Wenn der Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Klageverfahren einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil) gegen den  Schuldner erwirkt hat, dann kann er seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen und dafür den Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Pfändung beantragen.

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