Anke Christ wurde 1974 in Stuttgart geboren.
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Erstes juristisches Staatsexamen
Referendariat in Stuttgart
Zweites juristisches Staatsexamen
Eintritt in die Kanzlei Christ Rechtsanwälte
Fachanwältin für Medizinrecht
Bambi ist nichts gegen den Augenaufschlag der jungen Rechtsanwältin Anke Christ: Sofort ist man von ihrem jugendlichen Äußeren beeindruckt, hat aber gleichzeitig Vertrauen gefasst. Vertrauen ist schließlich wichtig im Metier von Anke Christ – denn insbesondere im Arzthaftungsrecht geht es häufig um Schicksale und finanzielle Belastungen, die das Leben ihrer Mandanten grundlegend verändern können. Sobald sie beginnt, über ihren Beruf zu sprechen, kann man das Leuchten in ihren Augen erkennen – Anke Christ ist eine echte Vollblut-Anwältin mit viel Leidenschaft für das, was sie täglich beschäftigt.
In die beruflichen Fußstapfen des Vaters – selbst Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Arzthaftung – will Anke Christ schon seit ihrer Kindheit treten. Mit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 2002 verwirklicht sie schließlich diesen Traum. „Als Kind fand ich es toll, wenn mein Vater über seine Arbeit sprach“, erzählt die junge Anwältin. Von Anfang an ist sie vom Arzthaftungsrecht fasziniert: Denn hier werden nicht, wie in vielen anderen Bereichen, abstrakte juristische Probleme gewälzt – hier geht um den Menschen. Ihr Jura-Studium absolviert sie anfangs in Tübingen – doch insgeheim ist Freiburg die Stadt, für die ihr Herz schlägt, und so legt sie dort auch das erste Staatsexamen ab. Gern würde die angehende Anwältin für ihr Referendariat dort bleiben, aber in Stuttgart sind die Karrierechancen für sie einfach größer: Schweren Herzens bricht sie ihre Zelte in Freiburg ab und kehrt in ihre alte Heimat zurück.
„Ich habe nicht gern studiert“, gibt Anke Christ offen zu. „Da mir schon früh klar war, in welche Richtung ich gehen werde, empfand ich das Studium als viel zu breit gefächert und abstrakt.“ Umso begeisterter ist sie, als sie Praxisluft schnuppern kann: Gleich nach dem Referendariat steigt Anke Christ als frisch vereidigte Rechtsanwältin in die Kanzlei ihres Vaters ein.
Seite an Seite arbeitet sie seitdem als Partnerin in einem kleinen Team von drei auf Arzthaftungsrecht für Patienten spezialisierten Anwälten. Um die medizinischen Fragen ihrer Fälle einschätzen zu können, absolviert Anke Christ zwar kein zusätzliches Medizinstudium. Wissbegierig wie sie aber ist, zieht sie anfangs Fachliteratur zurate und arbeitet sich intensiv in die Themen ein. Mit der Praxis wächst die Erfahrung und schnell wird sie zur Spezialistin auf ihrem Gebiet. Zusätzlich greift die charmante Anwältin auf ein gut ausgebautes Netzwerk von Medizinern und Gutachtern zurück, die sie in die medizinischen Themen ihrer Fälle involviert. Deren medizinische Expertise ist aus Sicht von Anke Christ immer genauso wichtig wie die juristische Seite.
Mir war schon früh klar, in welche Richtung ich gehen werde.
Eines ist offensichtlich: Anke Christ geht es in ihrem Beruf um wesentlich mehr, als nur den Prozess zu gewinnen. Häufig bewegen sie die Fälle persönlich noch lange Zeit, nachdem sie schon abgeschlossen sind. Insbesondere, wenn sie nicht zugunsten ihrer Mandanten ausgehen und ein berechtigter Anspruch nicht durchgesetzt werden kann.
So, wie bei einem fünfjährigen Mädchen, das an Sichelzellen-Anämie litt und mit einem Schockzustand ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Hier wäre eine sofortige intensiv-medizinische Behandlung notwendig gewesen. In der Klinik gelang es dem Arzt jedoch nicht dem Kind eine Kanüle zu legen, um den Kreislauf zu stabilisieren. Erst nachdem es in eine größere Klinik gebracht wurde, konnte sie gelegt und das Mädchen versorgt werden. Leider viel zu spät. Denn durch den zu langen Sauerstoffmangel ist es zu einem schweren Hirnschaden gekommen. Das Kind ist nun Apalliker.
„Diesen Fall haben wir verloren, da der gerichtliche Sachverständige einen Behandlungsfehler mit der Begründung verneint hat, Sichelzellen-Anämie ist in Deutschland nicht so verbreitet, dass der diensthabende Arzt die dem Schockzustand zugrunde liegende Grunderkrankung hätte erkennen müssen.“ Selbst die von den Eltern des Kindes beauftragten Privatsachverständigen sind an diesem Fall verzweifelt. Schließlich ging es gar nicht darum, die Grunderkrankung zu kennen und zu behandeln, sondern die Notversorgung und damit die Stabilisierung des Kreislaufs zu gewährleisten – wie es bei einem Schockzustand üblich ist. Das Gericht hat sich jedoch der Auffassung des gerichtlichen Sachverständigen angeschlossen und die Klage abgewiesen
Auch das Schicksal einer jungen Frau, bei der nach Entnahme einer Gewebeprobe Brustkrebs diagnostiziert wurde, ging der Anwältin sehr nah. Nachdem die Ärzte der Patientin ein Viertel der Brust und die Lymphknoten entfernt hatten, sollte eine Chemotherapie folgen.
Im Medizinrecht werden nicht, wie in vielen anderen Bereichen, abstrakte juristische Probleme gewälzt – hier geht um den Menschen.
In der Zwischenzeit bereitete sie ihren Mann und ihre beiden kleinen Kinder auf einen möglichen negativen Ausgang der Erkrankung vor.
Das bei der Operation entnommene Gewebe ergab überraschenderweise keinen Krebsbefund. Schnell untersuchte man die damals entnommenen Proben genetisch mit dem Ergebnis, dass sie offensichtlich mit denen einer anderen Patientin verwechselt wurden. Rechtlich war der Fall vor allem interessant, weil das Gewebe in einer Klinik entnommen, jedoch im pathologischen Institut einer anderen Klinik untersucht wurde. Beide Häuser beschuldigten sich nun gegenseitig und schoben jegliche Verantwortung von sich. Bedauerlicherweise ist es Sache des Patienten nachzuweisen, wo die Verwechslung erfolgte.
„Aufgrund der Umstände stand für uns die Verantwortlichkeit des pathologischen Instituts für das Vertauschen der Proben fest. Auch das Gericht war dieser Ansicht und unterbreitete einen Vergleichsvorschlag, welcher jedoch seitens des Pathologen abgelehnt wurde. In dieser Situation erklärte sich jedoch die andere Klinik bereit, der Frau die vom Gericht vorgeschlagene Entschädigung zu zahlen. Auf Wunsch unserer Mandantin haben wir uns daraufhin außergerichtlich auf einen fünfstelligen Betrag geeinigt.“
Obwohl Anke Christ den Prozess gerne noch zu Ende geführt hätte, kann sie die Entscheidung ihrer Mandantin sehr gut nachvollziehen – war doch der Prozess vor allem in psychischer Hinsicht höchst belastend: Schließlich glaubte die Mandantin eine Zeit lang, unter einem Tumor zu leiden, der im schlimmsten Fall mit dem Tode geendet hätte.
Bis spät in den Abend brütet Anke Christ manchmal in der Kanzlei über ihren Fällen. Nicht nur, weil so viel zu tun ist. Auch, weil ihr die Arbeit unglaublich viel Spaß macht. Dennoch braucht selbst ein Workaholic wie sie einen Ausgleich, um den Kopf frei zu bekommen. Waren früher ferne Reiseziele wie Venezuela oder Kuba nach ihrem Geschmack, gilt für sie heute das Motto: Warum in die Ferne reisen, liegt das Schöne doch so nah. Deshalb findet man die Anwältin am Wochenende nahe heimischer Gefilde. Beispielsweise auf einer Wanderung zum Wilden Kaiser, um die grandiose Aussicht zu genießen. Ein Genussmensch ist Anke Christ allemal. Daher liegt ihr die italienische Lebensart sehr: Kochen mit Freunden, einen guten Wein dazu genießen und gute Gespräche jenseits ihres beruflichen Alltags zu führen – das ist für sie pure Entspannung.
Richter, die Feststellungen gerichtlicher Sachverständiger ungeprüft und ohne diese zu hinterfragen übernehmen.
Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?
Ein gut durchdachtes Patientenschutzgesetz.
Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift?
§522 ZPO, welcher es den Gerichten möglich gemacht hat, Berufung ohne mündliche Verhandlung und in einem durch den Betroffenen nicht anfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Auch wenn diese Möglichkeit nun auf Verfahren mit Streitwerten bis 20.000 Euro begrenzt wurde, führt diese Regelung gerade im Arzthaftungsrecht oftmals zu nicht vertretbaren Ergebnissen.