Anwaltssuche

LEGAL IMAGE


  Portrait von Dr. Rolf Leithaus, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Rolf Leithaus

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete: Bank- und Kapitalmarktrecht · Gesellschaftsrecht · Insolvenzrecht
CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1, Im Zollhafen 18
50678 Köln
0221 7716234

Visitenkarte laden (VCF)

Vita

ZUR PERSON

Rolf Leithaus wird 1965 in Köln geboren.

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften in Köln

1995

Zweites Staatsexamen

1994 bis 1997

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität zu Köln

1999

Promotion

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1998

Zulassung als Rechtsanwalt 

Beginn der Anwaltstätigkeit bei Gurland & Streich und bei CBH, beide Köln.

Seit 2001

Als Anwalt im heutigen Kölner Büro von CMS Hasche Sigle tätig 

(bis 2001 Gaedertz, 2001 bis 2004 Norton Rose Vieregge)

Seit 2005

Partner

Mitgliedschaften

  • Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen, Köln 
  • Deutscher Anwaltverein 
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein 
  • Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung 
  • Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht, Verlag C.H.Beck.

Portrait

Von all den interessanten Bauten in Köln gehören die drei Kranhäuser unmittelbar am Rheinufer sicherlich zu den spektakulärsten. Kühn schwingt sich der horizontale Gebäudekomplex vom 10. Stockwerk an dem Ausleger eines Krans gleich in die Luft. Die vollständig verglasten Fassaden geben den wuchtigen Baukörpern eine gewisse Leichtigkeit, als Ensemble präsentieren sie sich als kompakte Einheit. Kein Wunder, dass sich hier die feinen Adressen der Kölner Geschäftswelt ihren Bürobedarf gesichert haben. Unter ihnen auch eine der großen deutschen Sozietäten, nämlich CMS Hasche Sigle. 

Hier, in einem der oberen Stockwerke mit einer herrlichen Aussicht über den Flusslauf und die Stadt, steht der Schreibtisch von Rolf Leithaus. Er ist, nachdem wir uns zu dem Gespräch mit ihm etwas verspätet haben, unter Zeitdruck: „Ich muss spätestens um 11.55 Uhr im Auto sitzen, sonst erwische ich meinen Zug nach Frankfurt nicht mehr.“ Dass es sich hier nicht um eine Attitüde handelt, wird im weiteren Verlauf der Unterredung deutlich: Es bedarf schon eines straffen Zeitmanagements, um das Pensum zu schaffen, das Leithaus sich vorgegeben hat. 

Seine Domäne im Hause CMS ist das Insolvenzrecht. Schon früh stellte sich diese berufliche Ausrichtung heraus. Seine Dissertation in den Jahren 1996/97, die er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Köln absolvierte, deutete in diese Richtung, da es sich um ein gesellschaftsrechtliches Thema handelte mit dem Titel: Der Erwerb eigener Aktien in Deutschland und in den Niederlanden. Dies verdeutlicht schon einmal, dass das Nachbarland in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle im bisherigen Leben des Rolf Leithaus gespielt hat. Verheiratet mit einer Niederländerin hatte er als Wahlstation während seiner Referendarzeit Amsterdam erkoren; dort lernte er außer fließend Holländisch auch die Besonderheiten der niederländischen Lebensart besser kennen. Und heute gilt er in der Sozietät als der Spezialist, wenn es um grenzüberschreitende Insolvenzfragen in Richtung Niederlande geht.

Ich muss spätestens um 11.55 Uhr im Auto sitzen, sonst erwische ich meinen Zug nach Frankfurt nicht mehr.

Zunächst aber erwarb er sich die ersten Sporen bei einem Konkursverwalter in Köln, eine sehr wichtige Lehrzeit, wie er betont. Hier erreichte ihn auch das Angebot, die Schriftleitung und die Herausgeberschaft der damals noch jungen „Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung“ zu übernehmen. Bei dieser Publikation befindet sich Leithaus in bester Gesellschaft, denn zu den Herausgebern gehören so klangvolle Namen wie Wilhelm Uhlenbruck oder Jobst Wellensiek. Seine Aufgabe ist es im Wesentlichen, die Beiträge auf ihre inhaltliche Stichhaltigkeit zu prüfen, selbst Themen anzuregen oder auch zu verfassen. 

Im Jahr 2001 wechselte er dann ins Kölner Büro von CMS Hasche Sigle, wobei freilich der Name der Sozietät sich über die Jahre hinweg wegen gesellschaftsrechtlicher Veränderungen einige Male änderte. Vier Jahre später wurde Leithaus dann Partner; heute ist er einer von etwa 30 Anwälten in Deutschland, die für CMS mit dem Insolvenzrecht befasst sind. Und, wie gesagt, wann immer die Niederlande ins Spiel kommen, landen die Fälle auf seinem Schreibtisch. Beispielsweise folgender: Eine holländische Muttergesellschaft verfügt über eine deutsche Tochter, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Mit im Boot ist eine holländische Bank, die über Sicherheiten verfügt. Bei der Frage, wie sie diese Forderungen geltend machen kann, steht ihr dann Leithaus zur Seite. Wie überhaupt die Beratung niederländischer Banken schon lange bevor ein Insolvenzfall eintritt, eines seiner Spezialgebiete ist. 

So ähnlich ist es auch hierzulande: Das Kind muss beileibe noch nicht in den Brunnen gefallen sein, wenn Leithaus eingreift. Eine wichtige Tätigkeit in seinem Aufgabenspektrum ist es, „ein Unternehmen in der Krise und durch die Krise hindurch zu begleiten“, wie er es ausdrückt. Aber auch auf der anderen Seite des Tisches gibt es zu tun, nämlich bei der Vertretung von Gläubigern. Von den derzeit prominenten Insolvenzfällen ist er unter anderem bei Arcandor und Qimonda auf diesem Gebiet tätig. Zu erheblichen Synergieeffekten kommt es dabei mitunter in der Sozietät, wenn nämlich einer der Kollegen bei CMS zum Insolvenzverwalter bestellt wird. Dann nämlich kann er auf die fachkundige Unterstützung im eigenen Haus rechnen und zum Beispiel Leithaus mit entsprechenden Aufgaben im Rahmen der Insolvenzabwicklung betrauen. 

Vor welche Probleme er sich mitunter gestellt sieht, erläutert Rolf Leithaus an einem Fall, der ihn zeitweise rund um die Uhr beschäftigt hat. Es handelte sich dabei um ein größeres Unternehmer der Autozuliefer-Branche mit etwa 2000 Arbeitnehmern, das in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und schließlich vor der Insolvenz stand. Die Besonderheit des Falles waren die zahlreichen Produktionsstandorte in ganz Europa und sogar in Asien: Eine Fortführung unter ein und demselben Insolvenzverwalter für alle Gesellschaften ist praktisch nur möglich, wenn für sämtliche Betriebe gleichzeitig Insolvenz bei einem Gericht angemeldet wird.

Nach der europäischen Insolvenzverordnung wird nämlich die Einleitung des Insolvenzverfahrens in einem Land europaweit anerkannt. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, bedurfte es nach Leithaus „eines Masterplans, für dessen Ausarbeitung nur drei Tage Zeit zur Verfügung standen.“ Mit wenigen hoch motivierten Zuarbeitern schaffte es Leithaus dann über ein Wochenende: Am einem Montagmorgen waren 23 Insolvenzanträge für sämtliche Betriebszweige ausgearbeitet und wurden auf einen Schlag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Jahrelang spielt Leithaus für Poseidon Köln in der Wasserball-Bundesliga, gehörte gar der Jugend-Nationalmannschaft an.

Nun, nicht alle Fälle bedürfen einer solch ausgeklügelten Dramaturgie. Häufig geht es um viel schlichtere Angelegenheiten, die jedoch für die Betroffenen mitunter von großer finanzieller Bedeutung sind. Nehmen wir einen Falltypus aus dem Leben des Rolf Leithaus, wo es um die Beratung von Gläubigern geht. Und hier wiederum spielt die Frage des Eigentumsvorbehalts im Insolvenzverfahren eine große Rolle. Es gibt nämlich nur allzu oft Streit darüber, ob dieser Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart worden ist. Wichtig ist beispielsweise, sich im Insolvenzfall unverzüglich mit einem Schreiben an den Verwalter zu wenden und Eigentumsvorbehalt sowie sonstige Sicherungsrechte auch geltend zu machen. Denn erst nach einer solchen Bekundung tritt auch der Sicherungsfall ein, das heißt, der Erlös von allem, was danach verkauft wird, gehört dem jeweiligen Lieferanten. 

Er ist nicht der gestresste Manager, der von sich sagt, er habe eine Sieben-Tage-Woche. Nein, Rolf Leithaus wirkt dabei so entspannt, wie wenn er gerade von einem längeren Urlaub spräche. Dabei sind die Tage rar, an denen er mit seiner Frau und den drei Kindern mal verreisen kann, am liebsten nach Südfrankreich, in die Gegend von Bordeaux, wo sich Meer, Natur und Stadt in unmittelbarer Nähe zueinander genießen lassen. Denn schließlich ist er - neben seiner beruflichen Inanspruchnahme - auch noch im Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen ebenso Mitglied wie in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltsverein. 

Was er sich jedoch nur ungern nehmen lässt,ist seine sportliche Betätigung, die er von Jugend an gepflegt hat: das Wasserballspielen. Für ihn war das immer mehr als nur eine angenehme Freizeitbeschäftigung. Früher, so in den Achtzigerjahren, war er in dieser Disziplin Leistungssportler. Im Team von Poseidon Köln hat er jahrelang in der Bundesliga gespielt, in seinen jungen Jahren gehörte er gar der Jugend-Nationalmannschaft an. Dem Wasserball ist er bis heute treu geblieben: Mit seinen früheren Teamkollegen spielt er nach wie vor in der Mannschaft, allerdings einige Etagen tiefer, in der Oberliga, und ist inzwischen sogar Vereinsvorstand. Gibt es etwas, was er noch gerne erreichen würde? Beruflich nein, sagt Leithaus, denn das, was er macht, möchte er nicht missen. Aber einen geheimen Wunsch hätte er schon: Er würde gerne die Kunst des Bierbrauens erlernen, am liebsten in einem Trappistenkloster, wo es ein Schweigegelübde gibt, wo man also in sich gehen kann. So, wie es freilich aussieht, wird daraus so schnell nichts werden.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

In rechtlicher Hinsicht schlecht vorbereitete Richter. Leider kommt dies in der Prozesspraxis bei allgemeinen Zivilkammern, teilweise sogar auch in zweiter Instanz, besonders bei Spezialsachverhalten wie dem Insolvenzanfechtungsrecht regelmäßig vor. Eine richtige Spezialisierung findet man in vielen Fällen erst beim BGH.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Auch wenn ich zugebe, dass ich von Steuern keine Ahnung habe: Ich sehne mich nach einfachen Steuergesetzen, die auch denjenigen einen Anreiz gibt, freudig Steuern zu zahlen, die dies derzeit lieber vermeiden. Mir schwebt eine progressionslose Einkommensteuer, Körperschaftssteuer sowie eine Umsatzsteuer von jeweils einheitlich 20 % vor.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung, die sich aus dem Zusammenspiel von § 15a und § 19 InsO ergibt, während dies bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO angeblich nicht der Fall ist. Unsinnig ist dies, weil bei drohender Zahlungsunfähigkeit und dem Erfordernis der Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten immer auch eine Überschuldung eintritt. Ergo: § 19 InsO sollte ersatzlos gestrichen werden.

Wir sind Mitglied / Partner:
Kontakt
Downloads
Häufige Fragen
Glossar