Inkassoregulierung vom 1.10.2021
Auswirkungen und Inhalte des neuen Inkassorechts.
Unser Vorstand berichtet
Zum 1. Oktober 2021 sind die Vorgaben der neuen Inkassoregulierung in Kraft getreten. Diese bedeuten zum Teil massive Einschränkungen für die Inkassodienstleister in Deutschland. Der Gesetzgeber bezweckt mit den neuen Regelungen v. a. eine Kostensenkung für Verbraucher.
Die Inhalte des „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ (BGBl. I 20, 3320) auf einen Blick:
- Senkung der Inkassokosten für Verbraucher durch Anpassung des Gebührensatzes abhängig von Bearbeitungsaufwand
- Neue gesonderte Gebührenstufe für Kleinstforderungen bis zu 50 EUR
- Senkung der Einigungsgebühr, die für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen gelten
- Gleichstellung der Inkassodienstleister mit den Rechtsanwälten bei Geltendmachung von Kosten im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahren
- Höhere Transparenz für den Verbraucher zu Folgen bei Nichtzahlung
- Erweiterte Informationspflichten gegenüber Verbraucher (Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, umfangreiche Information zum Auftraggeber)
Keine Nachteile für unsere Kunden
Die Inkassoregulierung machte es notwendig, unsere Workflows und Abrechnungssysteme umfangreich zu überarbeiten und den neuen Regelungen anzupassen. Erfolgreich haben wir es geschafft, die notwendigen technischen Änderungen zum 1. Oktober 2021 in unseren Systemen zu integrieren.
Die gute Nachricht für unsere Auftraggeber: Es bleibt für sie alles wie gehabt. Denn die Regulierung wird sich für unsere Auftraggeber nicht bemerkbar auswirken. Die Kostenersparnis der Verbraucher tragen wir als deren Inkassodienstleister. Hierbei kommt uns u. a. zugute, dass wir bisher schon zurückhaltend in der Weiterverrechnung der Kosten gehandelt haben.