1. Staatsexamen in Freiburg
2. Staatsexamen in Freiburg
Anwaltssozietät Fahr Gross Indetzki
Rechtsanwalt Indetzki staunt nicht schlecht, als wir ihm den Ort zeigen, an dem sein LEGAL IMAGE Fotoshooting stattfinden wird: ein Schrottplatz. Doch lange währt seine anfängliche Irritation nicht – schnell hat er sich mit der staubigen Situation arrangiert und findet Gefallen an dem ungewöhnlichen Ort. Sichtlich amüsiert wirft er sich vor den ausrangierten Containern in Pose. Für Kontrast ist gesorgt – mit dem Ort des Interviews: Im Hotel Schlossgarten, Salon Nummer fünf, lassen wir uns an einem großen, auf Hochglanz polierten Tisch zum Interview nieder.
Als wir Joachim Indetzki fragen, ob er schon immer Anwalt werden wollte, schüttelt er beherzt den Kopf: „Nein, eigentlich wollte ich immer Journalist werden!“ Doch sein Geschichtslehrer erkennt in ihm ein Talent zum strukturierten und zielgerichteten Denken und so beschließt er, es mit dem Studium der Rechtswissenschaften zu versuchen. Und siehe da: Bis heute hat Indetzki nie bereut, damals auf seinen Lehrer gehört zu haben. Das Studium startet er in Freiburg – empfindet es jedoch als sehr theoretisch, fernab von jeglicher Praxis. Dennoch wächst der angehende Rechtsanwalt mehr und mehr in die Thematik und das juristische Denken hinein. „Eigentlich verhält es sich mit der Juristerei ähnlich wie mit dem Spiel Schach: Man muss sein Ziel kennen und wissen, wie man es erreicht, immer einen Schritt vorausdenken, überlegen, was der Gegner als nächstes tun wird und wie man ihm argumentativ begegnen kann“, erklärt der Anwalt sein Verständnis der juristischen Denke.
Ich spiele für mein Leben gerne Fußball.
1991 absolviert Joachim Indetzki in Freiburg sein erstes Staatsexamen und startet ins Referendariat: Erst verschlägt es ihn nach Offenburg und anschließend nach Brüssel in eine international tätige Kanzlei sowie die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung. Die multikulturelle Stadt begeistert Indetzki und so beschließt er – nach der Referendariatszeit – noch sechs Monate in der Großstadt zu verweilen, ehe er schließlich das zweite Staatsexamen in Freiburg absolviert. Dort steigt Indetzki in eine kleinere Kanzlei ein, wo er seine „Lehrjahre“ – insgesamt sechs – verbringt. Anfang 2000 wechselt er in seine Heimatstadt Offenburg in die Kanzlei Fahr,Groß,Indetzki mit insgesamt sechs Anwälten – allesamt spezialisiert: Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Mietrecht und natürlich Medizinrecht. Joachim Indetzki selbst betreut Fälle aus dem Familienrecht und Medizinrecht – dabei liegt der Schwerpunkt, mit ungefähr 60 Prozent der Fälle, auf dem Familienrecht.
Wenn Joachim Indetzki einen Fall erzählen soll, der ihn besonders berührt hat, fällt ihm sofort dieser ein: Eines Tages kommt eine verzweifelte Mutter zu ihm in die Kanzlei. Sie erzählt von ihrem Kind – von Geburt an von schwersten Behinderungen gezeichnet – das all seine Lebensmonate angeschlossen an eine Beatmungsmaschine verbracht hat. Nach nur 15 Monaten verstarb es schließlich. In Indetzkis Kanzlei treibt die Mutter an diesem Tag vor allem die Frage: Wer ist verantwortlich für den frühen Tod ihres Kindes? War es einfach nur Schicksal oder ein Fehler des Teams im Krankenhaus? Rückblick: Während der Geburt klagt die Mutter über Schmerzen, teilt der Hebamme mit, dass sie einen Riss in der Gebärmutter vermutet – diese Vermutung sollte sich später als richtig herausstellen. Doch zu diesem Zeitpunkt nimmt die betreuende Hebamme die Mutter nicht ernst – mit fatalen Folgen. Später wird ein Gutachter außerdem herausfinden, dass während der Geburt das CTG – ein Gerät, das die Herztöne des Ungeborenen überwacht und aufzeichnet – nicht dauerhaft in Betrieb war. So kommt es zu einem Sauerstoffmangel des Kindes, der viel zu spät erkannt wird. Rechtsanwalt Indetzki übernimmt den Fall und baut auf dem ausgeschalteten CTG seine Argumentation auf, will den Zusammenhang zwischen dem inaktiven Gerät und der Behinderung des Kindes herstellen. Schließlich ist er sicher, dass ein aktives Gerät den Sauerstoffmangel des Kindes schneller erkannt hätte. Doch das Gericht ist anderer Meinung: Selbst ein eingeschaltetes CTG Gerät hätte den schicksalshaften Verlauf der Geburt nicht geändert. Ein auf den ersten Blick unverständliches Urteil, aber Joachim Indetzki klärt auf: „Was viele Mandanten nicht wissen, ist, dass ein Arzt keine Heilung schuldet, sondern nur eine kunstgerechte Behandlung – deshalb ist die Nichtheilung per se kein Behandlungsfehler – sondern eben manchmal einfach ein schicksalhafter Verlauf.
„Wussten Sie, dass eine durchschnittliche Ehe ein Haltbarkeitsdatum von sieben Jahren hat?“ plaudert Rechtsanwalt Indetzki aus seinem Nähkästchen. Wie der Rechtsanwalt auf dieses Ablaufdatum kommt? Durch seine Erfahrung. Schließlich haben die meisten Fälle, die auf seinem Schreibtisch landen, einen ähnlichen Hintergrund: Man hat vor ca. sieben Jahren geheiratet, Kinder zwischen drei und fünf Jahren und in ein Eigenheim investiert. Was oft folgt, sind finanzielle Sorgen, weil man sich bei der Finanzierung übernommen hat – und so lassen auch emotionale Probleme nicht lange auf sich warten. Schließlich kommt es oft zur Trennung – und damit Scheidung. „Die Gründe, warum eine Ehe auseinandergeht, spielen aber schlussendlich keine Rolle – nur in extremen Fällen, beispielsweise wenn die Frau ihren Mann jahrelang betrügt und dann Unterhalt will“, erklärt der Anwalt. In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Nach einem Jahr gilt die Ehe als zerrüttet – hier müssen noch beide dem Scheidungsantrag zustimmen – nach drei Jahren gilt sie als unwiderruflich zerrüttet. Meist bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Fürsorge – in sehr seltenen Fällen, wie Drogenmissbrauch oder ähnlichem, wird nur einem Elternteil das Sorgerecht zugesprochen. Einen Tipp möchte Rechtsanwalt Indetzki zukünftigen Ehepartnern mit auf den Weg geben: Immer einen Ehevertrag abschließen. „Vertrauen hin, Vertrauen her: Ein Vertrag, der geschlossen wird, wenn beide emotional gefestigt sind, hilft im Ernstfall, die ohnehin sehr belastende Scheidung schneller über die Bühne zu bringen – auch wenn es im ersten Moment unromantisch erscheint.“
Eigentlich wollte ich immer Journalist werden.
„Ich spiele sehr gerne Fußball“, sprudelt es aus Joachim Indetzki heraus, als die Frage nach seinen Hobbys gestellt wird. Das ganze Jahr jagt er deshalb jeden Montag dem runden Leder hinterher – im Angriff, versteht sich. Aber auch in der passiven Rolle gefällt sich Joachim Indetzki, wenn es um Fußball geht: An Wochenenden kann man ihn deshalb relativ oft auf Fußballplätzen antreffen – schließlich sponsert seine Kanzlei im kleinen Stil auch zwei Sportclubs: den Oberliga-Verein Kehler FV und den SC Offenburg. Aber auch für Livemusik hat der Rechtsanwalt ein Faible: Allein in den letzten vier Wochen vor dem LEGAL IMAGE Interview war er auf sieben Konzerten. Dabei spielt die Musikrichtung keine große Rolle – Joachim Indetzki ist da nicht festgelegt: Lenny Kravitz, John Cale, Patti Smith, David Knopfler sind nur einige der Künstler, die er zuletzt gehört hat. Wie ein Tag aussehen müsste, damit er in den Augen von Joachim Indetzki perfekt ist? Morgens mit dem TGV von Straßburg nach Paris fahren, nach etwas mehr als zwei Stunden direkt am Gare de l’Est aussteigen und nichts tun, außer durch die Großstadt zu bummeln, Café au lait zu schlürfen und einfach nur die französische Lebensart genießen. Klingt verlockend, findet die LEGAL IMAGE Redaktion und wünscht Rechtsanwalt Indetzki „Bon voyage!“.
Die für den Mandanten nicht mehr hinnehmbare - und vom Rechtsanwalt nicht mehr zu vermittelnde - lange Verfahrensdauer in Medizinschadensfällen.
Ein Gesetz zur Beschleunigung von Medizinschadensfällen.
Nicht die unsinnigste, aber die lustigste hat das „verrückte“ Grenzzeichen zum Inhalt: § 919 Abs.1 BGB (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.