Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter

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Gesichertes Verfahren durch Finanzierung

Geht es Ihnen auch so? Trotz aussichtsreichem Masseanspruch in einem vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren scheitern oft Verfahrenseröffnung oder Anspruchsdurchsetzung?
 

Möglicher Grund dafür ist u. a. ein voraussichtlich erfolgloser oder auch zurückgewiesener PKH-Antrag. Eine weitere Ursache ist häufig die fehlende Bereitschaft der Gläubiger, die gerichtliche Durchsetzung zu finanzieren. Zudem stellt sich in massereichen Verfahren die Frage, inwieweit die Auslagerung vorhandener Prozessrisiken auf Dritte zum Erhalt der Insolvenzmasse möglich ist.
 

DIE LÖSUNG: Mit einer Prozessfinanzierung eröffnen Sie sicher Insolvenzverfahren und erhöhen die Quoten der Gläubiger.
 

SIE HABEN DAS VERFAHREN, WIR UNTERSTÜTZEN SIE FINANZIELL!

 

Finanzierung anfragen

Voraussetzungen für Insolvenzverwalter

Für die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs im Insolvenzrecht gilt:

  • Ab 50.000 € Mindeststreitwert
  • Erfolgsaussichten überwiegen
  • Gesicherte Bonität des Beklagten
  • Gerichtsstand ist Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar

Unser Leistungspaket

  • Juristische Zweitmeinung sowie Begleitung durch den gesamten Rechtsstreit
  • Soweit Bedarf: Empfehlung von Prozessanwälten

  Leistungen Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter 1

Vorgerichtliche Ermittlung von Ansprüchen


  Leistungen Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter 2

Kostenlose masseneutrale Anspruchsprüfung


  Leistungen Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter 3

Finanzierung aller geldwerten Ansprüche


  Leistungen Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter 4

Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Ihre Vorteile als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Eigenverwalter

  1. Gesicherte Verfahrenseröffnung
  2. Finanzielle Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung
  3. Sinnvolle Finanzierungsalternative zur PKH
  4. Quotenschutz in massereichen Verfahren
  5. Liquiditätssicherheit vorhandener Finanzmittel
  6. Rechtliche Absicherung bei gewerblicher Prozessfinanzierung

Diese Ansprüche finanzieren wir

Alle geldwerten Ansprüche des Gemeinschuldners im Insolvenzrecht, wie bspw.:

  • Anfechtungsansprüche
  • Eigenkapitalersatzansprüche
  • Organhaftungsansprüche
  • Haftungsansprüche gegen Gesellschafter
  • Ansprüche auf (erneute) Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
  • Schadensersatzklagen
  • Rückübertragungen von Grundstücken/Gesellschaftsanteilen etc.
  • Sonstige Zahlungsansprüche

Ablauf für Insolvenzverwalter


  Prozessfinanzierung Ziffer 1
Vorprüfung und Anfrage


  Ablauf Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter Schritt 1

  
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf mit:

  1. schriftlicher Darstellung des Falles,
  2. aussagekräftigen Unterlagen zur Bewertung des Falles,
  3. persönlicher Einschätzung der Chancen und Risiken.

 

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  Prozessfinanzierung Ziffer 2
Kostenfreie Finanzierungsprüfung


  Ablauf Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter Schritt 2

Ihre eingereichten Unterlagen durchlaufen den internen Risikofilter unserer Juristen.

  • Ihr Fall wird dabei auf Finanzierbarkeit geprüft.
  • Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine erste Rückmeldung.

  
Sie haben zwischenzeitlich Fragen oder möchten Unterlagen nachreichen?

 

Nachricht senden


  Prozessfinanzierung Ziffer 3
Der Weg bis zum Vertrag


  Ablauf Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter Schritt 3

  1. Unsere Juristen messen der Klage deutlich überwiegende Erfolgsaussichten bei.
  2. Ihr Anwalt des Verfahrens erhält den Finanzierungsvertrag im Entwurf.
  3. Sie unterzeichnen das zum Tragen kommende Vertragswerk und senden es an uns zurück.
  4. Gegebenenfalls veranlassen wir eine zweite intensive und kostenlose Prüfung Ihrer Klage.
  5. Bestätigen sich die Erfolgschancen weiterhin, erhalten Sie unsere bindende Zusage zur Prozessfinanzierung.

 

Mustervertrag


  Prozessfinanzierung Ziffer 4
Durch den Prozess „Seite an Seite“


  Ablauf Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter Schritt 4

Mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Erfolg!

  • Der von Ihnen beauftragte Prozessanwalt ist "Herr des Verfahrens" und für Sie erster Ansprechpartner.
  • Während des gesamten Prozesses sind wir mit Ihrem Anwalt im regelmäßigen Austausch und involvieren Sie in die Kommunikation.
  • Ihrem Anwalt und Ihnen stehen wir mit unserer juristischen Expertise stets zur Seite.

 

Ihre Ansprechpartner


  Prozessfinanzierung Ziffer 5
Risikolos bis zum Schluss


  Ablauf Prozessfinanzierung für Insolvenzverwalter Schritt 5

Das Verfahren ist beendet und was nun?

  • Ihr Anwalt erhält die Abrechnung über entstandene Kosten und Erträge und sendet diese an Sie weiter.
  • Ihr Anwalt oder Sie verteilen die Erlöse gemäß den Vereinbarungen im Prozessfinanzierungsvertrag.
  • Weigert sich der Gegner zu zahlen, tragen wir die Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Bei einer Niederlage erstatten wir – soweit notwendig und vereinbart – die Kosten der Gegenseite.

 

Muster Endabrechnung

Unsere Juristen im Insolvenzrecht

Bei der Durchsetzung Ihrer Insolvenzverfahren unterstützen Sie Juristen mit langjähriger Erfahrung.


  Portrait von Dr. Dirk Böttger, Rechtsanwalt, Leiter Prozessfinanzierung

Dr. Dirk Böttger

Leiter Prozessfinanzierung


  Portrait von Wilhelm Heutz, Rechtsanwalt, Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Wilhelm Heutz

Insolvenzrecht · Versicherungsrecht


  Portrait von Philipp Huss, Rechtsanwalt, Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Philipp Huss

Insolvenzrecht


  Portrait von Raik Nordhausen, Rechtsanwalt, Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Raik Nordhausen

Insolvenzrecht

Forderungsmanagement für Insolvenzverwalter

Wussten Sie, dass wir Insolvenzverwalter auch im Mengeninkasso unterstützen?

Praktische Hinweise zur laufenden Finanzierung

Auf einen Blick für Sie zusammengefasst – die wichtigsten Abläufe nach Vertragsschluss:

  • Informationsaustausch während des Verfahrens,
  • Entscheidungsfindung bei Prozesshandlungen,
  • Rechnungsstellung Ihrer Kostennote,
  • Abwicklung von Zahlungen,
  • Abrechnung nach Beendigung des Gerichtsverfahrens.

Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch

Erlangen Sie mehr Handlungsspielraum zur Eröffnung von Insolvenzverfahren und Massegenerierung! 

 

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