Bernd Schleicher wird am 6. November 1975 in München geboren.
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig Maximilians Universität in München
begleitende Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Kollegen
Erstes juristisches Staatsexamen in München
Referendariat in der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Kollegen
Zweites juristisches Staatsexamen in München
Eintritt Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Kollegen
Partner in der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen
Sonntagmorgen bei Schleichers: Die Familie sitzt beim Frühstück, das sich lang hinzieht. Man hat sich viel zu sagen, man diskutiert über Politik, Wirtschaft, über Soziales. Mit am Tisch sitzt der heranwachsende Sohn Bernd. Er beteiligt sich rege an der Unterhaltung, sagt frei heraus seine Meinung, die sich häufig nicht mit der des Vaters deckt. Dieser wiederum, Jurist, wägt die Argumente sorgsam ab, geht auf jede Einwendung ein, kurzum, beeindruckt den Filius mit seiner Redegewandtheit, seinem Scharfsinn und der Offenheit so sehr, dass dieser schon früh die Entscheidung trifft: Ich will wie mein Vater Anwalt werden.
Heute nun, knapp zwei Jahrzehnte später, hat es Bernd Schleicher geschafft. Er hat nicht nur seinen Berufstraum verwirklicht, sondern ist trotz seiner jungen Jahre einer der renommiertesten Anwälte für Wirtschafts- und Vertriebsrecht. Nicht von ungefähr kommt es, dass er mit seinen 34 Lenzen bereits Partner bei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen ist, einer relativ kleinen Kanzlei, die aber aufgrund der Tatsache, dass sie wichtige Nischen besetzt, hohes Ansehen genießt. Hier, in diesem kollegial geprägten Kreis, fühlt er sich wohl, nicht zuletzt deshalb, weil er in dieser kleinen Runde auch auf zahlreichen anderen Rechtsgebieten gefordert wird, beispielsweise im Mietrecht, im Forderungsmanagement und im Erbrecht. Und weil sich in der fruchtbaren Zusammenarbeit mit den Kollegen auf allen möglichen anderen Feldern Synergieeffekte nutzbar machen lassen.
Solche Vielseitigkeit schätzt Bernd Schleicher hoch, wenngleich auch das Wirtschafts- und Vertriebsrecht sein eindeutiger Schwerpunkt ist. Was ihm besonders daran liegt? Nun, dass es hier fast immer darum geht, den David gegen einen Goliath zu vertreten, meint er. Es ist also nicht nur das rein juristische Interesse, das er den Fällen entgegenbringt, sondern auch die Genugtuung, den Schwächeren der Gesellschaft zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn darum geht es in nahezu allen Auseinandersetzung, die auf seinem Tisch landen.
Es ist eine Genugtuung, dem Schwächeren zu seinem Recht zu verhelfen.
Der typische Fall, der ihn beschäftigt, sieht folgendermaßen aus: Ein selbstständiger Handelsvertreter hat Ärger mit dem Unternehmen, für das er tätig ist. Man will ihn loswerden, sucht einen Kündigungsvorwand, der sich – so fadenscheinig er auch sein mag – häufig findet, und will so das Vertragsverhältnis meist fristlos beenden. Dies wird dann mitunter begleitet von Einschüchterungsversuchen, die dazu führen sollen, dass der Betroffene auch noch seine Ansprüche aufgibt. Wem dies widerfährt, der tut gut daran, sich mit Bernd Schleicher in Verbindung zu setzen. "In 90 bis 95 Prozent aller Fälle trägt die Kündigung nicht", sagt er. Im Fall einer fristlosen Kündigung rät er seinen Mandanten dann, ebenfalls fristlos zu kündigen und anschließend seine Ansprüche geltend zu machen.
Und diese sind mitunter ganz beträchtlich, sie können in die Hundertausende von Euro gehen. So hat der Vertreter zunächst einmal einen Buchauszugsanspruch; dabei handelt es sich um die Feststellung, wie hoch die Provisionszahlungen sind, die ihm auf der Basis der erbrachten Vertragsabschlüsse zustehen. Hinzu kommt dann ein Schadenersatzanspruch bei einer nicht tragfähigen Kündigung und schließlich ein Ausgleichsanspruch, durch den die Tatsache abgegolten wird, dass er dem Unternehmen zahlreiche Kunden vermittelt hat, mit denen sich auch nach dem Ende seiner Tätigkeit Geschäfte machen lassen.
Das alles muss man wissen, wenn man nicht von den meist großen Unternehmen mit ihren großen Rechtsabteilungen über den Tisch gezogen werden will. Dazu bedarf es aber jemanden wie Bernd Schleicher, der alle Tricks und krummen Touren kennt. Seine Erfolge für den "kleinen Mann" haben Aufmerksamkeit erregt, denn seit 2008 ist er Vertrauensanwalt des Instituts für Versicherungskaufleute geworden. Wendet sich ein Versicherungsvertreter Hilfe suchend an diese seine Standesvertretung, dann wird man ihn in aller Regel an Bernd Schleicher verweisen. Dabei ist egal, wo sich der Gerichtsstand befindet, denn die Kanzlei hat ein Netzwerk von Partnerkanzleien im In- und Ausland geknüpft, an die sich Fälle außerhalb Münchens delegieren lassen. Aber, wie gesagt, auch auf anderen Gebieten als dem Wirtschafts- und Vertriebsrecht tummelt sich Schleicher mit beträchtlichem Geschick. So betreut er beispielsweise sämtliche Liegenschaften der Deutschen Bahn in Bayern in Sachen Miet- und Forderungsrecht.
Ich wüsste nichts, was in meinem Leben besser laufen könnte.
Dazu kann er auf ein kanzleieigenes internetgestütztes Forderungsmanagement zurückgreifen.
Seine Entscheidung, kein Beamter werden zu wollen, sondern als Anwalt tätig zu sein, hängt mit seiner Neigung zusammen, für Menschen etwas erreichen zu können, die Hilfe bedürfen. Und so steht denn auch in jedem einzelnen Fall das Interesse des Mandanten an oberster Stelle. Das kann durchaus bedeuten, dass man gar nicht den Klageweg beschreiten muss, sondern dass man sich schon im Vorfeld in seinem Interesse einigt. "Man muss einen Plan haben, und der muss letztlich aufgehen", sagt Schleicher und meint damit, dass es nicht darauf ankommt, zu hundert Prozent Recht zu bekommen, sondern dass das Interesse des Klienten zu hundert Prozent befriedigt wird. Um dies zu erreichen, fühlt er sich mitunter in der Rolle eines Schachspielers, der nicht nur seine eigenen Züge im Kopf haben, sondern auch die seines Gegners vorausahnen muss.
So stellt sich dann häufig heraus, dass das Optimum für seinen Klienten nicht durch ein Urteil in einem Verfahren zu erzielen ist, sondern in einem Vergleich. Dementsprechend enden denn auch gut 80 Prozent der von ihm betriebenen Fälle auf diese Weise, 40 Prozent etwa kommen außergerichtlich zustande. Hilfreich sind dabei sein Name sowie der seiner Kanzlei. Denn sowohl beim Kontrahenten als auch vor Gericht macht es durchaus Eindruck, wenn ein so renommierter Mann wie Schleicher, der zudem aus einem guten "Stall" kommt, die Sache vertritt.
Nun könnte man meinen, diese vielgestaltigen Tätigkeiten ließen sich nur mit einem 16-Stunden-Tag darstellen. Bernd Schleicher aber hält nichts von solchen vorgeblichen Stressbekundungen. Nein, acht Stunden harte und konzentrierte Arbeit, so sagt er, reichen, um all dem gerecht zu werden. Und gottlob, so Schleicher, sehen dies seine Partner in der Kanzlei ähnlich, so dass es keinen Wettbewerb darum gibt, wer am längsten am Arbeitsplatz sitzt.
So bleibt dem ledigen Mittdreißiger mit der Künstlermähne denn auch genügend Zeit für seine beiden Hobbys, als da sind Bergsteigen und Segeln. Eine Hütte im tirolerischen Söll zum Seele-baumeln-Lassen und ein Segelboot am Starnberger See sind für ihn die richtigen Orte zum Auftanken. Da er sich aber auch in der Freizeit gerne dem Wettbewerb aussetzt, fährt er zusammen mit einem Freund auch Regatten. Irgendwelche Wünsche? "Nein", sagt Bernd Schleicher, "ich wüsste nichts, was besser laufen könnte."
Das sind für mich schlecht vorbereitete Richter, die in der Verhandlung dann meinen, Sie können mit einem 50 zu 50 Vergleichsvorschlag den Fall über die Bühne bringen, obwohl sie sich nicht eingelesen haben. Dies kommt selten vor, aber wenn, dann ist es sehr ärgerlich, weil man Zeit und Arbeitsaufwand vergeudet.
Gar keines, weil wir ohnehin schon viel zu viele Gesetze haben. Leider werden es aber immer mehr, was nicht dazu dient, dass die Sache übersichtlicher wird.
Das ist der 90a BGB. Der besagt: Tiere sind keine Sachen, auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Dazu gibt es von Palandt eine geniale Kommentierung, die lautet: Eine gefühlige Deklamation ohne wirklichen, rechtlichen Inhalt.