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  Portrait von Prof. Friedrich-Karl Scholtissek, Rechtsanwalt für Architekten- und Ingenieurrecht, LEGAL IMAGE

Prof. Friedrich-Karl Scholtissek

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete: Architekten- und Ingenieurrecht
Scholtissek : Krause-Allenstein
Schlüterstraße 6
20146 Hamburg
040 44140930

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Vita

ZUR PERSON

Friedrich-Karl Scholtissek wird 1960 in Hamburg geboren.

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Lausanne, Genf und Köln.

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1991

Zulassung zur Anwaltschaft

Selbstständige Tätigkeit im Architekten- und Ingenieur sowie Baurecht 

Gründung der Kanzlei Scholtissek Rechtsanwälte

2004

Ausbildung zum Anwaltsmediator

Vertrauensanwalt Bund Deutscher Architekten

2008

Umfirmierung der Kanzlei Scholtissek Rechtsanwälte in 

Kanzlei Scholtissek Krause Allenstein

Zahlreiche Veröffentlichungen, Mitgliedschaften und Dozententätigkeiten 

Lehrbeauftragter an der Hafencity Universität Hamburg für Bau- und Architektenrecht & Recht der Ingenieure

 

 

Portrait

Kurz nachdem wir uns auf den beiden Besucherstühlen des Hamburger Rechtsanwalts Friedrich-Karl Scholtissek zum LEGAL IMAGE Interview niedergelassen haben, stellen nicht wir die Fragen, sondern er. Was uns nicht weiter stört, schließlich stellt er die richtigen: „Wollen wir nach dem Interview bei Steffen Henssler zu Mittag essen? Er macht das beste Sushi der Stadt, das müssen Sie einfach probiert haben!“ Dies ist ein frühes, jedoch untrügerisches Zeichen dafür, als welchen Menschen wir den Endvierziger, in dessen Gesicht sich kaum eine Falte verirrt hat, im Laufe des Tages kennenlernen werden: als einen, der die schönen Dinge des Lebens liebt – und sie auch zu genießen weiß.

Traumberuf Rechtsanwalt?

„Ursprünglich wollte ich in den Journalismus gehen“, erinnert sich Friedrich-Karl Scholtissek. Nach reiflicher Überlegung fällt die Entscheidung schließlich doch auf ein Studium, mit dem man „die breitesten Möglichkeiten hat“. So sei ihm „die Juristerei in den Schoß gefallen.“ Doch noch während des Studiums in Hamburg, Lausanne, Genf und Köln überlegt er, ob er nicht nach dem ersten Staatsexamen abbrechen soll. Schließlich ist er schon während der Referendarzeit in Köln – mit Zwischenstation in Brühl, wo er erste, zarte Bande zum Baurecht knüpft – für Gruner und Jahr, insbesondere für die Magazine Impulse und Capital, tätig. Schließlich verwirft er jedoch die Überlegungen und beendet sein Studium mit dem zweiten Staatsexamen.

Gut gebrüllt, Löwe.

Als das beste Sternzeichen schlechthin bezeichnet Friedrich-Karl Scholtissek das des Löwen. Er selbst könnte als Prototyp dieses Sternzeichens durchgehen – der Anwalt strotzt nur so vor Dynamik und Energie. Kein Wunder, dass Herr Scholtissek in seiner beruflichen Laufbahn vor allem eines nie wollte: ein Angestellter sein. So gründet er, nach einigen Jahren der beruflichen Findung in Hamburg, in denen das Bau- und Architektenrecht für ihn immer im Vordergrund stand, mit seinem Partner Dr. Florian Krause-Allenstein die Kanzlei Scholtissek Rechtsanwälte in Hamburg.

Zum Vertrauensanwalt berufen.

Als der Bund Deutscher Architekten eines Tages beschließt, auch in Hamburg müsse ein adäquater Vertreter sitzen, beginnt die Suche nach einem Kandidaten, der die besten Referenzen, das beste Know-how und natürlich auch die beste soziale Kompetenz vorweisen kann. Und wer wäre besser dazu geeignet als Scholtissek, der sich seit vielen Jahren erfolgreich und ausschließlich mit dem Bau- und Architektenrecht beschäftigt? Das sieht auch der Bund Deutscher Architekten so und nimmt Friedrich-Karl Scholtissek in die Riege seiner Vertrauensanwälte auf. Eine besondere Auszeichnung, denn: „Als Vertrauensanwalt kann man sich nicht bewerben, man wird berufen – und das ist gut so.“

Meist ist es für den Architekten ratsam, nicht konfrontativ, sondern mit kooperierenden Ansätzen auf den Gegner zuzugehen.

Was lange währt, wird endlich gut. 

Kommt man auf typische Fälle und im speziellen auf die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu sprechen, merkt man sogleich, dass dieses Thema Rechtsanwalt Scholtissek besonders am Herzen liegt. Er berichtet von einem Bauprojekt auf Sylt, im Zuge dessen eines der ältesten friesischen Häuser luxuriös zur Sommerfrische-Residenz umgebaut wird. Die Vertragsgestaltung mit dem Architekten verläuft eher nonchalant, schließlich spricht man nicht gern über Geld. Lediglich eine Vereinbarung über ein vorläufiges Honorar auf Basis der vor Baubeginn zu erwartenden Kosten wird zwischen Bauherrn und Architekten getroffen. Während des Projektes läuft alles soweit gut - nur nach Fertigstellung wird der „Bauherrenkredit“ gezogen: rund 50.000 Euro macht der Bauherr wegen angeblicher Planungs-, Bauüberwachungsfehler und Bauzeit- und Kostenüberschreitung gegen den Archtekten geltend. Hilfesuchend wendet sich der Architekt an Scholtissek – und siehe da: Bei richtiger Berechnung nach den Mindestsätzen der HOAI ergibt sich eine Forderung, die 180.000 Euro über der bisher geforderten Summe von 50.000 Euro liegt. 



Der Rechtsanwalt versucht, den Bauherrn zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen, doch der Bauherr beginnt die absurdesten Mängel geltend zu machen: Von der abbröckelnden Farbe am Schornstein bis hin zum „ästhetischen Schadenersatz“, der durch die minimale Erhöhung des Nebengebäudes, zur Unterbringung eines Doppelparkers, entstanden sein soll und nun laut Bauherrn das gesamte „Ensemble“ verschandelt.

Eine frische Artischocke in die Mitte eines erwärmten Tellers gesetzt, ein Schuss Olivenöl und etwas frisch gehobelten Parmesan - ein Hochgenuss.

Sechseinhalb Jahre und drei Richter später geht der Honoraranspruch schließlich in voller Höhe - zugunsten des Architekten - durch.

Der Vertrag als lebendes Element.

Meist ist es für Architekten ratsam, betont Scholtissek, nicht konfrontativ, sondern mit kooperierenden und den Konflikt vermeidenden Ansätzen auf den Gegner zuzugehen. Dazu ist ein gutes Verhältnis zum Auftraggeber von Vorteil – ein Umstand, der durch rechtliche Begleitung des Architekten bei der Vertragsgestaltung und auch während der Bauphase unterstützt werden kann. „Ein Vertrag ist einfach nicht statisch, er ist ein lebendes Element“, gibt Rechtsanwalt Scholtissek zu bedenken. Und ein Architekt, der möglichst viele Eventualitäten schon vor Baubeginn berücksichtigen möchte, hinterlässt schlussendlich beim professionellen Bauherrn ein gutes Bild - und bringt sich auf dessen Augenhöhe. Kommt es schließlich doch zu Konflikten, können diese leichter, beispielsweise auch in Form einer Mediation, außergerichtlich beigelegt werden, was Scholtissek, der auch Mediator ist, immer nachdrücklich anrät. Ist doch der gerichtlich ausgetragene Streit für ihn immer ultima ratio.

Sylt, Sylt nur du allein.

So würde der Titel eines Liedes lauten, würde Friedrich-Karl Scholtissek seiner Liebe zur deutschen Insel in Rudolf-Sieczynski-Manier Luft machen. Denn für den Privatmenschen Friedrich-Karl Scholtissek ist Sylt mehr als nur ein Ort, an dem er mit seiner Familie die Sommerfrische verbringt, aber auch sonst über das Jahr immer wieder zurückkehrt, um die tosende Brandung aufzunehmen und sich zu erden. Vielmehr ist die Insel für ihn ein Lebensgefühl. Beispielsweise, wenn er in die Bücherei eines „zauberhaften, miteinander alt gewordenen Ehepaares“ in Keitum geht, um „einfach nur über Literatur zu reden“ – über Dostojewski beispie lsweise, Tolstoi, Hemingway oder Philip Roth.

Eine weitere Leidenschaft des Rechtsanwalts gilt dem Genuss, intensiv und gerne beschäftigt sich der „Slow Food“- Anhänger mit dem Kochen. Dann zeigt er seinen Kindern, dass es etwas anderes gibt als Nudeln mit Soße: „Eine frische Artischocke, in einer selbstgemachten Brühe mit einer Pellkartoffel gekocht, in die Mitte eines erwärmten Tellers gesetzt, mit einem Schuss Olivenöl und etwas frisch gehobelten Parmesan“ – für Friedrich-Karl Scholtissek gibt es nichts Besseres. Außer vielleicht die Erweiterung dieses Ensembles durch ein Glas köstlichen Juliusspital Weißburgunder.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Langwierige selbstständige Beweisverfahren und die häufig nicht beachtete Beschleunigungsmaxime. Mangelnde Akzeptanz alternativer außergerichtlicher Verfahren.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Ein modifiziertes Werkvertragsrecht mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Ausfertigung der Architekten- und Ingenieursleistungen.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

1. Art. 10 MRVG, §8 (=Koppelungsverbot)



2. § 7 Abs. 1 HOAI (und hier das Merkmal "bei Auftragserteilung")

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