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  Portrait von Dr. Florian Niermeier, Rechtsanwalt für Prozessrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Florian Niermeier

Rechtsgebiete: Prozessrecht
Noerr LLP
Brienner Straße 28
80333 München
0049 89 28628 571

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Vita

ZUR PERSON

Geboren am 18.02.1976 in München; 

aufgewachsen in Aying bei München

AUSBILDUNG

Abitur in München (1995)

Zivildienst in einem städtischen Krankenhaus

STUDIUM

1996 – 2000

Jurastudium an der Ludwig-Maximilians Universität München

2001 – 2003

Referendariat

2003

Zweites Juristisches Staatsexamen in München

April 2004

Zulassung als Rechtsanwalt

2003 – 2007

Promotion zum Dr. jur. an der Universität Augsburg

Thema: Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB

BERUFLICHER WERDEGANG

2004 – 2007

Anwalt bei CMS Hasche Sigle (München); davon 3 Monate im Hamburger Büro

2007 – 2009

Anwalt bei Ashurst LLP (München)

2009 – 2012

Anwalt bei Noerr LLP (München); dabei Teilnahme am Lex Mundi Cross-Border Dispute Resolution Programm in Monterey, Kalifornien (2011)

 

2012 – 2014

Anwalt bei Weil, Gotshal & Manges LLP (München)

seit 2014

Anwalt bei Noerr LLP (München)

Portrait

CMS, Ashurst, Weil Gotshal und Noerr: Was sich für Kenner des Anwaltsmarktes wie eine zufällige Mischung deutscher und angelsächsischer Topkanzleien anhören mag, ist in Wirklichkeit die Reihe von Arbeitgebern, für die Dr. Florian Niermeier in den vergangenen zehn Jahren bereits als auf Prozessrecht spezialisierter Anwalt tätig war – dabei ist der aus Aying bei München stammende Anwalt noch nicht einmal 40 Jahre alt. Wir sind gespannt, was der eloquente Dr. Niermeier über seine bisherige Laufbahn zu erzählen hat.

Mit Sprache lenken.



Als Motivation für sein juristisches Studium führt Dr. Niermeier seine Faszination für „logisches Denken, Zusammenhänge durchdringen und mit Sprache lenken können” an. In der Familie hat Florian Niermeier freilich keine juristische Prägung mitbekommen. Lieber hätte es der Vater gesehen, wenn sein Sohn etwas „handfestes wie Maschinenbau” studiert hätte. An der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) schließt Niermeier das Jurastudium im Rahmen der Freischuss-Regelung ab und bleibt München auch in der Referendariatszeit treu. Die Stationen bei Gericht und der Staatsanwaltschaft sowie bei mehreren Wirtschaftskanzleien während dieser Praxislehrzeit zeigen ihm, dass er auf jeden Fall Anwalt werden will. Zu einsam erscheinen ihm oft die Tätigkeiten der Staatsdiener, die meistens ihre Entscheidungen alleine treffen müssen. Florian Niermeier ist aber der Austausch mit Kollegen sehr wichtig, er will nicht ausschließlich alleine arbeiten. Dennoch profitiert der Referendar Niermeier im Rückblick immens von der Lehrzeit und will sie auch nicht missen: Das Plädieren als Staatsanwalt zum Beispiel, eine seiner Aufgaben als Referendar, begeistert ihn. Ebenso das Auftreten vor Gericht und die Gespräche mit den Ausbildungsrichtern bereiten ihm auf Anhieb Spaß. 


Prozessführung als Spezialisierung.



Schließlich fühlt er sich durch seine Referendariatstätigkeit in der internationalen Kanzlei Norton Rose darin bestätigt, dass die Philosophie einer Großkanzlei genau das Richtige für ihn ist, sowohl hinsichtlich der Arbeitsweise als auch der Materie, dem Wirtschaftsrecht: Niermeier ist beeindruckt von der kollegialen Zusammenarbeit vieler Rechtsspezialisten, die in kleinen und großen Teams wirtschaftsrechtliche Mandate bearbeiten. 

Also zögert er nicht lange: Seine erste Anstellung tritt der gleichzeitig promovierende Anwalt nach seinem zweiten Staatsexamen 2004 in der Kanzlei CMS Hasche Sigle an: Hier kommt er von Beginn an mit seiner heutigen Spezialisierung, der Prozessführung oder Neudeutsch „Litigation”, in Berührung. Schnell stehen auf dem Schreibtisch drei Umzugskartons gefüllt mit Akten zu einem Fall mit einem Streitwert von knapp 100 Millionen Euro – die Aufgabe von Florian Niermeier besteht in der prozessualen Aufbereitung des Mandats. „Ich weiß genau, wie ich einen Sachverhalt aufbereiten muss, damit ich die Interessen des Mandanten gut herausarbeiten kann”, sagt Dr. Niermeier. Die Sache läuft von Anfang an jedenfalls sehr gut und der junge Anwalt findet großen Gefallen an seiner Aufgabe, sodass er immer mehr Litigation-Fälle übertragen bekommt. Die Kombination aus Sachverhaltsaufarbeitung, Prozessstrategie und das Auftreten vor Gericht treffen genau auf seine Fähigkeiten.

 

Ich weiß genau, wie ich einen Sachverhalt aufbereiten muss, damit ich die Interessen des Mandanten gut herausarbeiten kann.

Wunderwaffen vor Gericht.



Wir wundern uns nicht – Dr. Niermeier bringt schon allein sprachlich wichtige Eigenschaften mit, die ihm vor Gericht nützlich sein dürften: Er spricht langsam, wählt seine Worte besonnen, artikuliert auffallend verständlich und überzeugt durch seine Präsenz. Er blickt dem Gesprächspartner klar in die Augen und wirkt, als sei er sich der Bedeutung seiner Sätze stets bewusst. Kurz: Dr. Niermeier ist kein Plauderer, er besitzt eher einen sachlich klaren Geist, und seine Aussagen haben stets Hand und Fuß. Genau richtig also, um im Gerichtssaal überzeugend aufzutreten.


Bloß keine amerikanischen Sitten.



Nach abgeschlossener berufsbegleitender Promotion sammelt Dr. Niermeier weitere Litigation-Erfahrung in den Kanzleien Ashurst LLP, Noerr und der amerikanischen Großkanzlei Weil Gotshal. In Letzterer verbringt er nur eineinhalb Jahre: Zu fremd bleibt ihm die amerikanische Kanzleikultur. Er sehnt sich nach der Kultur der deutschen Großkanzlei und kehrt 2014 schließlich zu Noerr zurück. Hier fühlt er sich nun bestens platziert, hat mehr Handlungsspielraum und würde sich wünschen, dass er innerhalb der kommenden Jahre zum Partner aufsteigt.


Vorsicht Brandgefahr.



Zwar betont Dr. Florian Niermeier, dass er als Spezialist für Prozessführung grundsätzlich Verfahren in vielen Rechtsgebieten führt, doch sind es vor allem Fälle aus dem Produkthaftungsbereich, die er besonders häufig betreut. Als beispielhaft nennt er hier eine Angelegenheit, die sich im Bereich der erneuerbaren Energien abspielte: Dr. Niermeier vertrat einen Hersteller von Solarmodulen – dieser musste eine große Serie Module zurückrufen, weil eine Prüfung erhebliche Mängel und ein erhöhtes Brandrisiko für die bereits ausgelieferten und eingebauten Waren ergeben hatte. Grund für das Risiko war ein Bauteil, das der Solaranlagenhersteller von einem Zulieferer bezogen hatte. Nun galt es, von diesem einen Schaden in hoher zweistelliger Millionenhöhe ersetzt zu bekommen, der durch den Rückruf entstanden war. Eine darauf gerichtete Klage endete zwar nicht mit einem vollkommenen Obsiegen, doch immerhin konnte Dr. Niermeier für seinen Mandanten einen sehr guten Vergleich in Millionenhöhe erwirken. Die Besonderheit bei so gelagerten Fällen bestehe nach Aussagen Dr. Niermeiers vor allem darin, sich intensiv auf die technische Funktionalität der Produkte einzulassen.

Mich faszinieren logisches Denken, Zusammenhänge durchdringen und mit Sprache lenken zu können.

Er sei hier mittlerweile äußerst erfahren, sodass er auch immer häufiger mehr als Berater denn als Prozessvertreter gefragt sei. Natürlich ziehe er aber auch externe Gutachter und Fachspezialisten hinzu, wenn es um die Beurteilung bestimmter Eigenschaften von Produkten gehe. Ein Trend sei in diesem Themenzusammenhang jedenfalls gut zu beobachten: Durch die Veränderung der EU-Regelungen gäbe es bereits jetzt und in Zukunft noch strengere Anforderungen an die Produktsicherheit. Dr. Niermeier sieht hierin insgesamt einen echten Vorteil, denn statt diverser rechtlicher Ausprägungen einzelner EU-Länder, gebe es in Zukunft einen einheitlichen Rechtsraum, der letztlich zu einer höheren Sicherheit für alle EU-Verbraucher führe.

Tanzend zur Apfelernte und Weinverkostung.



Seit Dr. Niermeier im Umland von München ein altes Bauernhaus renoviert hat, das zusätzlich über einen großen Garten mit umfangreichem Obstbaumbestand verfügt, braucht er sich um eine ausgleichende Freizeitbeschäftigung keine Sorgen mehr zu machen: Das Ernten von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und diversen Bee-rensorten will zur entsprechenden Jahreszeit erledigt werden. Bei Niermeier bringt die Ernte jährlich immerhin bis zu ca. 250 Liter Apfelsaft, die er im nahe gelegenen „Mosthäusl” pressen lässt. Wer also mit dem Anwalt befreundet ist, bekommt sicher die ein oder andere Flasche seines garantiert pestizidfreien Bioapfelsafts geschenkt.



Vielleicht hätte Dr. Niermeier statt Anwalt und Hobbygärtner auch Profi-Tänzer werden können: Schon seit 1997 übt er sich in Standardtänzen und hat bereits das ein oder andere Mal vorgetanzt. Neben dem Anwaltsdasein ist aber an eine Tanzkarriere nicht zu denken, denn wer in der oberen Liga mittanzen möchte, muss nach Aussagen Dr. Florian Niermeiers fast täglich mehrere Stunden trainieren. Heute sind es daher eher die regelmäßig stattfindenden Tanzpartys, mit denen er sich tänzerisch fit hält und die einen guten Ausgleich für die Kopfarbeit bieten. 



Ein eher neueres Interesse des Anwalts sind die Geheimnisse der Winzer. Ver-schiedene Weinseminare haben ihn bereits gelehrt, wie unterschiedlich sich bestimmte Anbau- und Kelterweisen auf den jeweiligen Wein auswirken können. Und weil er sein Wissen gerne weitergibt, veranstaltet Dr. Niermeier immer häufiger kleine private Weinverkostungen, zu denen er dann ein selbst gekochtes Abendessen serviert und auf die unterschiedlichen Charaktereigenschaften der kredenzten Weine hinweist. Zu seinem Lieblingsweißwein aus Deutschland, dem Riesling, passt seines Erachtens am besten ein schöner Spargel. Doch auch für guten Rotwein, wie einen Lagrein aus Südtirol oder einen Malbec aus Chile oder einen Tempranillo aus Spanien, kann sich Dr. Niermeier begeistern.


Leben im Hier und Jetzt.



Wir haben nach unserem Gespräch jedenfalls den Eindruck, dass dem Anwalt nicht langweilig ist und er genau am richtigen Ort und zur richtigen Zeit lebt. Und wenn sich Dr. Florian Niermeier eine Beurteilung seiner gegnerischen Anwälte über sich wünschen könnte, dann würde sie so ausfallen: „Fair im Umgang und hart in der Sache.”

3 Fragen

WAS IST AUS IHRER SICHT DAS GRÖSSTE ÄRGERNIS IM JUSTIZALLTAG?

Die mangelnde Wertschätzung der Politik für die Justiz, die sich auch in der Ausstattung und in der Personaldecke niederschlägt. In der Gründerzeit hat man in Deutschland noch Justizpaläste gebaut; die Richter waren damals vergleichsweise sehr gut bezahlt. Heute verfällt oft die Infrastruktur und auch das Gehalt der Richter, Staatsanwälte etc. ist im Vergleich zu den Anforderungen (formale Qualifikationen und geforderte Arbeitszeit bei ordentlicher Erledigung der anfallenden Arbeit) zu gering. Die Personalengpässe in der Justiz führen oft zu langen Verfahren. Es gilt immer noch der alte Satz: Schnelles Recht ist gutes Recht!

WAS IST FÜR SIE DAS MEIST ERSEHNTE GESETZ?

Ein einfaches Steuersystem: Ein Freibetrag pro Kopf; darüber hinaus ein einheitlicher bis maximal drei gestufte Steuersätze; Abschaffung sämtlicher bestehender Ausnahmen. Dann würden viele Investitionen auch wieder da erfolgen wo sie am meisten Rendite bringen und nicht da, wo der größte Steuervorteil erwächst.

NENNEN SIE AUS IHRER SICHT DIE UNSINNIGSTE (RECHTS-)VORSCHRIFT.

Wohl das deutsche ABG-Recht im unternehmerischen Bereich (insbesondere § 310 BGB). Danach findet eine Inhaltskontrolle von AGB auch im b2b-Bereich statt. Dies passt jedoch zumindest bei großen Unternehmen oft nicht. Deshalb wird bei Großunternehmen und bedeutsamen Verträgen oft das deutsche Recht zu Gunsten anderer Rechtsordnungen abbedungen.

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