Alexander Kubusch wurde 1977 in Höxter geboren, ist ledig und hat ein Kind.
Fremdsprachenstudium an der Université de Liége, Belgien
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen und der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz
Referendarexamen
Referendariat am OLG Nürnberg mit Auslandsaufenthalt bei der Deutsch-Thailändischen Handelskammer in Bangkok; gleichzeitig: Aufnahme einer Nebentätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oppermann & Partner, Nürnberg
Assessorexamen
Morgens, halb zehn in Deutschland. Für das LEGAL IMAGE Team nicht die Zeit für ein „Knoppers“, sondern vielmehr Zeit, der Münchner U-Bahn an einer renommierten Adresse zu entsteigen: dem Lehel. Ebendort sind wir mit Rechtsanwalt Alexander Kubusch verabredet, der – angereist aus der Kanzleiniederlassung in Nürnberg – pünktlich wie die Sonnenuhr zur Tür hereinrauscht: „Gerade kein Konferenzraum frei? Na macht nichts – dann gehen wir eben in ein freies Büro.“ Spricht es und entschwindet auch schon schnurstracks in ebendiese Richtung. Nun gut, dann kann das Gespräch mit dem pragmatischen und lösungsorientierten Rechtsanwalt ja losgehen.
Gleich zu Beginn unseres Gespräches stellt Rechtsanwalt Kubusch diese interessante Hypothese auf. Die Erklärung folgt auf dem Fuß: „Mit 18 wollte man immer einen KFZ-Mechaniker kennen. Bei den Mittdreißigern ist es jetzt eher der Rechtsanwalt.“ Der misslichen Lage, in privaten Gesprächen sofort mit den rechtlichen Problemen nahezu unbekannter Leute konfrontiert zu werden, geht Alexander Kubusch oft mit einer kleinen Notlüge aus dem Weg und antwortet auf die Frage, was er denn beruflich so mache, mit: „Ich bin Geburtshelfer.“ So verschmitzt wie Alexander Kubusch jetzt lächelt, kann man sich auch die blumig erzählte Geschichte der „Drillingsgeburt“ – die er in einem solchen Fall am liebsten zum Besten gibt – lebhaft vorstellen.
Doch zurück zur Wahrheit. Nach dem Abitur widmet sich der junge Alexander Kubusch zwar erst einmal dem Praktischen, aber dennoch nicht der Geburtshilfe: Vielmehr unterschreibt er einen Ausbildungsvertrag bei einer Bank in Wiesbaden. Gleichzeitig keimt im angehenden Banker der Wunsch, zu studieren. Damit ist er jedoch nicht allein – beinahe alle Auszubildenden der Bank träumen von diesem Weg. So versucht Kubusch zumindest bei der Wahl der Studienrichtung einen etwas anderen Weg einzuschlagen: Statt eines obligatorischen BWL-Studiums, liebäugelt er mit den Rechtswissenschaften. Vor allem, weil ihn die Materie fasziniert: „Irgendwann habe ich mir gedacht, Mensch, der gesamte HGB-Bereich und auch weite Teile des BGB sind an sich logisch aufgebaut – da haben sich durchaus schlaue Leute Gedanken gemacht.“
Natürlich lebe ich nicht jeden Tag wie meinen letzten – das ist ein Schönheitsköniginnen-Satz – aber prinzipiell lebe ich mein Leben gerne. Und ja, ich bin glücklich.
Den Studienort wählt Alexander Kubusch mithilfe eines Hochschulrankings – und landet schließlich in Erlangen. Als er dort ankommt, schlägt er erst einmal die Hände über dem Kopf zusammen: „Erlangen ist auf den ersten Blick wirklich nicht besonders schön – aber beschaulich.“ Die ersten zwei, drei Semester empfindet er auch als wirklich zäh – doch der angehende Jurist beißt sich durch, schließlich kommen auch genügend „Scheine“ rein. Mit „Scheinen“ bezieht sich Alexander Kubusch einerseits auf die absolvierten Prüfungen des Studiums, aber andererseits wohl auch auf die wohlwollende finanzielle Unterstützung seiner Eltern.
Schließlich wechselt er vor dem Examen nach Mainz und beginnt sich noch einmal intensiv von der Pike auf mit der Materie Recht auseinanderzusetzen. Und zum ersten Mal macht ihm das Studium richtig Freude. Das schlägt sich auch im Examenserfolg nieder: Alexander Kubusch tritt zum Freischuss an und besteht.
Das anschließende Referendariat verbringt er in Nürnberg, die Wahlstation in Bangkok bei der Deutsch-Thailändischen Handelskammer. Heute wird der Weltenbummler, der in seiner Schulzeit ein Jahr in den USA lebte und auch während seiner Ausbildung in Frankreich sowie Spanien verweilte, mitunter wehmütig: „Durch die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist man schon sehr auf den deutschsprachigen Raum beschränkt.“
Wie er schließlich nach seinem Studium im Insolvenzrecht gelandet ist? Alexander Kubusch hat auch dazu eine ausführliche Erklärung parat – nein, dem Zufall überlässt der sympathische Jurist anscheinend wirklich nichts: Während des Studiums schreibt er eine Seminararbeit mit dem klingenden Titel „Das Girokonto in der Insolvenz“. Mit einer guten Note in der Tasche, bewirbt er sich noch während des Referendariats bei Dr. Oppermann, einem Insolvenzverwalter – nicht ahnend, dass es sich hierbei um seinen zukünftigen Kanzleipartner handelt. Doch zu dieser Zeit ist für Kubusch klar: Er will bei dem Insolvenzverwalter nur praktische Erfahrung sammeln, danach geht’s als Justiziar zurück in die Bank.
Dr. Oppermann entwickelt sich zum Mentor und in den kommenden Jahren auch zum väterlichen Freund. Von Anfang an lässt er den Referendar an seinen interessantesten Fällen im Insolvenzrecht partizipieren. So wie an jenem, der im Dunstkreis der Bankgesellschaft Berlin spielt: Eine Immobilientochter der Gesellschaft, die Prometheus Immobilien Verwaltungs GmbH, die die Komplementärfunktion für viele einzelne Kommanditgesellschaften übernahm, geht in die Insolvenz. Die Aufgabe der einzelnen KGs innerhalb der Prometheus-Konstruktion ist es, Immobilien zu erwerben oder zu bauen und schließlich in einen Immobilienfonds einzubringen beziehungsweise wieder zu verkaufen. Anfangs funktioniert dieses Geschäft sowohl für die Prometheus Immobilien Verwaltungs GmbH als auch für die beteiligten Investoren glänzend. Sogar so gut, dass immer schneller immer weitere Immobilien gefunden und entwickelt werden müssen: große Wohnkomplexe mit über hundert Wohnungen in Vollvermietung. Durch diese erfolgreichen Immobilien kann Prometheus den Fondsbesitzern Renditen anbieten, die ihresgleichen suchen. Ein rasantes Wachstum des konstruierten Gesellschaftsapparates und die Übernahme von mehr und mehr Komplementärstellungen für die Verwaltungs GmbH sind die Folge – bald bleibt kaum noch Zeit, die angebotenen Immobilien und die Rendite nachhaltig zu überprüfen. Und so kommt es, wie es kommen muss: Die eine und andere Immobilie kann die garantierte Rendite schließlich nicht mehr halten und wird insolvent. Was bedeutet das für die Prometheus Verwaltungs GmbH, die in den KGs die persönliche Haftung übernommen hat? Und was passiert, wenn die Prometheus nun qua Gesetz aus allen KGs automatisch ausscheidet?
Rechtsanwälte sind KFZ- Mechaniker für Mittdreißiger.
Genau diese Fragestellungen landen nun auf dem Tisch von Alexander Kubusch. Er soll sich einarbeiten und schließlich seine Lösung persönlich in Berlin der Bankgesellschaft präsentieren: „Da stand ich nun als Referendar mit meiner Powerpoint-Präsentation vor den ganzen Bankbossen – und konnte den Laserpointer kaum halten, so nervös war ich.“ Als Alexander Kubusch den Vorständen der Bankgesellschaft nun von der gesetzlichen Folge durch Abschluss von Verträgen abrät, schlägt ihm erst einmal Ablehnung entgegen. Doch er erläutert, dass durch das Ausscheiden der Prometheus aus den KGs – und damit aus der persönlichen Haftung – ganz plötzlich OHGs entstehen und damit aus den Fondsanteilseignern persönlich haftende Gesellschafter werden. Dies würde für die gesamte Bankenlandschaft einen Flächenbrand auslösen und womöglich auch zur Insolvenz der Bank und zu einem großen Imageproblem führen. Ein Umstand – da war man sich Ende 2004 innerhalb der Bank als auch in der Politik einig – der unbedingt vermieden werden sollte. Die Bankgesellschaft lässt sich also vom Insolvenzverwalter überzeugen und will das OHG-Konstrukt für die Anleger unbedingt verhindern. Es erfolgt ein sukzessiver Austausch der insolventen Komplementär-GmbH und eine Aufnahme der Kommanditgesellschaften in die Abschirmung durch das Land Berlin, das durch Bürgschaften für die ausstehenden Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaften die Haftung übernimmt. Somit kann das unübersichtliche Gebilde der vielen KGs nach und nach aufgearbeitet und schließlich saniert werden.
Ein spannender Fall, der Alexander Kubusch schließlich zum Nachdenken über seine berufliche Zukunft anregt. Er fühlt sich im Insolvenzrecht doch gut aufgehoben und so steigt er – nach seinem 2. Staatsexamen – 2008 doch nicht als Justiziar bei einer Bank ein, sondern bei der Insolvenzverwalterkanzlei Dr. Pöhlmann, Dr. Oppermann. Bis heute ist er der Kanzlei, die heute unter dem Namen Curator AG firmiert, treu geblieben – mittlerweile, man hat es auch nicht anders von ihm erwartet, als Partner.
Schlecht vorbereitete Richter in einem Zivilprozess, die gute Schriftsätze (auch des Gegners) erst unmittelbar vor dem Prozesstermin „überfliegen“. Das schriftliche Vorverfahren in einem Zivilprozess verfehlt seinen Sinn, wenn sich ausschließlich die beteiligten Rechtsanwälte über divergierende Rechtsmeinungen austauschen und das Gericht untätig bleibt. Ich für meinen Teil habe jedenfalls in noch keinem Schriftsatz gelesen oder geschrieben „Die Argumente des gegnerischen Vertreters haben mich zur Gänze überzeugt. Ich bitte meinen Vortrag soweit als gegenstandslos zu betrachten“.
Ein funktionierendes internationales Schlichtungsrecht, dessen Anwendbarkeit für Unternehmer wirklich praktikabel und erstrebenswert ist. Die bisherigen UNCITRAL-Regelungen sind wenig praktikabel und führen daher nicht zu Unrecht ein Schattendasein.
Die Idee, dass der pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer/Vorstand einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines verspäteten Insolvenzantrages zur Tragung eines Verfahrenskostenvorschusses herangezogen werden kann, ist gut. Leider ist jedoch in § 26 Abs. 4 InsO die Umsetzung misslungen. Es wäre weitaus praktikabler, wenn die Beitreibung eines solchen Vorschusses nicht nur einem vorläufigen Insolvenzverwalter, sondern auch einem Gutachter, respektive dem Gericht zugesprochen worden wäre. Ist aber jetzt der Geschäftsbetrieb bereits stillgelegt, bestehen bei obstruktivem Geschäftsführer kaum Chancen auf eine Verfahrenseröffnung.