Mediation ist „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“, § 1 Abs. 1 MediationsG.
Kernelement und wesentliches Charakteristikum eines Mediationsverfahrens ist die Einbindung eines neutralen Dritten in Form des Mediators, der die Parteien „durch die Mediation“ führt. Der Mediator ist allparteilich und nicht entscheidungsbefugt.