seine Wertvorstellungen – glaubwürdiger. Diese Werte versucht er auch in seine tägliche Arbeit zu integrieren: Kann Marcel Vachek beispielsweise ein gutes Mandat abschließen, beteiligt er seine Mitarbeiter am Erfolg. Und auch für seine Mandanten gibt Rechtsanwalt Vachek alles: Er versucht – selbst wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt –„den Furchtlosen zum Erfolg zu verhelfen“ und niemals vorschnell aufzugeben.
Wie im Fall einer jungen Mutter, deren Martyrium nach einem Kaiserschnitt beginnt. Zwei Monate nach dem Eingriff hat die Frau immer wieder Bauchweh und Schmerzen im Unterleib. Mit der Zeit werden diese immer heftiger – bis schließlich, nach weiteren drei Monaten, die Schmerzen nicht mehr auszuhalten sind: „Wie ein Lagerfeuer im Bauch“ – so beschreibt die Frau ihre unerträglichen Qualen. Ihr Mann bringt sie ins Krankenhaus: Eine Computertomographie (CT) zeigt eine doppelfaustgroße Geschwulst – eine Zyste oder ein Tumor, vermuten zumindest die Mediziner. Schließlich wird operiert – doch durch die Öffnung des Kaiserschnitts wird das Gewächs nicht erreicht. So entschließt man sich, über den Bauchnabel zu dem Geschwür vorzudringen und trennt ein zirka 14 mal 8 mal 7 großes Gebilde aus der schwer entzündlichen Bauchhöhle. Schnell wird klar: Es handelt sich um ein vergessenes Bauchtuch mit dem Maßen 80 mal 80 Zentimeter, das nach dem Kaiserschnitt im Bauchraum vergessen wurde und über die letzten Monate mit dem Darm verwachsen ist. Marcel Vachek übernimmt den Fall der Frau, versucht, außergerichtlich eine Einigung mit der Frauenklinik und der Versicherung zu erreichen. Und hat Erfolg: Mittlerweile ist ein höherer fünfstelliger Betrag auf dem Konto der jungen Mutter eingegangen.
Ein perfekter Urlaubstag ist ganz klar mit meiner Familie verbunden.
Marcel Vachek berichtet außerdem von einem besonders tragischen Fall: Eines Tages kommt ein verzweifelter Witwer in seine Kanzlei. Er trauert um seine – mit Mitte sechzig viel zu früh – verstorbene Frau. Rückblick: Mathilde S.* benötigt eine künstliche Hüftprothese. An sich keine tragische Sache, schließlich werden in Deutschland jährlich um die 200.000 künstliche Hüftgelenke eingesetzt. Und auch bei Mathilde S.*, so scheint es zumindest, läuft erst alles ohne Probleme. Nach der Operation geht S.* in die Reha – doch der durchschlagende Erfolg bleibt aus: Nach einigen Wochen kann sie immer noch nicht richtig laufen und klagt über Schmerzen. Zurück im Krankenhaus wird sie schließlich geröntgt – mit schockierendem Ergebnis: Die Hüftprothese ist ins kleine Becken eingebrochen. Jetzt müssten die Ärzte handeln und operieren – doch nichts geschieht. Erst als Mathilde S.* einen septischen Schock erleidet, schreitet man endlich zur Tat. Doch es ist längst zu spät: Das gesamte Becken der Frau ist hochentzündlich. Schließlich erliegt Mathilde S.* ihrer Sepsis. Zurück bleibt ein Ehemann, der nicht verstehen kann, wie das alles passieren konnte. Marcel Vachek übernimmt den Fall und fordert für ihn als Erben Schmerzensgeld und Schadenersatz – mit Erfolg: Er erreicht einen Vergleich in sechsstelliger Höhe.
Was Marcel Vachek treibt, wenn die Kanzleitür hinter ihm ins Schloss fällt? Die Welt retten, würde man nun in Anlehnung an Clark Kent denken. Und hat damit gar nicht so unrecht: Denn ab und zu betätigt sich der Passauer Rechtsanwalt sogar als Laienprediger – steht dann auf der Kanzel einer evangelischen Freikirche und nimmt zu aktuellen Themen Stellung. Doch Marcel Vachek ist auch Familienmensch. Deshalb ist für ihn ein perfekter Urlaubstag auch ganz klar mit seiner Familie verbunden: ob nun beim Entlangradeln am Donauradweg, beim Kajakfahren oder aber – wenn einmal mehr Zeit ist – im Urlaub an der italienischen Küstenregion Ligurien.
Gerade im Arzthaftungsrecht kommt es entscheidend auf die Einschätzung des medizinischen Sachverhalts durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Auch wenn der sogenannte „Krähengrundsatz“ heute nicht mehr in gleicher Weise wie früher zutreffen mag, fällt es nicht wenigen Sachverständigen möglicherweise aus falsch verstandener Standessolidarität schwer, einen tatsächlich vorhandenen Behandlungsfehler klar als solchen zu benennen. Einige Sachverständige haben sich zum Motto gemacht: „Alles, was ich sage, muss wahr sein; aber nicht alles, was wahr ist, muss ich sagen.“ Dies erfordert gerade vom Medizinrechtler auf Patientenseite das kritische Hinterfragen des medizinischen Sachverständigengutachtens sowie ein „Lesen zwischen den Zeilen“. Dies umso mehr, weil Instanzgerichte in ihrem Urteil allzu oft ungeprüft das bloße Gutachtensergebnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen übernehmen.
Wie jeder Arzthaftungsrechtler auf Patientenseite hatte ich ursprünglich große Hoffnungen in die Kodifizierung des neuen Patientenrechtegesetzes gesetzt. Das Eckpunkte-Papier von 10 GesundheitsministerInnen der Länder vom 16. November 2011 hatte u. a. noch ein Dokumentationserfordernis des ärztlichen Handelns innerhalb von 48 Stunden nach seiner Vornahme und weitere Beweiserleichterungen für den grundsätzlich beweisbelasteten Patienten vorgesehen. Auch war dort die Verpflichtung zur Aushändigung des Aufklärungsbogens an den Patienten angedacht. Leider ist die Lobby der Versicherungswirtschaft der Berufshaftpflichtversicherer, die hinter den Krankenhäusern und Ärzten stehen, offensichtlich so groß, dass von der Bundesregierung vermutlich allenfalls der bereits richterrechtlich fixierte Status quo normiert werden wird.
Auch wenn die Vorschrift des § 522 Abs. 2 ZPO, durch welchen die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch einen einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts zurückgewiesen werden kann, durch die Änderung der Zivilprozessordnung im Jahre 2011 nicht abgeschafft wurde – was sinnvoll gewesen wäre – so sind derartige Entscheidungen eines Oberlandesgerichts mittlerweile immerhin durch Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH überprüfbar und damit korrigierbar.